90 Fünfundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

heiten einen ständigen Einfluß der Bekenntnisse auf die Politik
zuließ. Denn unter diesen Umständen mußte ein katholisches
Osterreich stets einem protestantischen Preußen entgegentreten:
— wie denn in der Tat die Abstimmung über großdeutsch und
kleindeutsch im Frankfurter Parlament schließlich fast ganz auf
Grund der konfessionellen Gegensätze stattgefunden hat. Zu
dieser elementaren Schwierigkeit aber kam noch eine zunächst
nur in der Entwicklung des 19. Jahrhunderts gelegene. Oster—
reich hatte sich den Deutschen Bund nach seinen Bedürfnissen
geschaffen. War nicht anzunehmen, daß es, in das neue Reich
einbezogen, alles daran setzen werde, diesen auf das erbärmliche
Dasein des Bundes zwischen 1815 und 1848 zurückzuschrauben?
Die Nationalversammlung hatte nun im Grunde nur zwischen
diesen beiden Wegen zu wählen. War es aber nicht mensch—
lich, daß sie zwischen so harten Möglichkeiten zunächst einen
Mittelweg suchte? Natürlich ohne Erfolg; schließlich, 1849,
mußte man sich dennoch entscheiden. Es geschah dann zugunsten
der kleindeutschen Seite: — und nach dieser Wahl scheiterte man
an der Entschlußlosigkeit mehr als dem Widerspruche Friedrich
Wilhelms IV.
Zunächst aber griff die Versammlung hoffnungsfroh das
Problem der Konstituierung einer provisorischen Zentralgewalt
an: denn so sehr sie sich als die Vertreterin der nationalen
Souveränität betrachtete, so begriff sie doch, daß es ihr ohne
eine einheitliche Exekutive überhaupt nicht möglich sein würde,
ihre Beschlüsse in Taten umzusetzen.
Und bei dieser Frage nach der Begründung der proviso—
rischen Zentralgewalt begannen sich nun auch zum ersten Male
die Geister in Parteien zu scheiden. Die Linke, fußend auf
dem Grundsatze der nationalen Souveränität, verlangte eine
Begründung der Zentralgewalt rein durch Beschluß der Ver—
sammlung, ohne Mitwirkung der Regierungen. Die Rechte
und ein Teil der Mitte meinten, die Nationalversammlung und
die Regierungen der Einzelstaaten sollten bei Begründung der
Zentralgewalt Hand in Hand gehen.
Was das Wesen der provisorischen Zentralgewalt anlangte,