Erster Kampf alter und neuer Weltanschauung in Kirche und Staat. 29

womit eine etwaige zukünftige Umbildung dieser Kirche zu
einer episkopalistischen unter einem Primas, vielleicht gar ihre
Erweiterung zu einer deutschen episkopalistischen Nationalkirche,
von vornherein verhindert wurde.
Als dies Konkordat bekannt wurde, war die Entrüstung
allerdings allgemein. Ein Versuch, ihm die Spitze abzubrechen,
indem man es der bayerischen Verfassung vom 26. Mai 1818
als Anhang einverleibte und einem Religionsedikt unterordnete,
das die Gewissensfreiheit aussprach, mißlang aber, da sich
der König in der sogenannten Tegernseeer Erklärung vom
23. September 1821 dennoch wieder zu dem Versprechen ver⸗
stand, das Ganze des Konkordates aufrechtzuerhalten. Aber
freilich stand damit nun Urkunde gegen Urkunde, wenn auch
die unabänderlich feststehenden Prinzipien der Kurie selbst aus
dem bloßen Schwanken der Regierung schon Vorteil auf Vorteil
ziehen mußten.
Inzwischen waren aber Verhandlungen auch mit anderen
deutschen Staaten eröffnet worden. Trotz des bayerischen iso—
lierten Vorgehens hatte nämlich eine Anzahl süd- und west⸗
deutscher Bundesstaaten bes chlossen, nunmehr ihrerseits wenigstens
gemeinsam die Lage der katholischen Kirche zu ordnen; und
als sie hierzu am 24. März 1818 zu Frankfurt zusammentraten,
hatte ihnen Wessenberg alsbald eine sie beratende Denkschrift
dorgelegt.
Die Seele dieser Verhandlungen war der württembergische
Gesandte am Bundestag, frühere Kultusminister von Wangen⸗
heim, dessen Bedeutung für die innere politische Entwicklung
dieser Zeit wir schon kennen!; teil nahmen schließlich Baden,
die beiden Hessen und Nassau, auch die kleineren norddeutschen
Staaten waren später vertreten; abgelehnt hatte natürlich Bayern,
aber auch Preußen und Osterreich hielten zurück. Die Absicht der
Verhandelnden ging nun nicht darauf, ein Konkordat mit dem
Papst zu schließen — das hatte Württemberg schon 1813 ver—
gebens versucht —, sondern sich auf eine Deklaration zu einigen,

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