172 Fünfundzwanzigstes Buch. Zweites LKapitel.

begreiflich bei ihrer Entstehung im Zeitalter des Absolutismus,
eine zivilistische Methode: und so ergab sich die wunderlich
verkehrte Welt, daß für die Staatstheorie, deren Methode
ihrerseits das bürgerliche Recht hätte befruchten sollen, viel—
mehr die privatrechtliche Methode zur Erschließung weiterer
Errungenschaften eingespannt wurde. Natürlich war damit dem
Verständnisse des Staates als eines gesellschaftlichen Organismus
und damit dem Verständnisse des subjektivistischen Staates über—
haupt Tor und Tür verschlossen: und nichts vielleicht hat die
Entwicklung eines gesunden politischen Sinnes in der Nation
mehr beeinträchtigt als die zivilistisch-juristische Erziehung der
Denkweise gerade großer Teile ihrer führenden Schichten. Ja
noch heute dauert diese verderbliche Einwirkung teilweise fort,
wenn auch die Entwicklung der vergleichenden historischen und
soziologischen Wissenschaften allmählich zu einer Betrachtung zu
zwingen weiß, in der an Stelle äußerlicher Auffassung der
Staatsformen eine tiefere Untersuchung des Wesens und der
Wesensunterschiede der Staatsorganisationen dringlich wird.
Wie stark aber noch in den vierziger und selbst fünfziger
Jahren der Einfluß der zivilistischen Methode auf das öffentliche
Recht und die Versuche sogar einer mehr organischen Betrachtung
des Staatslebens war, zeigt vielleicht nichts besser als der Um—
stand, daß in der deutschen Nationalökonomie bis in diese Zeiten
hinein das Evangelium Adam Smiths gegolten hat: eines
ökonomischen Liberalismus, der sehr wohl uls eine abgezweigte
Blüteerscheinung der Naturrechtstheorie gefaßt werden kann und
erst von den sechziger Jahren ab den ganz anders gearteten
Anschauungen der historischen deutschen Schule eines Roscher,
Knies, Schmoller gewichen ist.
Es sind Zusammenhänge, deren Wirkung auf die Ent⸗
wicklung der inneren Politik man nicht gering anschlagen darf:
wie die Theorien jeder in sich abgeschlossenen Wissenschaft haben
sie das Leben stark beeinflußt und müssen für den traurigen
Ausgang der achtundvierziger Einheitsbewegung ebenso mit—⸗
verantwortlich gemacht werden wie für den überalen Formalis⸗
mus der neuen Verfassungen, insbesondere für die mit Rück—