306 Fünfundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

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lichen Erkenntnis (1865) dagegen unterschied er schon drei
fundamentale Grenzen der Erkenntnis, nämlich die Materie, die
zweckmäßigen Formen dieser Materie und die Weltseele, die
hm mit den im Raume verborgenen Empfindungen und Gefühlen
identisch erschien; und verband mit diesen drei fundamentalen
Grenzen noch als äußerste „ideale“ Grenze der Erkenntnis den
letzten Zweck der Welt, „das durch die möglichste Vollkommenheit
bedingte Glück jedes fühlenden Wesens“. Es ist klar, daß in
diesem neuen System alle Elemente eines dem Spiritualismus
zueilenden Monismus neben der Materie vorliegen: und deutlich
und in typischer Form vollzieht sich der Übergang zu einer
dynamischen Weltanschauung, von der sich wird sagen lassen,
daß sie, in dieser oder anderer Ausbildung, für breite Massen
der Nation wenn nicht als System, so doch als Empfindungs-⸗
kreis noch während des Ausgangs des 19. Jahrhunderts
Harakteristisch war.
Wahrhaft fruchtbar freilich ist diese Weltanschauung nicht
zeworden; in der Tatsache, daß sich aus ihr heraus weder ein
großes ethisches System noch eine verbreitete ethische Lebens—
haltung entwickelt hat, erscheint das Kainszeichen ihrer Herkunft
aus einer Verfallszeit, aus einem überwiegenden Intellektualismus.
Und so war sie denn auch nicht geeignet, als Ausgangspunkt
für eine Philosophie der zweiten subjektivistischen Periode zu
dienen. Vielmehr erschien den Denkern dieser neuen Zeit
zunächst das Feld der Philosophie als unbestellt und als gänzlich
frei für neue Versuche. In diesem Sinne klagte Kuno Fischer
schon 1860: „Die Wissenschaften haben die Welt unter sich
geteilt; das Asyl bei den Göttern hat die Dichtung erhalten:
wo bleibt die Philosophie?“ Und Richard Wagner, bereits in
den fünfziger Jahren nicht der letzte der philosophischen Ergrübler
einer neuen Zukunft, grollte: „Der Philosophie Hegels ist es
gelungen, die Köpfe der Deutschen dermaßen zu dem bloßen
Erfassen des Problems der Philosophie unfähig zu machen, daß
seitdem gar keine Philosophie zu haben für die eigentliche rechte
Philosophie gilt.“