10 Fünfundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

der ersten Periode des Subjektivismus angehört, ihre vollste
Berücksichtigung.
Verfährt man nun nach dieser Weisung, wie sie einer all—
seitigen Betrachtung des Stoffes alsbald von selbst entfließt, so
würde sich etwa folgender Aufbau der Erzählung ergeben.
Zu beginnen wäre mit den kirchlichen Regungen der
dreißiger und vierziger Jahre: denn diese liegen früher als die
staatlichen. Und wir wissen schon, wie energisch sie durch
oppositionelle und reaktionäre Strömungen vorbereitet waren,
die unmittelbar dem geistigen Leben des Klassizismus und der
Romantik erflossen. Da hatten auf protestantischem Boden
vietistische und orthodoxe Neigungen um sich gegriffen: Ausdrucksformen
 tieferer Frömmigkeit und hierarchischer Gelüste: und
hatten die einfache Fortbildung der Gemeindeverfassung zu den
höheren selbständigen Formen einer Synodalverfassung ver—
hindert. Da waren weiter auf katholischem Gebiete die ersten
Anfänge des Klerikalismus wahrzunehmen gewesen, noch teil⸗
weise papal und vor allem noch romantisch-aristokratischen
Lharakters; aber neben ihnen hatte sich der demokratische Zug
der Zeit schließlich in ersten gewaltigen volkstümlichen Kund—
gebungen, den Prozessionen zum heiligen Rock nach Trier und
anderem ausgewirkt. Und gegen diese vielgestaltigen Durch—
hildungen des Alten war der liberale Subjektivismus auf—
getreten, hatte, vornehmlich fruchtbar auf protestantischem Ge—
biete, das Dogma angegriffen und es in einer Linie von Heer⸗
rufern und Kämpfern von Laube bis Gutzkow und von Strauß
bis Feuerbach zu zerstören geglaubt: und dem waren in den
dreißiger und vierziger Jahren Sektenbildungen und Bildungen
„freier Gemeinden“ gefolgt, während der Katholizismus in dem
Widerhall, den die Lehren von Hermes und Günther erfuhren,
ähnliches erlebte, ja in den vierziger Jahren auch ihm die Bildung
treier Gemeinden nicht erspart blieb.
Drängte das nicht alles, wenn nicht zur Sprengung, so
doch zur zeitgemäßen Regelung der alten kirchlichen Verfassungsformen
 — und zwar, bei dem engen Verhältnis zwischen Kirche
und Staat, unter Heranziehung des Staates? Früh organisierte