122 Fünfundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

Erbitterung gesehen. Sehr entschieden hatte Schwarzenberg
schon am 28. November 1849 in Berlin erklärt, er fände das
Verfahren Preußens nicht vereinbar mit der Tatsache, daß es
die alte Bundesakte noch als zu Recht bestehend betrachte, was
ja Preußen durch Berufung auf den Artikel 11 dieser Akte
wirklich getan hatte. Und ferner hatte Schwarzenberg die Union
als nicht zu Recht bestehend erklärt, wie sie ja in der Tat dem
Geiste der alten Bundesverfassung nicht entsprach.
Des weiteren hatte Osterreich versucht, seinen alten Plan
einer Ausgestaltung des Bundes unter Einrichtung von sechs
Kreisen unter königlichen Kreisobersten und unter Einbeziehung
von ganz Deutschland durchzuführen; zu dem Zwecke waren
im Winter von 1849 auf 1850 Verhandlungen mit den könig⸗
lichen Mittelstaaten geführt worden, hatten aber allerdings keinen
Erfolg gehabt.
Darauf hatte sich Österreich einfach der Wiederbelebung
des alten Bundestages zugewendet.
Die Verhältnisse lagen hier, wie wir uns erinnern, folgender⸗
maßen. Der Reichsverweser Erzherzog Johann hatte seine
Funktionen doppelt übertragen erhalten, vom alten Bundestag
und von der Nationalversammlung. Er konnte also als Rechts⸗
nachfolger des Bundestages betrachtet werden. Als dann die
Nationalversammlung gesprengt war, hatte der Reichsverweser
im August 1849 allerdings das Bedürfnis empfunden, seine
Funktionen aufzugeben. Und so hatte er seine Rechte in den
Schoß einer provisorischen Zentralgewalt niedergelegt, die aus
Kommissaren bestand, die sterreich und — Preußen gemein⸗
sam gesandt hatten, und die bis zum J. Mai 1850 bestehen
sollte.
Mußte man in diesem neuen Frankfurter Provisorium nun
nicht erst recht eine Fortsetzung des Bundestages sehen? Und
war es mit dem Geiste der preußischen Politik vereinbar, daß
Preußen an seiner Begründung teilnahm 2
Jetzt erließ Osterreich, völlig konsequent, ein Rundschreiben,
in welchem es zum 10. Mai 1850 eine außerordentliche Plenar⸗
oersammlung des alten Bundes nach Frankfurt einberief, um