Erster Kampf alter und neuer Weltanschauung in Kirche und Staat. 103

handlungen am 18. Januar 1849 mit einer Mehrheit von drei⸗
zehn Stimmen gewährt.
Damit war denn allerdings zugleich der Frage nach dem
endgültigen Charakter des Reichsoberhauptes und der Zentral⸗
gewalt nahezu gänzlich präjudiziert: wer konnte jetzt für den
engeren Bund noch in Frage kommen, außer dem König von
Preußen?
In dem Augenblicke, da die Frage nach dem Reichsoberhaupt
nun dringlich wurde, war es darum erstes Bedürfnis, sich danach
amzusehen, ob denn die bisherigen allgemeinen Verfassungs⸗
heratungen über den objektiven und den Rechtscharakter der zu
schaffenden Zentralgewalt so verlaufen waren und weiter ver—
laufen würden, um dem Koͤnige von Preußen die Annahme der
neuen Oberhauptsstellung leicht oder überhaupt möglich zu
nachen.
Man hatte mit diesen Beratungen schon am 19. Oktober
begonnen. Vor allem hatte es sich da zunächst darum gehandelt,
die Zentralgewalt mit Rechten auszustatten. Es war ziemlich
freigebig in unitarischem Sinne, etwa in der Art des ur⸗
sprünglichen Entwurfs vom April 1848, geschehen: die Erxe—
kutive erhielt die Befugnis zur Leitung der auswärtigen
Politik, die Kriegs- und Marinehoheit, die oberste Pflege des
Handels-, Zoll-⸗ und Verkehrswesens, endlich die oberste Polizei.
Gesichert waren diese Ergebnisse Ende November 1848.
Diesen Zeitpunkt hatte dann Gagern, damals noch Präsident
der Nationalversammlung, für richtig gehalten, um sich über
die Gesinnungen Friedrich Wilhelms 1IV. etwas genauer zu
anterrichten. Er war am 24. November 1848 nach Berlin
zereist. Hier war er von Friedrich Wilhelm IV. gut empfangen
worden, wenngleich sich die Bewunderung bei dem Könige mit
einem halben Grauen vor dem Revolutionsmanne verband.
Allein zu einem eigentlichen Ergebnis war man nicht gekommen.
Vielmehr blieb der König immer noch bei dem Gedanken, sich
zunächst mit sterreich zu verständigen, und hielt an dem
Glauben, daß dies in der vorliegenden Frage möglich sei, auch
noch im Januar 1849 fest.