34 Fünfundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

Man wußte aber bei der Parteigruppierung in der Ver—
sammlung sehr wohl, daß dies den Anfang vom Ende bedeutet
haben würde: denn eben in der Frage der Konstitution der Zentral—
gewalt standen die verschiedensten, österreichischen, preußischen,
kleinstaatlichen Anfichten schroff gegeneinander. Und so verschob
man denn die Frage nach der Spitze der Verfassung auf das Ende
der Beratungen und begann sich vielmehr mit deren Basis, den all⸗
gemeinen bürgerlichen Grundrechten, zu beschäftigen, 4. Juli 1848.
Es war ein Thema, das Anlaß zu den weitgehendsten Er—
örterungen gab und schließlich auch mit gutem Ergebnis zu
Ende geführt wurde: Aufhebung aller ständischen Bevorzugungen,
also Rechtsgleichheit aller; Ablösung oder Aufhebung aller
ständischen Rechte und bürgerlichen Grundlasten; Schwurgerichte
mit Mündlichkeit und Offentlichkeit des Verfahrens, Un—
abhängigkeit des Richterstandes; freies Recht der Vereinigung
und Versammlung, freiere Stellung der Presse, Religions- und
Gewissensfreiheit wurden beschlossen. Allein es war nicht zu
verkennen, daß die Debatten über diese Dinge sich in deutscher
Gründlichkeit endlos hinzogen; man schweifte auch wohl ab,
man nahm die Miene an, als wollte man gelegentlich der
Grundrechte zugleich auch die Ausführungsgesetze zu ihnen be⸗
raten; und so geschah es, daß man nicht wenig langweilig
wurde. Es war der erste Stoß, den das Ansehen der National⸗
versammlung bei der Nation erhielt.
Hierzu traten sehr bald schlimme Vernachlässigungen der
Versammlung seitens der Einzelregierungen.
Als die Versammlung in Frankfurt zusammentrat, hatte
niemand daran gezweifelt, daß sie nur zu beschließen brauchte,
und alles würde ihr gehorchen. Sie selbst war auch voll des
Bewußtseins ihrer Souveränität: daß ihr die Einzelstaaten
etwa nicht willfahren, ihre Beschlüsse nicht ausführen könnten,
kam ihr nicht in den Sinn. Allein seitdem hatten sich die
Dinge geändert. In Böhmen war im Monat Juni die Prager
Revolution unterdrückt worden, in Paris hatte Cavaignac den
Juliaufstand furchtbar niedergeschlagen; man sah, daß volks—⸗
tümliche Bewegungen nicht unbesiegbar waren. Die Regierungen