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So sehen wir auf vielen Gebieten der Produktion dank der
Tätigkeit weitsichtiger Förderer, der Schaffung der kantonalen land⸗
wirtschaftlichen Schule in Mezzana und einer zielbewußten Anter⸗
stützung der privaten Initiative durch die kantonalen und eidgenös⸗
sischen Behörden erfreuliche Ansätze zu einer durchgreifenden Stei—
gerung der Erzeugung. Wenn es gelingt, mit diesen Förderungs⸗
maßnahmen auch die berufsbäuerliche Bevölkerung und das bäuer—
liche Bewußtsein zu stärken, dann werden wir im Tessin einen
ähnlich raschen Fortschritt erleben dürfen wie in den letzten zwei
Dezennien im Kanton Wallis.
Zu den wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Fragen möch
ten wir folgendes ausführen:
Förderung der Güterzusammenlegung: Die Güterzusammen⸗
legung ist für den Kanton Tessin eine absolute Notwendig⸗
keit. Sie muß mit allen Mitteln gefördert werden. Man
sollte vor allem die Gebiete bearbeiten, wo die Kosten nicht
allzu hoch sind und in denen alle übrigen Voraussetzungen
für eine rasche und nachhaltige Steigerung der landwirtschaft⸗
lichen Produktion vorhanden sind. Nur dann führt eine Güter⸗
zusammenlegung zu einem rasch sichtbaren Erfolg, wenn die
Landwirte des Zusammenlegungsgebietes hernach auch in der
Lage sind, die größeren, ev. noch drainierten Grundstücke richtig
und entsprechend den neuzeitlichen Anforderungen an die Pro⸗
duktionsorientierung zu bewirtschaften.
Die Tessiner verlangen die volle Kostendeckung durch Vund
und Kantone, aus der Ueberlegung heraus, daß der weniger
bemittelte Tessiner Landwirt nachher ohnehin noch besondere
Aufwendungen zu machen hat für die Aufnahme und Steige⸗
rung der Produktion. Das Begehren erscheint uns nicht un⸗
begründet. Immerhin wird man den Grundbesitzern aus Konse⸗
quenzgründen doch auch eine gewisse Quote an die Kosten zu⸗
muten müssen. Damit sie jedoch die für die folgende Bewirt—
schaftung notwendigen Mittel aufbringen können, ist auch die
Kreditorganisation im Kanton Tessin zu verbessern. Zu empfeh⸗
len ist namentlich die Anwendung der Meliorationspriorität
durch die Staatsbank und die Gründung von genossenschaftlichen
Darlehenskassen nach System Raiffeisen für die Vermittlung von
Betriebskrediten.