Erster Kampf alter und neuer Weltanschauung in Kirche und Staat. 88

evangelischen und katholischen Kirche, und hierauf fußend die
kirchliche Zulassung gemischter Ehen und die Aufgabe des
Standpunktes, daß diese nur bei Versprechen katholischer Kinder—
erziehung kirchlich geschlossen werden könnten. Man darf sagen,
daß damit die unumgänglichsten Forderungen des paritätischen
Stagates gestellt waren.
Aber in Berlin und noch mehr in der preußischen Gesandt—
schaft zu Rom war man weit davon entfernt, diesen An—
schauungen zu folgen. Maßgebender Berater war hier der Ge—
sandte Niebuhr, der im alten Rom so gut und im neuen so
schlecht Bescheid wußte. Er meinte: Forderungen wie die des
rheinischen Oberpräsidenten könnten von der Kurie prinzipiell
niemals bewilligt werden, darum dürfe man sie auch nicht auf—
stellen. Man müsse der Kurie vielmehr gestatten, ihren Stand—
punkt, der ja doch nur noch historisch und symbolisch, als Resi
vergangener Größe, verstanden werden könne, formell zu be—
halten. Die Hauptsache sei, das schwache Papsttum zur
Knebelung der Bischöfe auszunutzen: es sei besser, diese vielen
kleinen Päpste durch den einen, im Verlaufe des 19. Jahr—⸗
hunderts doch dem Untergang entgegengehenden Papft in Rom
regieren zu lassen, als dies direkt zu versuchen. Das sei aber
nur bei Abschluß eines Konkordates möglich, da dieses die ganze
Stellung der in Frage kommenden Faktoren regle.
Der Kardinal Consalvi übersah diese Position Niebuhrs,
die man an der Kurie aus Napoleonischen Zeiten her gut
kannte, gänzlich und nutzte natürlich ihre Schwächen aus.
Allerdings zu einem völligen und förmlichen Konkordat mit
Preußen ist es trotz Niebuhrs Wünschen nicht gekommen. Weit
mehr noch als ein Konkordat leistete für die kurialen Wünsche
die Zirkumskriptionsbulle De salute animarum, deren inhalt—
lichen Abschluß Hardenberg persönlich am 23. März 1821 zu
Rom herbeigeführt hat in einer Verhandlung, die Niebuhr
in einem Briefe an den Freiherrn vom Stein als eine „voll—
kommene und sehr anmutige Farce“ bezeichnete, und deren In—
halt durch königliche Kabineltsorder vie Grundlage der Or—
ganisation des katholischen Kirchenwesens in Preußen geworden
Lamprecht, Deutsche Geschichte. XI, 1. 3