Erster Kampf alter und neuer Weltanschauung in Kirche und Staat. 9

der entscheidenden Romantiker war, aus extremem Subjektivismus
n die gebundenen Formen eines Christentums zurückzuverfallen,
dem nur die alten Kirchen, ja eigentlich nur die Verfassungs⸗
formen der ältesten Kirche, der katholischen, Genüge tun konnten.
Wie hätten sie sich da für die Trennung von Staat und Kirche
bis zu dem Grade begeistern können, deren praktische Durch⸗
führung zu fordern? In ihren Kreisen und in den aus ihnen
hervorgehenden Kreisen des Konservatismus allenthalben, des
papal-katholischen wie des orthodor-pietistisch-evangelischen,
hielt man vielmehr so sehr an der innigen Verquickung von Staat
und Kirche fest, daß beinahe mittelalterliche Formen politischen
Denkens überhaupt erhalten blieben; und an eine Liquidation
der Verbindung von Kirche und Staat war auch nicht im ent⸗
ferntesten zu denken.
Man muß sich diesen Zustand aufs eingehendste ver⸗
gegenwärtigen, will man zu einem wirklichen Verständnisse der
volitischen Vorgänge der vierziger bis achtziger Jahre, vor allem
auch zu einer vorurteilsfreien Beurteilung des Konservatismus
dieser Zeit, gleichviel welcher Observanz, gelangen. Kirchliche
und staatliche Verhältnisse gingen im Bewußtsein der Zeit⸗
genossen noch völlig untrennbar durcheinander; in diesem
wichtigsten aller Punkte einer subjektivistischen Regelung der
öffentlichen Verhältnisse hatte jede Liquidation des Mittelalters,
mochte sie sonst auch noch so weit gegangen sein, versagt.
Die nächste Konsequenz aus dieser Lage ist für unsere Er—⸗
zählung natürlich die, daß in dem Zusammenhange der äußeren
Ereignisse, mit denen sich dieser Vanb beschäftigen wird, nie—
mals politische und kirchliche Vorgänge und Motive voneinander
getrennt werden dürfen: denn geschähe es, so würde das eine
Vergewaltigung der Epoche bedeuten. Und so kann denn keines⸗
falls bloß die politische Revolution von 1848 und die Gründung
des Reiches im Jahre 1871 in Betracht gezogen werden; neben ihnen
—R kirchlichen Streitigkeiten und Versuche kirch—
licher Verfassungsbildung in Katholizismus und Protestantismus
um 1840 und der Kulturkampf der siebziger und achtziger
Jahre, der, wie wir sehen werden, in Wesen und Verlauf noch