Holler Realismus.

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Geisteslebens dem allgemeinen Aufschwunge der Weltanschauung
des Subjektivismus zu Zeiten der Romantik kaum genügend oder
wenigstens nicht selbständig genug hatten folgen können.
Es ist ein Verlauf, der besonders aus der Geschichte der
alten angewandten Geisteswissenschaften, der Theologie und
der Jurisprudenz, deutlich hervorleuchtet. Die Theologie war
fast historisch geworden, soweit sie nicht, wie namentlich im
Bereiche des Katholizismus, nach dem Absterben einiger Ver—
suche, modern zu sein, mittelalterliches Denken neu zu beleben
versuchte. Allein in der Atmosphäre historischer Betrachtung
war sie alsbald einem ausgesprochenen Hegelianismus verfallen,
von dem sich auch so bedeutende Köpfe, wie Baur in Tübingen,
erst in späterer Zeit losmachten, und zwar unter dem Einflusse
einer realistischen Geschichtswissenschaft, von der wir bald hören
werden.
Trostloser aber sah es noch in den weiten Gebieten der
Jurisprudenz aus. Eine Rechtswissenschaft, die enge Fühlung
mit dem Leben hält, wird vor allem von der wissenschaftlichen
Bewältigung des Charakters des geltenden öffentlichen Rechts
abhängig sein. Und so bedarf es zu ihrer Blüte der Höhezeit
eines bestimmten, klar ausgesprochenen Staatslebens. Wer aber
würde nun diese Vorbedingung in dem Deutschland der ersten
Hälfte des 19. Jahrhunderts haben erfüllt sehen wollen? So
schleppte man als Fermente juristischer Ideenbildung Rest—
bestände früherer Anschauungswelten geduldig fort. Da galt
in konservativ-klerikalen Kreisen im Grunde noch immer das
alte Natur- und Vernunftrecht, das die scholastischen Aristoteliker,
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von den Jahrhunderten des humanistischen Naturrechts bis in
die neueren Zeiten hinein gefristet worden war: ist es doch
selbst heute vom Klerikalismus noch nicht aufgegeben und be—
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katholische Rechts- und Moralphilosophie der Gegenwart. Aber
auch auf freierer und protestantischer Seite hatte man, wenn
nicht die Theorie, so doch die Methode der humanistischen
Lehre vom Staate noch keineswegs verlassen. Es war, sehr