134 Fünfundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

das Bürgertum, die Bourgeoisie; als konservativ und reaktionär
hingegen zeigten sich bald vor allem die alten privilegierten
Klassen des Adels, der Ritterschaft.
Dabei gewannen diese an vielen Orten ausbrechenden Kämpfe
in ihren Hauptbrennpunkten wieder Fühlung mit dem Bundes—
tag, also dem verfassungsmäßigen deutschen Gesamtorgan,
dadurch, daß der Adel in seinen Beschwerden gegen den bürger—
lichen Liberalismus bis an diese Stelle ging und sie als Helfer
in die partikularen Kämpfe hineinzog.
Der Bundestag pflegte sich dann durchaus auf seiten des
Adels gegen das Bürgertum zu stellen: wurde also auch seiner—
seits reaktionär tätig. Es war, soweit dies denkbar war, eine
noch weniger glückliche Entwicklung, als sie der Bundestag
schon in den dreißiger Jahren erlebt hatte. Damals hatte er
freilich auch schon auf Antrieb Osterreichs beinahe nur repressiv
eingegriffen: war doch aber immerhin noch das ausführende
Organ für die reaktionär-legitimistischen Bestrebungen des
größten deutschen Partikularstaates geblieben. Jetzt dagegen
geriet er nur noch in Bewegung, wenn die partikulare Aristo—
kratie zumeist kleiner Territorien hier und da von unten her
seine somnolenten Nerven reizte, und reagierte dann, gleichsam
in Form einer Reflexbewegung, mit einigen rückschrittlichen
Maßregeln.
Am deutlichsten trat diese Lage in den mecklenburgischen
Verhältnissen zutage. Hier hatte der Großherzog Friedrich
Franz II. von Schwerin im Jahre 1848 eine Verfassung
oktroyiert, die keineswegs übermäßig liberal war. Aber sofort
nach dem Verhallen der revolutionären Bewegung protestierte
die Ritterschaft, an der Spitze einige erbberechtigte Agnaten des
regierenden Hauses, und wandte sich an den Bundestag, von dem
zur Beurteilung solcher Fälle eine „Bundeszentralkommission“,
gemeinhin „Reaktionsausschuß“ genannt, errichtet worden war.
Das Endergebnis war, daß der Großherzog gegen seinen Willen
die Verfassung aufgeben und wieder nach dem grundgesetzlichen
Erbvergleich aus dem Jahre des Heils 1755 regieren mußte.
Und nun begannen wahre Jubeljahre der ritterschaftlichen Ver—