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Beiträge an die Schaffung von Genossenschaftskäsereien, von
Milchentrahmungsstellen und einen Beitrag an die Weich—
käseindustrie.
Die Milch und Milchprodukte aus dem Tessin sollen ein
Minimum an Gleichbehandlung mit denen aus andern Lan⸗
desteilen erfahren.
9. Dem Kanton Tessin soll keine Beschränkung der Schweinehal⸗
tung auferlegt werden.
Es fehlen nämlich alle Vorbedingungen für eine über—
mäßige Schweineproduktion.
Der Schweinebestand hat in den Jahren von 1866 bis 1936
in der Schweiz von 100 auf 287 (Inderzahlen) zugenommen,
im Tessin nur von 100 auf 118.
10. Gleichstellung des Maises mit den Brotgetreidearten hinsichtlich
der Abnahmepflicht seitens des Bundes.

Außerdem werden noch verlangt die Bewilligung eines außer⸗
ordentlichen Bundesbeitrages für die Ausbildung von Berufsarbei⸗
tern für einen Zeitraum von 10 Jahren und die Schaffung einer
Filiale einer eidgenössischen Versuchsstation im Kanton Tessin.
Diese Begehren werden namentlich damit begründet, daß dem
Kanton Tessin infolge seiner besonderen Lage und der eigenartigen
wirtschaftlichen Struktur des Landbaues aus der Bundesgesetz⸗
gebung über die Milch- und Getreideversorgung und über das Alko—
holwesen im wesentlichen nur Lasten und keine erheblichen Vorteile
erwachsen seien.

Herr Staffieri formulierte die Wünsche und Forderungen
der Tessiner Landwirte wie folgt:
Verpflichtung der Eidgenossenschaft, den im Tessin angebauten
Eßmais abzunehmen wie den mahl⸗ und backfähigen Weizen
und Roggen. Der Mais ist eine Kulturart, die sich namentlich
gut eignet für meliorierte Böden und niederschlagsreiche Ge⸗
hiete.

J.

Die Begünstigung des Maisbaues würde es ermöglichen,
verschiedene in letzter Zeit meliorierte Niederungen, z. B. in der
Magadino-Ebene, im Vedeggiotal und Sottoceneri auszudeh⸗