40 Funfundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

indiskutabel erklärt worden. Gleichwohl bestand sie, ja wurde
bei der zunehmenden tatsächlichen Freizügigkeit und Mischung
der Konfessionen in Deutschland von Tag zu Tage wichtiger.
Aber die erstarkende papale Kirche war weit davon entfernt,
auf diesem Gebiete nachzugeben. Vielmehr nahmen die Fälle
zu, in denen katholische Geistliche erklärten, die Trauung ge—
mischter Paare nur nach vorher geleistetem Versprechen katho—
lischer Kindererziehung vornehmen zu können. Eine Kabinettsorder
 vom 17. August 1825, die dieses Verfahren der katho—
lischen Kirche wie, im umgelehrten Falle, der evangelischen
Beistlichkeit verbot, wurde vom katholischen Klerus nicht be—
achtet.

Was war da zu tun? Statt von Staats wegen in den
einzelnen Fällen unmittelbar vorzugehen, glaubte man nach
Napoleonischem Rezepte den Klerus durch den Papst zur Ruhe
bringen zu können und begann mit Rom zu verhandeln: in
der Form, daß noch der alte Erzbischof von Köln, Graf
Spiegel, für die Trauung gemischter Ehen ohne das Ver—
prechen katholischer Kindererziehung um Dispens einkam, wobei
er von dem preußischen Vertreter dadurch unterstützt wurde,
daß dieser für Zulassung des Dispenses die Aufhebung der
Zivilehe anbot, wie sie am Rhein auf Grund des Code ecivil
bestand.
Aber die in diesem Sinne in Rom eröffneten Verhandlungen
zogen sich lange hin; und endlich, nachdem immer wieder der
Standpunkt geltend gemacht worden war, die abgefallenen
protestantischen Ketzer hätten überhaupt keinerlei Recht zu be⸗
anspruchen, erfloß am 25. März 1880 ein Breve, das der ver⸗
schiedensten Deutung fähig war. Von Berlin aus versuchte
man jetzt, eine klare Interpretation dieses Breves zu erlangen,
um den immer unleidlicher werdenden Zuständen auf dem Ge—
hiete der gemischten Ehen wenigstens einigermaßen abzuhelfen.
Aber in Rom verweigerte man schließlich eine solche Inter—
pretation: schon war man in den Jahren papalen Aufschwungs,
und schon wurde die Frage der gemischten Ehen auch anderen
Staaten, z. B. Frankreich und Bayern gegenüber, zur Erhöhung