Fünfundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

weigern, vermochte sie den passiven Widerstand außerhalb
Berlins nicht nachhaltig zu entfesseln. In Berlin selbst aber
wurde die Bürgerwehr aufgelöst, das Volk entwaffnet, alle
Vereine und Klubs geschlossen, kurz die Ruhe wiederhergestellt.
Darauf löste der König unterm 5. Dezember 1818 die
konstituierende Versammlung auf und erließ von sich aus eine
Verfassung, in der er sich ziemlich eng an den der Versammlung
vorgelegten Entwurf anschloß. Sie war sehr liberal, und
ganz besonders galt dies auch von dem Wahlgesetze zur
Kammer. Im ganzen war man in Bürgerkreisen mit diesem
Abschluß der Verfassungswirren im „tollen Jahr“ 1848 zu⸗
frieden.
Indes die neue Verfassung bedeutete noch nicht das Ende
aller Schwierigkeiten, wenngleich mit dem Jahre 1849 für
Preußen wieder fast völlige Ruhe eintrat.
Die nach der Wahlordnung der neuen Verfassung gewählten
Kammern, die am 26. Februar 1849 zu Berlin zusammen⸗
traten und die Verfassung einer Revision unterziehen sollten,
erzeigten sich dieser Aufgabe nicht gewachsen. Die erste Kammer
war allerdings im Kern sogar konservativ; die zweite dagegen
bestand aus einer starken Minorität von Radikalen und aus
einer diese nur um wenige Stimmen überragenden Mehrheit
von Feudalen, Konservativen und Gemäßigten, die von ihrem
Führer von Vincke nur mühsam zusammengehalten werden
konnte. In dieser Lage kam man nicht weiter; und mehrere
mißliche Debatten veranlaßten das Ministerium, am 27. April
die erste Kammer zu vertagen, die zweite aufzulösen.
Die Neuwahlen wurden nunmehr nach einer neuen
oktroyierten Wahlordnung vorgenommen, die das in Preußen
im wesentlichen noch heute geltende Dreiklassenwahlsystem
brachte; und die Radikalen enthielten sich der Abstimmung. Das
Ergebnis war infolgedessen der Regierung günstig; die neue
Kammer war zahm. Mit ihr wurde nun endlich eine definitive
Verfassung vereinbart, am 81. Januar 1850. Beschworen wurde
sie vom Könige am 6. Februar 1830. Es war die im wesent—
lichen noch heute geltende Verfassung.