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Fünfundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

Am 5. März 1848 traten infolge einer Anregung von
Mannheim einundfünfzig deutsche Männer, meist aus dem
Süden und Westen, zwei Preußen, auch ein zufällig anwesender
sterreicher, zu Heidelberg zu einer Beratung zusammen: es
waren im wesentlichen die Genossen von Offenburg und Heppen—
heim, unter anderem Heinrich von Gagern, Welcker, Hecker und
Struve. Nach heftigen Debatten, in denen die Radikalen die
deutsche Republik forderten, beschloß man zuvörderst die Ein—
berufung eines deutschen Parlaments zu betreiben; dazu wurde
ein Ausschuß von sieben Mitgliedern ernannt, darunter vor
allem Gagern.
Der Ausschuß setzte sich nun sofort mit einer Reihe von
Regierungen in Verbindung, um eine interimistische deutsche
Zentralgewalt zu begründen: denn es schien ihm unmöglich,
ein Parlament ohne danebenstehende zentraldeutsche Regierung
zu berufen. Gagern arbeitete zu diesem Zwecke einen ziemlich
zentralistisch gehaltenen Verfassungsentwurf mit Preußen als
Spitze aus: und bald ergab sich die überraschende Tatsache,
daß sich zu dieser Privatarbeit Baden, Württemberg, Sachsen
zustimmend verhielten. Darauf ging man an die entscheidende
Stelle, nach Berlin. Gleichzeitig aber lud man unterm 11. März
alle deutschen Ständemitglieder und sonstige Notabeln auf den
31. März zu einer Versammlung nach Frankfurt, dem später
sogenannten Vorparlament, ein.
Während dieser Vorbereitungen aber begann es in Wien
und Berlin zu gären; bald unterlagen fterreich und Preußen
den Stürmen innerer Revolution. In ihnen versank Osterreich
einstweilen völlig; in Preußen suchte König Friedrich Wil—⸗
helm IV. der deutschen Sache allerdings gerecht zu werden,
erließ auch in den späteren Märztagen eine Proklamation, in
der er sich an die Spitze der deutschen Bewegung zu stellen
suchte. Allein bald darauf scheute er, veranlaßt durch eine
österreichische Note und Bedenklichkeiten der Kleinstaaten, zurück;
statt durchzugreifen, wollte er abwarten: diesem drängenden
Momente, der alles in sich schloß, ist er in keiner Weise gerecht
geworden.