30 Fünfundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

in die man die landesherrliche Ernennung der Bischöfe, die
Wahrung des Plazets und Verwandtes aufnehmen wollte, um
dann dem Papste diese Deklaration zur Zustimmung vor⸗
zulegen.
In der Tat verfuhr man so, und je ein württembergischer
und badischer Gesandter gingen darauf im Auftrage der ver—
handelnden Staaten nach Rom. Aber hier wurden sie schlecht
empfangen. In Deutschland hatten zur Zeit ihrer Reise gerade
die restaurativen Tendenzen mit ihrer Vorliebe für die Unter—
drückung der Freiheitsregungen auch in der Kirche weithin
Boden gefunden: der Ermordung Kotzebues (28. März 1819)
sollten bald die Karlsbader Konferenzen, die Wiener Schluß⸗
akte, die nationale Demagogenriecherei und die internationalen
Kongresse der Heiligen Allianz folgen“. Das alles waren nun
aber Ereignisse von höchstem Vorteil für die Kurie; und so
dachte sie gar nicht daran, auf die Deklaration der kleinen
Staaten einzugehen. Nach einer Behandlung voll höhnischer
Herablassung gab der Kardinal-Staatssekretär Consalvi endlich
eine Gegenerklärung, am 10. August 1819, die sich durchaus
abweisend verhielt; positiv erschien die Kurie nur zur Rege—
lung der kirchlichen Verwaltungseinteilung, also zum Erlaß
einer Zirkumskriptionsbulle für neu zu errichtende Bistümer
bereit. Und als dann die Regierungen trotzdem mit der Kurie
weiter verhandelten, erließ diese aus blauem Himmel herab
die Bulle Provida sollersgque vom 16. August 1821, in der
sie von sich aus die Grenzen der Bistümer und die Rechte der
Bischöfe festsetzte. Hiergegen wagten die Kleinen auch nicht
einmal einen Protest: freilich konnten sie meinen mit gewisser
Berechtigung: denn inzwischen hatte sich auch Preußen gegen—
über der Kurie zu bis dahin unerhörten Zugeständnissen bereit
oprklärt.

Zum Verständnis der Verhandlungen Preußens bedarf es
einiger allgemeiner Worte über das Verhältnis des deutschen
Protestantismus im Beginn des 19. Jahrhunderts zur Kurie

S. Bd. X S. 301 ff.