18Fünfundzwanzigstes Buch. Erstes Lapitel.

Bischöfen gehorsam sein. Die von der Kirche gebilligte Disziplin
darf nicht mißbilligt oder gar der Staatsgewalt unterworfen
werden. Es ist absurd, von einer Regeneration der Kirche zu
sprechen, abscheulich, das Zölibatsgesetz anzugreifen und die
Unauflöslichkeit des Ehebandes zu bezweifeln. Vorzüglich aber
ist der Indifferentismus zu bekämpfen oder die Meinung, daß
man in jedem Glauben selig werden könne; aus ihm fließt
der Wahnsinn, daß jedem Menschen Gewissensfreiheit gebühre.
Diesem verderblichen Irrtum bahnt die unmäßige Freiheit der
Meinungen den Weg, wie sie zum Verderben der Kirche und
des Staates allgemein herrscht.“
Man sieht: das ist nicht mehr und nicht weniger als
eine klare Kriegserklärung an die allgemeinen Tendenzen der
Entwicklung des 19. Jahrhunderts, gegen den subjektivistischen
Geist der neuen europäischen Kultur überhaupt. Auf Grund
dieser Kriegserklärung aber den Sieg zu erringen, das hat die
Kurie durch das ganze Jahrhundert hindurch und länger als
ihre Aufgabe betrachtet.
Als Waffen standen ihr in dem damit anbrechenden Kampfe
vornehmlich die Souveränität des Papstes und die Lehre und
Tätigkeit des Jesuitenordens zu Gebote.
Die Souveränität des Papstes war mit der Wieder—
herstellung des Kirchenstaates im Jahre 1814 von neuem gewähr⸗
leistet: sie gestattete ihm, seine Lehren frei zu verkünden auch
dann, wenn sie der Kultur und den politischen Gewalten der
Zeit unbedingt entgegentraten. Vom Jahre 1848 ab hat dann
die Kurie diese Souveränität, insoweit sie auf territorialer
Grundlage beruhte, allerdings zu verlieren begonnen; und
1870 ging sie ihrer schließlich ganz verlustig; heute ist die
däpstliche Souveränität nur noch durch ein italienisches Gesetz
gewährleistet.
Die Gesellschaft Jesu war von Papst Clemens XIV. aufgelöst
 worden. Aber schon 1801 und 1804 wurde sie in Ruß—
land und im Königreich Sardinien wieder erlaubt. Am
7. August 1814 hat dann Pius VII. in der römischen Jesuiten⸗
kirche, nach einer am Altar des h. Ignatius gelesenen Messe,