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J. Vorbemerkung.

Mit Datum vom 5. Dezember 1938 hat der Staatsrat des Kan⸗
tons Tessin dem hohen Bundesrat, gestützt auf einen Beschluß des
Großen Rates des Kantons Tessin, unter dem Titel „Die neuen
Tessiner Begehren“ in einem ausführlichen Bericht die Wünsche
und Forderungen unterbreitet, die dazu beitragen sollen, das wirt⸗
schaftliche und kulturelle Leben des Kantons Tessin zu heben und
zu fördern. Diese neuen Tessiner Begehren enthalten auch einige
Wünsche und Forderungen der Tessiner Landwirtschaft. Sie bezie⸗
hen sich zum Teil auf die technische Hebung der Agrikultur im Kan⸗
ton Tessin, zum großen Teil erstrecken sie sich jedoch auf Begehren
wirtschaftlicher und wirtschaftspolitischer Natur.
Vorgängig der Einreichung der Tessiner Begehren hat Herr
Staffieri, Bauernsekretär des Kantons Tessin und Mitglied des
leitenden Ausschusses des Schweizerischen Bauernverbandes, dem
Schweizerischen Bauernsekretariat in einem Schreiben vom 28. No⸗
vember 1938 die besondern Wünsche der Tessiner Landwirtschaft
zum Studium und zur wohlwollenden Befürwortung übermitielt.
Das Schweizerische Bauernsekretariat erachtet es sowohl in Er⸗
ledigung des ihm von Herrn Staffieri durch den Bauernverband
erteilten Auftrages, als auch aus einem Gefühl der Sympathie
und der eidgenössischen Solidarität mit den Tessiner Landwirten
heraus als geboten, zu den Begehren der tessinischen Landwirt⸗
schaft, insbesondere soweit sie sich auf wirtschaftliche und wirtschafts⸗
politische Fragen erstrecken, in einem begutachtenden Berichte zu⸗
handen des Vorstandes des Schweizerischen Bauernverbandes und
der eidgenössischen Behörden Stellung zu nehmen.

II. Der Wortlaut der Begehren.

In den „Neuen Tessiner Begehren“ des Staatsrates des Kan—
tons Tessin vom 5. Dezember 18838 interessieren uns im Rahmen
dieses Gutachtens namentlich folgende Postulate:
Für alle Vahntransporte vom Tessin nach dem Landesinnern,
sowohl für den Waren⸗ wie für den Personenverkehr, für den
Transvort von Rohstoffen für die tessinische Industrie aus dem