Erster Kampf alter und neuer Weltanschauung in Kirche und Staat. 49
überhaupt als verbraucht ansah, gleichgültig, ob man von
Reformierten oder Lutherischen rede.
Auch in diesen Dingen konnte man nun auf die Stellung⸗
nahme Friedrich Wilhelms IV. in hohem Grade gespannt sein;
denn noch mehr als die katholischen berührten sie die innersten
Kammern seines Lebens.
Der König hob zunächst sofort alle Zwangsmaßregeln gegen
die Altlutherischen auf; seit 1841 durften sie eine besondere
Kirchengemeinschaft bilden.
Fand diese Maßregel allgemeinen Beifall, so zeigte sich
andrerseits bald, daß der König sein Herz mit dem Ideal einer
Zukunftskirche erfüllt hatte, das allerdings dem der Urkirche
entsprechen sollte, in Wirklichkeit aber etwa auf das Wesen
der anglikanischen Kirche hinauslief. Gewiß, eine Gemeinde—
verfassung, aber daneben ein festes Regiment der Bischöfe als
Hüter des Glaubens: das war sein Programm.
Indes auch von diesem Standpunkte aus begegneten die
ersten Schritte, die der König auf dem Boden der evangelischen
Kirchenverfassung tat, noch allgemeiner Sympathie. 1843 traten
Kreissynoden zusammen, 1844 Provinzialsynoden, um über die
neue kirchliche Ordnung zu beraten; dem sollte eine Vereinigung
aller deutschen Landeskirchen erfolgen, darauf endlich eine General—
synode deutschen Namens.
Allein die Vereinigung aller Landeskirchen scheiterte, und
auf der 1846 zusammengetretenen, nunmehr nur preußischen
Generalsynode gingen die Dinge nicht nach dem Wunsche des
Königs. Schwierigkeiten ergaben sich hier sofort auf dem
dogmatischen Gebiete und wurden formell hervorgerufen durch
die schon lange brennende Frage, ob denn die Union die dogma—
tischen Unterschiede zwischen Reformierten und Lutherifchen
aufgehoben habe oder nicht.
Die Orthodoxen, fast alle Lutherische, behaupteten nein:
so Stahl und Twesten. Die Linke, in welcher unter der
Führung des Grafen Schwerin vornehmlich das Laienelement
vertreten war, meinte, das Dogmatische sei überhaupt Neben—
sache; für die Union müsse die Verpflichtung auf einen be—
Lamprecht, Deutsche Geschichte. XI, 1.