130 Fünfundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

staaten immer ernstlicher; ein großer Krieg schien unvermeidlich,
auch in Rußland machte man mobil, schließlich, am 5. November,
auch in Preußen. Aber war es Friedrich Wilhelm IV. ernst
damit, obgleich sich im Volke alsbald Begeisterung kundtat?
Während der König rüstete, gab er gleichzeitig entschuldigende
Erklärungen nach allen Seiten: und Fürst Schwarzenberg rief
in Wien triumphierend aus: Nun Preußen mobil mache, sei
der Frieden sicher; die Mobilmachung sei für Preußens Herrscher
die Brücke, um anscheinend ehrenvoll zurückzuweichen.
In der Tat: so kam es. Am 15. November beantragte
Preußen bei der Union die Aufhebung der Unionsverfassung
hom 26. Mai 1849, ließ es seinen Einheitsberuf gegenüber
der Nation für absehbare Zeiten fahren. Auch die kurhessische
Aktion wurde halb aufgegeben, noch ehe ein österreichisches
Ultimatum eintraf. Ja einmal auf der Bahn des Niedergangs,
geängstigt durch die Nachricht einer Truppenrüstung Napoleons
an der Rheingrenze, verstand sich Preußen auch zu einer fast
bedingungslosen Unterwerfung unter Osterreich.
Am 27. November reiste der Minister von Manteuffel auf
vorheriges Ansuchen König Friedrich Wilhelms IV. bei Schwarzen⸗
berg zu einer Zusammenkunft mit diesem nach Olmütz: sie fand
am 28. und 29. November statt. In ihr verzichtete Manteuffel
namens Preußens auf die Union, auf das Wesentliche einer
weiteren Einmischung in Kurhessen und billigte die Unterwerfung
Schleswig-Holsteins unter Dänemark.
In Hessen rückten die Bundesexekutionstruppen ohne
Hindernis vor: es nahte die Zeit der sogenannten „Bequartie⸗
rungen“ renitenter Staatsbürger und der militärischen Ein—
schüchterung der Verwaltung. Nach dieser Wiederherstellung des
landesherrlichen Ansehens“ kehrte der Kurfürst am 27. Dezember
1850 nach Kassel zurück und begann von neuem sein Gewalt—
regiment.

In Schleswig-Holstein stellten Preußen und Osterreich
gemeinsam den Einmarsch ihrer Truppen in Aussicht, wenn
sich die Herzogtümer Dänemark nicht unterwerfen würden. Da
konnte denn die Landesversammlung der Herzogtümer nicht