Erster Kampf alter und neuer Weltanschauung in Kirche und Staat. 119

immerhin nicht unbedingten Ablehnung der Frankfurter Kaiser—
würde, als aber der Verfall der Nationalversammlung eintrat
und sich überall revolutionäre Mächte erhoben, da wandte man
sich doch unwillkürlich Preußen zu, das denn auch im Mai
und Juni 1849 die Aufstände in Sachsen, in der bayerischen
Pfalz und in Baden niederschlug. Diese Zeit, bis tief in den
Juni hinein, war also für Preußen günstig und mußte aus—
genützt werden.
In der Tat begann man rasch damit, zunächst als Unter—
lage aller Verhandlungen einen neuen Verfassungsentwurf aus—⸗
zuarbeiten. Er schloß sich ziemlich eng an die von der Frank⸗
furter Versammlung beschlossene Verfassung an; nur war er
monarchischer und konservativer. Durch einen solchen Entwurf
hoffte man am ehesten das gemäßigt-liberale Bürgertum von
dem radikalen zu trennen. Seele des Entwurfs war der General
von Radowitz, jener in eigentümlichen politischen Farben schillernde
Charakter, der von Frankfurt nach Berlin gegangen und bald
mit Friedrich Wilhelm IV. in ein Verhältnis enger Freundschaft
getreten war. Dabei wollte man aber mit dem alten Bundes—
recht nicht unmittelbar brechen, berief sich vielmehr für das
Recht der einzelnen Souveräne, dem neuen Reiche beizutreten,
auf Artikel 11 der alten Bundesakte, wonach es den einzelnen
Souveränen freigelassen war, Bündnisverträge einzugehen, außer
wenn sie gegen die Sicherheit des Bundes gerichtet seien. Es
war ein erster verhängnisvoller Fehler: Österreich hat später
bei seinen Bestrebungen, die alte Verfassung zurückzuführen,
daraus gefolgert, auch Preußen stehe ja noch auf deren
Grundlage.
Ferner wiegte man sich in Berlin in der Hoffnung, Öster—
reich werde an den Beratungen der neuen Verfassung teil—
nehmen. Aber sterreich wies die Einladung schroff zurück und
bezeichnete das erhoffte Zustandekommen der neuen Verfassung
nicht undeutlich als Kriegsfall. Dagegen beschickten Hannover
und Sachsen die in Berlin am 17. Mai 1849 beginnende
Konferenz, und anfangs hat auch Bayern an ihr teilgenommen.
Darauf kam am 26. Mai 1849 ein Vertrag zwischen den