Erster Kampf alter und neuer Weltanschauung in Kirche und Staat. 41]

der kurialen Herrschaft ausgespielt. So von Rom abgewiesen,
wandte sich die preußische Staatsgewalt, von dem katholischen
Rat im Kultusministerium Schmedding beraten, an die Bischöfe
des Landes mit der Frage, ob sie sich an den buchstäblichen
Inhalt der päpstlichen Konzessionen binden oder aus eigener
Macht einen Schritt weiter gehen wollten?
Natürlich konnten die Bischofe, soweit sie papal gesinnt
waren, diese Frage nur verneinen. Doch legte der Kölner Erz⸗
bischof Spiegel ein kanonistisches Gutachten vor, nach dem es,
auf Grund einer auf frühere Bestimmungen des kanonischen
Rechts Rücksicht nehmenden Interpretation des päpstlichen
Breves, möglich erschien, das Problem der gemischten Ehen
einigermaßen zu ordnen. An dieses Gutachten hielt man sich
jetzt; und auf Grund seiner Anschauungen wurde am 19. Juni
1834 eine Konvention zwischen dem Erzbischof Spiegel und der
Regierung geschlossen.
Erschien es aber nicht als sicher, daß der damit hergestellte
Zustand auf die Dauer kaum zu halten war? Und dies um
so mehr, als die Kurie gerade am Rhein gegen die christ⸗—
katholische Theologie von Hermes vorzugehen im Begriff war?
Akut wurde die Lage sofort, als nach dem Tode Graf Spiegels
(1835) Clemens August von Droste als Erzbischof folgte.
Der neue Erzbischof begann sehr bald sich in der Behandlung
der Mischehen nicht mehr nach der Konvention von 1834, die
der Kurie übrigens vom preußischen Kultusministerium nicht
mitgeteilt worden war, sondern nur nach dem päpstlichen Breve
selbst zu richten. Die Regierung versuchte darauf, mit ihm durch
Bunsen und den ihm befreundelen Grafen Stolberg zu ver—
handeln. Allein die am 16. September 1837 abgehaltene Kon—
ferenz verlief erfolglos; und auf die ihm nahegelegte Resignation
ging der Erzbischof nicht ein. Da wurde er verhaftet und am
20. November 1837 nach der Festung Minden abgeführt.
Es war eine Gewalttat. Und bald folgte ihr, freilich
nicht mehr gleich willkürlich, eine zweite. In den ehemals
polnischen Gebietsteilen Preußens war gemäß dem Friedens⸗
vertrage des Jahres 1768 die Gleichberechtigung der Konfessionen