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Pflege der Neben⸗ und Ergänzungszweige, insbesondere ohne
Gemüsebau, Weinbau, Schweine⸗ und Geflügelhaltung, keine
vollbäuerliche Existenz bieten. Die Förderung dieser Betriebs⸗
zweige muß deshalb am Anfang aller Maßnahmen zur Hebung
der Lage des tessinischen Bauernstandes stehen.
Zur starken Aufteilung des Grundbesitzes tritt eine überaus
starke Parzellierung der einzelnen Kleinbetriebe. Die
Zahl der Parzellen ohne Wald erreicht je Betrieb im Kanton
Tessin durchschnittlich 25, mit einer mittleren Parzellengröße
(ohne Wald und Weiden) von 6 Aren. Das schweizerische Mit—⸗
tel beträgt 11 Parzellen je Betrieb bei einer mittleren Parzel⸗
lengröße von 45 Aren. Das dem Tessin am nächsten kommende
Ergebnis des Kantons Wallis ist 27 Parzellen mit einer Durch—
schnittsfläche von 8 Aren. Demgegenüber seien erwähnt:
Parzellenzahl

3.

Mittlere Größe
der Parzellen
20 Aren
31,
67 ,
55
237

Graubünden
Schaffhausen
Waadt
Zürich
Luzern

22
12
10

i

Im Zeitraum 18905/1929 ist die Zahl der Parzellen auch
im Kanton Tessin um 24,6 5 zurückgegangen. Die Abnahme
beruht jedoch nicht in erster Linie auf Zusammenlegung, son⸗
dern vielmehr darauf, daß früher vorhandene Parzellen heute
durch Ueberbauung usw. nicht mehr landwirtschaftlich genutzt
werden können.
Der Kanton Tessin weist unter allen schweizerischen Kan⸗
tonen nicht nur die kleinsten Betriebe, sondern auch die stärkste
Parzellierung auf. Diese Feststellung gilt mehr oder weniger
für das ganze Kantonsgebiet. Am ungünstigsten sind die Arron⸗
dierungsverhältnisse im obern Kantonsteil, am wenigsten un⸗
günstig im Mendrisiotto.
Die starke Parzellierung, die oft einer eigentlichen Pulve—
risierung nahe kommt, erschwert und verunmöglicht aus nahe—
liegenden Gründen insbesondere einen intensiven Ackerbau. Sie