—186 Fünfundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

1848 von ihren Vorgängern unterscheidet, so wird man bald
inne, daß die charakteristischen Merkmale nicht in dem Kreise
des wissenschaftlichen und gelehrten Apparates liegen. Die
kritische Methode ist noch dieselbe, wie sie von Niebuhr und
Ranke gelehrt worden; die Grundbegriffe der Kulturgeschichte
werden noch in gleichem Sinne gehandhabt, wie sie Eichhorn
und Savigny vor vierzig Jahren feststellten. Das Neue liegt
durchaus in der veränderten Stellung des Autors zum Staate.“
Eine im Bereiche der Punkte, die zur Sprache gebracht werden,
richtige Charakteristik: enthält sie doch in der Kennzeichnung
der romantischen Kulturgeschichtschreibung nur durch zwei Rechts⸗
und Verfassungshistoriker selbst die vollste, weil unbewußte Be—
wegung allein auf den Staat hin; und hat doch ein so wohl⸗
wollender und feiner Beobachter wie Herman Grimm später
finden können, daß die Rhetorik der Schriften von Treitschkes
nicht so sehr an Kathederdeutsch wie an Tribünendeutsch -er⸗
innere.

Sehr natürlich aber trat eine Richtung von der Einseitigkeit,
wie sie soeben festgestellt worden ist, auch bald unter die
Verfallszeichen dieser Einseitigkeit. Selbst in der pragmatischen
Zeit der Geschichtschreibung hatte ein großer Gelehrter wie
Mascov äußern können: „dignum est candore historiae et
libertate saeculi nossstri, seriem rerum gestarum sine
odio, sine amore eéeruere“s!, Im Jahre 1866 aber wurde in
der „Historischen Zeitschrift“ bekannt?: „Wir verstehen kaum
mehr, was unsere Vorfahren die Geschichtschreibung sine ira
et studio nannten; wir kennen ihn kaum mehr, den stillen,
ganz auf sein Studierzimmer beschränkten Gelehrten ... Ja,
wir vermissen wohl die Seele der Geschichtschreibung, wo
nichts vom Hauche der Gegenwart, nichts vom vaterländischen
Gefühle uns anweht.“ Man wird auch heute die politische
Bedeutung der diesen Worten zugrunde liegenden Konstellation
nicht verkennen; und in der Geschichte der Einheitsbewegung

Comment. sub Heéinr. IV eét V, Praefatio (1748).
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