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eidgenössischen Instanzen einen Statutenentwurf für die defi—
nitive Organisation der Milchproduzenten und des Milchhan—
dels im Kanton Tessin in einem Einheitsverband, der eine
geeignete Diskussionsgrundlage für die Regelung des ganzen
Fragenkomplexes darstellt.
Bei dieser Gelegenheit wird anhand der Viehzählung vom
21. April 1939 auch eine genaue Ausscheidung der Produzenten
und Lokalitäten vorgenommen, welche im Einheitsverband für
die Lieferung von Konsummilch ermächtigt werden sollen. Wir
entnehmen der Uebersicht folgende Zahlen:

Erhebung über die Organisation der Konsummilchproduzenten und deren
Kuhbestand vom 21. April 1939.

Zahl der Kühe
der der nicht
ange⸗ ange⸗
——
senen senen Total
Produzenten
Mendrisio 488 279 970 568 1538
Lugano 1250 280 2694 485 3179
Locarno 290 581 870 1049 1919
V. Maggia 28 76 VF 51 138 189
Bellinzona 261 394 655 1055 730 1785
Riviera 164 150 314 444 315 759
Blenio — — — — — —
Leventina 1 5 37 42 10 72 82
Kanton 104 2486 1797 4283 6094 3357 9451
in * 58 42 100 64 36 100

Bezirk Gemeinden

9 Dem heutigen Tessiner Milchproduzentenverband.

Seitens der schweizerischen Organisation und der eidgenös⸗
sischen Behörden ist man den Tessiner Milchproduzenten in der
Weise besonders entgegengekommen, daß man die Milchzufuhr
aus der deutschen Schweiz in den Jahren 1933 und 1334 voll-⸗
ständig unterbunden hat. Leider fehlte bis anhin die rechtliche
Handhabe, um auch die von nichtorganisierten Milchhändlern
noch immer getätigten Rahmlieferungen in den Kanton Tessin
einzustellen. Die Krisenabgabe wurde nur in reduziertem Um—
fange erhoben, die daherigen Einnahmen wurden nicht vom