Landesinnern nach dem Tessin und für den gesamten Fremden⸗
verkehr werden die Taxen auf Grund der Bahn⸗ oder Tarifkilo⸗
meter erhoben, jedoch stets unter Abzug der 133 Kilometer
Bahnlänge, oder der 165 Tarifkilometer.
Schaffung von Spezialtarifen für den Bahntransport landwirt⸗
schaftlicher Produkte nach den Märkten im Landesinnern.
Beschleunigung der Transporte nach dem Landesinnern, damit
leicht verderbliche Tessinerprodukte, wie Gemüse und Obst, ge⸗
genüber den stark beschleunigten Transporten ausländischer Er⸗
zeugnisse nicht benachteiligt sind.
Erhöhung der Beiträge des Bundes an Bodenverbesserungen,
insbesondere an Güterzusammenlegungen, und Anpassung der
bezüglichen Bundesbeschlüsse an die besondern Verhältnisse des
Kantons Tessin.
Durchführung einer außerordentlichen Aktion für die Einfüh—⸗
rung des Weinbaues in allen Gebieten des Tessins, die sich
dazu eignen, wobei beabsichtigt ist, einen roten Tessiner Tisch⸗
wein zu produzieren, der in den vier Genossenschaftskellereien
von Mendrisio, Lugano, Locarno und Biasca gepflegt würde.
Die tessinische „Grappa“ sollte von der Steuerbelastung befreit
und dafür einer Fabrikations- und Verkaufskontrolle unterstellt
werden, mit dem Ziel, aus ihr einen hochwertigen Likör von
stets gleicher Qualität und höchster Reinheit zu machen.
Durchführung einer außerordentlichen Aktion für die Heran⸗
bildung eines tessinischen Obstbaues.
Der Kanton sollte Beiträge erhalten für die Schaffung kan⸗
tonaler Obstbaustationen und Baumschulen und die Durchfüh—⸗
rung von Obstbaukursen.
Durchführung einer außerordentlichen Aktion für die Regelung
der tessinischen Milchproduktion durch:
a) — für eine Einheitsorganisation der Milchproduzen⸗
en;
Ueberlassung des von den tessinischen Produzenten bezahlten
Beitrages (Krisenrappen) an den Kanton;

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