nen und die heutige Produktion von schlechtem Heu durch eine
intensive Kultur zu ersetzen. Der Maisanbau würde namentlich
auch größere Beschäftigungsmöglichkeiten für weibliche Einwoh—
ner bieten.
Beschränkung der Einfuhr von fettem Schlachtvieh und von
Fleisch aus der Innerschweiz in den Kanton Tessin, in den
Perioden, in welchen die Tessiner Schlachtviehmärkte stattfinden.
Der Tessiner Bauer kann sein Schlachtvieh infolge seiner höhe⸗
ren Produktionskosten nicht zum gleichen Preise abgeben wie
der Bauer aus der innern Schweiz. Außerdem ist die Qualität
des Tessiner Schlachtviehs in Geschmack und Aussehen besser als
das in den Kanton eingeführte Vieh. Aus diesem Grunde sollten
für das Tessiner Schlachtvieh mindestens 10 Rp. je Kilo mehr
bezahlt werden als in der Innerschweiz. Sollte diese Zu⸗
fuhrbeschränkung nicht möglich sein, so müßte der Kanton Tes⸗
sin fordern, daß ihm ein Einfuhrkontingent von ausländischem
bezw. italienischem Schlachtvieh gewährt wird, damit die Metz⸗
ger in der Lage sind, durch die Gewinne aus diesem Importvieh
das Tessiner Schlachtvieh angemessen zu bezahlen.
3. Revision des Alkoholgesetzes. Man hat den Tessiner Weinbauern
in Aussicht gestellt, daß durch Annahme des Verfassungsartikels
über die gebrannten Wasser ihre „Grappa“ besser verwertet
werden könnte. Leider ist das Gegenteil eingetreten. Die erho⸗
bene Steuer von Fr. 1.20 je Liter hatte zur Folge, daß die
Bauern ihre Produkte nur mit Verlust verkaufen können. Dazu
kommen eine als lästig empfundene Kontrolle und das Bestre⸗
ben der Alkoholverwaltung, die Destillation einzuschränken. Es
wird eine Revision des Alkoholartikels verlangt in dem Sinne,
daß die Steuer auf dem Tessiner Branntwein auf Fr. 0.50 je
Liter ermäßigt wird.
Schutz des Weinbaues. Es wird, bezugnehmend auf ein schon
1929 eingereichtes Begehren, neuerdings verlangt, daß die Im⸗
porteure von fremden Weinen verpflichtet werden sollen, be⸗
stimmte Mengen von inländischem Kurantwein, bezw. Wein⸗
oder auch Tafeltrauben zu übernehmen, wie dies bei Gemüse
und Früchten der Fall ist.

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