Erster Kampf alter und neuer Weltanschauung in Kirche und Staat. 25

haben als solche fortgefahren, den Zusammenhang mit dem
französischen Klerikalismus aufrechtzuerhalten.
Dabei handelte es sich in alledem zunächst nur um An—⸗
fänge. Und diese neuen Strömungen fanden einstweilen weder
in Bayern, noch vor allem in der führenden deutschen Macht,
in Osterreich, an den fuür die innere Politik entscheidenden
Stellen Anklang. In Bayern ist es erst unter Ludwig J., im
Gegensatz zu dem angeblich katholikenfeindlichen Protestantismus
Preußens während der letzten Jahre Friedrich Wilhelms III.,
zu stärkerer Betonung des Katholizismus, und auch dann noch
nicht im eigentlich papalen Sinne, gekommen. In Osterreich
aber, das nach den Freiheitskriegen als die große erhaltende
katholische Macht Europas überhaupt dastand, lebten einstweilen
immer noch stark josephinische Tendenzen nach. Aber freilich war
die äußere Politik fterreichs mit den restaurativen Absichten
der heiligen Allianz ganz im Sinne des Papsttums orientiert,
wenn auch der Papst an der Allianz selbst nicht teilhatte. Und
allerdings kam sterreich dem Papsttum auch in seinem Ver—
hältnis zu den inneren Zuständen Deutschlands in einem äußerst
wichtigen Punkte entgegen: nämlich in der Verwerfung einer
gemeinsamen Regelung der Beziehungen der katholischen Kirche
und des Papsttums, wie sie in einem allgemeinen deutschen
Konkordat hätte erreicht werden können.
Die Konkordatspolitik der Kurie im 19. Jahrhundert hatte
unter den scheinbar ungünstigsten Wahrzeichen begonnen. Das
erste von ihr abgeschlossene Konkordat war das vom Jahre 1801
mit Frankreich gewefen, wie es auch durch spätere Verhandlungen
in seiner Geltung nicht wesentlich verändert wurde.
Napoleon hat aus der Politik kein Hehl gemacht, die er
seinerseits bei dem Konkordatsabschlusse befolgte. Die Kirche
sollte völlig in den Dienst des Staates und das hieß in
Napoleons Dienst gestellt werden. Dementsprechend wurden die
gallikanischen Freiheiten der Kirche, welche auf eine aristokratische
Selbstverwaltung und autonome Verfassung hinausliefen, so
viel wie möglich beseitigt. Die Selbständigkeit der Pfarreien
wurde weithin aufgehoben, die Pfarrer wurden ad nutum