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Fünfundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

fünfziger und sechziger Jahre zu beschäftigen haben wird, in
denen der Abschluß der Entwicklung der ersten subjektivistischen
Periode zutage trat; ein langes Kapitel, das zweite, wird diesen
Dingen gewidmet sein. Allein daneben wird nicht minder freudig
bon den Vorgängen gesprochen werden, in denen die Zeit so—
zusagen die Testamentsvollstreckerin der Wünsche und Ziele
früherer Jahrzehnte seit Mitte des 18. Jahrhunderts war, in
denen sie praktisch und immer praktischer durchsetzte, was
diese Zeit namentlich auf politischem Gebiete nur geahnt und
gewollt hatte; und in diesem Zusammenhange wird auch der
beträchtlichen Mitarbeit eingehend gedacht werden, die das
neu emportauchende Wirtschaftsleben der zweiten Periode des
Subjektivismus schon zur Entbindung dieser politischen Ideale
geleistet hat.
Soll freilich diese politische Entwicklung zu tieferem Ver—
ständnis gebracht werden, so bedarf es zunächst einer kurzen
Ühersicht über das, was für ihre Einleitung und Ingangsetzung
schon vorher, in den früheren Entwicklungsstufen der ersten
subjektivistischen Periode gethan worden war. Denn diese An—
fänge bildeten ja, da sie der Zeit fest eingefügt waren, recht
eigentlich die Vorbedingung für alles weitere Schaffen.
In diesem Zusammenhange, der hier zunächst einmal mit
groben und darum leicht im Gedächtnis haftenden Linien gezeichnet
werden soll, ist nun das Wesentliche, daß, wenn wir einmal das
Ende der dreißiger Jahre als Anfang des allgemein zu praktischem
Tun übergehenden politischen Lebens setzen, vor dieser Zeit eigent⸗
lich Durchschlagendes nur im Hinwegräumen älterer Zustände,
in der Herstellung gleichsam einer Tabula rasa für einen neuen
Aufbau, geleistet worden war. Da erschien zunächst auf welt—
lichem Gebiete Wesentliches zustande gebracht durch die Steinschen
Reformen und schon vorher durch die subjektivistischen Anfänge
der Staatsverwaltung in den absolutistischen Territorien wie
durch die schweren Schläge der Napoleonischen Fremdherrschaft,
wie sie vor allem im Reichsdeputationshauptschluß zu verfassungs—
geschichtlichem Ausdrucke gelangt waren. Gewiß war damit
noch nicht die völlige Zertrümmerung des mittelalterlichen Staates