Erster Kampf alter und neuer Weltanschauung in Kirche und Staat. 73

hausen, Alfred von Auerswald, dem Grafen Schwerin und
dem Freiherrn Heinrich von Arnim als Ministern eine neue
Wahlordnung für eine „Versammlung zur Vereinbarung der
preußischen Staatsverfassung“ gut, und die hiernach gewählte
Versammlung trat im Juni in Berlin zusammen. Allein sie
zeigte sich ihrer Aufgabe in keiner Weise gewachsen. Die hervor⸗
ragendsten Geister des Landes wohnten in diesem Augenblicke
der Frankfurter Nationalversammlung bei; was in Berlin tagte,
geriet bald unter die Herrschaft des Pöbels, der seine Gewalt
am 14. Juni durch die schmähliche Erstürmung des Zeughauses
bewies.
So kam man nicht vorwärts, bei wichtigeren Beratungen
umstellten wohl Pöbelhaufen den Beratungssaal und erzwangen
hnen genehme Beschlüsse. Am 21. Oktober endlich begann die
Beratung des vorgelegten Verfassungsentwurfs, aber sie führte
sofort zu unerhörten Szenen. Die Linke bekämpfte die Be—
nennung „König von Preußen“ und die Formel „von Gottes
Gnaden“.
Gegenüber alledem wußten sich die rasch wechselnden libe⸗
ralen Ministerien nicht zu helfen; es war ein Zustand völliger
Ratlosigkeit.
Da berief der König ein energisches Ministerium, das so⸗
genannte Ministerium „der rettenden Tat“, 9. November 1848.
Es bestand aus dem Grafen Brandenburg als Präsidenten;
als Minister des Innern trat Otto von Manteuffel ein; schon
vorher hatte Wrangel das Generalkommando in den Marken
übernommen. Und vergebens protestierte die konstituierende Ver⸗
sammlung gegen dieses Ministerium, dessen ihr ungünstige Ge⸗
sinnung sie nicht minder fürchtete wie seinen entschiedenen Willen.
Das Ministerium verlegte die Sitzungen der Versammlung nach
Brandenburg, „um ihre Beratungen vor dem Schein der Ein—
schüchterung zu bewahren“, und vertagte sie einstweilen bis zum
27. Rovember. Als darauf die Versammlung gleichwohl weiter
tagte, wurde sie von Graf Wrangel militärisch vom Sitzungshause
 fern gehalten, bis sie in sich zugrunde ging. Auch mit
der Aufforderung an das Land, die Steuerzahlung zu ver⸗