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Seit 1932 sind in der Richtung dieser Vorschläge einige
Verbesserungen getroffen worden. Sie genügen aber noch nicht,
um dem Tessiner Weinbau zu der Stellung zu verhelfen, die er
auf Grund der Naturbedingungen einnehmen sollte. Eine große
Bedeutung erlangte insbesondere die Verarbeitung der Tessiner
Trauben zu alkoholfreiem Traubensaft. Dieses Produkt würde
wohl in noch größerem Maße als bis anhin Absatz finden,
wenn, ähnlich wie beim Süßmost, in den größeren Gaststätten
des Landes der offene Ausschank eingeführt würde. In
einzelnen Jahren kommt auch dem Versand von Americano⸗
Trauben zum Zwecke der Herstellung eines Hausgetränkes in
bäuerlichen Haushaltungen der Nordwestschweiz eine gewisse
Bedeutung zu. Dagegen haben die Produktion und der Versand
von Tafeltrauben noch nicht das erwünschte Ausmaß erreicht.
Die weißen Tessiner Tafeltrauben sind noch zu wenig „doré“
und werden deshalb weniger geschätzt als die Erzeugnisse aus
den Mittelmeerländern. Die Versuche, die Weißweinproduktion
auszudehnen, erscheinen uns nicht sehr angezeigt, weil in der
Schweiz ohnehin zu viel Weißwein und zu wenig Rotwein an⸗
gebaut wird.
Bei aller Anerkennung des Nutzens der Ausdehnung der
Tafeltraubenproduktion und der Gewinnung von alkoholfreiem
Traubensaft liegt das Hauptgewicht für die Verwertung der
Erzeugnisse des Tessiner Rebbaus nach wie vor bei der Her⸗
tellung und dem Vertrieb eines bekömmlichen roten Tisch—
weines, der hauptsächlich in Wettbewerb treten muß mit den
besseren Tiroler⸗Erzeugnissen und der auch in der Lage ist, den
Chianti weitgehend zu ersetzen. Für diese Produktion erscheint
namentlich der Anbau der Burgundertraube und des Merlot
geeignet. In beschränktem Umfange kommt neben der Etzeu⸗
gung eines nicht allzu teuren Kurantweines die Produktion von
eigentlichem Qualitätswein in Betracht.
Von etwelcher Bedeutung dürfte für den Kanton Tessin
auch die Weinkonvention vom 11. August 1839 wer⸗
den, durch welche sich die Weinimporteure verpflichten, pro
Jahr bis zu 200 000 Hektoliter Weine geringerer Qualität vor
allem aus der romanischen Schweiz zu übernehmen und in Ver⸗
schnitt mit den Importweinen umzusetzen. Je nach dem Ernte⸗