Erster Kampf alter und neuer Weltanschauung in Kirche und Staat. 47

sollte das bei dem klaren und sieghaften Vorgehen der Kurie
gegen den deutschen Episkopalismus und den deutschen Christkatholizismus
 führen als zum Bruch mit der Kurie oder in
den Umkreis papaler, klerikaler Anschauungen.
Während aber so in der katholischen Kirche eine neue
papale Lebens- und Staatsauffassung Fortschritte zu machen
begann, von der für ein friedsames Zusammenleben von Staat
und Kirche wenig Gutes zu erwarten war, gelang es vor allem
in dem führenden protestantischen Staate, in Preußen, ebenso⸗
wenig, das evangelische Bekenntnis nach seinen Lebensanschaungen
wie in seinen kirchlichen Einrichtungen lebendig zu fördern und
damit zugleich auch in ein friedlich-förderndes Verhältnis zum
Staate zu setzen.
Zunächst waren allerdings die Aussichten in dieser Hin—
sicht, wie auf staatlichem Gebiete, nach den Freiheitskämpfen
anscheinend die allerbesten; noch im Dezember 18183 war man
in Berlin der festen Absicht gewesen, der evangelischen Kirche
eine geregelte Presbyterial- und Synodalverfassung zu geben
und ihr damit die Gewähr für eine eigenständige Entwicklung
zu schaffen. Wären diese Absichten zur Ausführung gelangt,
es wäre das Heil des evangelischen Bekenntnisses in Deutsch—
land überhaupt gewesen; denn die kleinen Landeskirchen nach
der preußischen führten durchweg ein beschauliches Dasein ohne
Förderung des Ganzen, und nur eine starke preußische Initiative
hätte sie wohl mit Sicherheit dieser ungesunden Lage entreißen
können. Allein bald verflogen alle Gedanken einer wirklichen
Förderung der preußischen Kirchenverfassung; schon ein Ent—
wurf vom Jahre 1817 enthielt das synodale Element nur noch
zum Schein.
In den Vordergrund trat in dieser Zeit vielmehr der Gedanke
der Union der verschiedenen evangelischen Bekenntnisse, vor allem
des Luthertums und der Reformierten. Und eine solche Union
kam denn gelegentlich des Jubelfestes der Reformation im Jahre
1817 auch wirklich zustande; hervorgegangen aus einem sehnlichen
Wunsche Friedrich Wilhelms III. umfaßte sie Preußen, bald
auch Baden, Nassau, die Rheinpfalz und andere Länder mehr.