Erster KRampf alter und neuer Weltanschauung in Kirche und Staat. 139

auch ein gefügiges Abgeordnetenhaus und gelangte damit auf
die Höhe ihrer Macht. Für diese aber kann vielleicht als
charakteristisch gelten, daß sie mit einem zunehmend flotten, ja
teilweise unsittlichen Leben der führenden Kreise vornehmlich in
Berlin zusammenfiel.
Bei den engen Beziehungen, die zwischen Staat und
wwangelischer Kirche in allen protestantischen deutschen Territorien
bestanden, und bei der führenden Stellung der Staaten in diesem
Verhältnis verstand es sich weiter von selbst, daß die protestan⸗
tischen Kirchen einen Entwicklungsgang analog dem geschilderten
staatlichen durchmachten. Dabei waren allerdiugs die Er—
scheinungen im allgemeinen nicht gleich extrem, weil die Kirchen
in der Bekämpfung innerer Spaltungen ihre Kraft zersplittern
mußten, und weil in keiner von ihnen eine eigentliche Hierarchie
vorhanden war. Im übrigen trat die analoge Wendung wiederum
in Preußen am stärksten hervor.
In der preußischen Landeskirche bildete sich in den fünf⸗—
ziger Jahren eine aus geistreichen Laien und orthodoxen Ge⸗—
lehrten sowie Mitgliedern des feudalen Adels gemischte Partei,
die ihren Mittelpunkt in den sogenannten Kreuzzeitungsleuten
fand: in Stahl, den beiden von Gerlachs, Wagener: und diese
beherrschten den König. Sie predigten den unbedingten Bestand
der Orthodoxie und forderten demgemäß die „Umkehr der Wissen⸗
schaft“, in kirchlichen Verfassungsfragen wollten sie nichts von Teil⸗
aahme der Laien wissen und brachten die synodale Bewegung
der vierziger Jahre nun gründlichst zum Stillstand.
Im übrigen lieferten sie die staatlichen Interessen der
Kirche, wie sie diese verstanden, aus, soweit sie es nur ver⸗
—
lichkeit gesehen: die Folge war die Ausbildung eines wider⸗
lichen Strebertums: Teilnahme an frommen Vereinen, Zahlung
oon Kollekten, sogenannter frommer Lebenswandel wurden nun
beliebte Mittel zu bureaukratischem Aufstieg. Und auch die Schule
wurde ganz in die Hände der Kirche gegeben: als Schul⸗
revisoren und Schulinspektoren der Elementarschulen dienten
überall Geistliche; die Stiehlsche Regulative vom Jahre 1854