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ausfall sollte dem Kanton Tessin ein Kontingent bis zu 10000
Hektoliter zugeteilt werden. Es darf aber durch diese neu er—
schlossene Verwertungsmöglichkeit der geringeren Weine die
Qualitätsproduktion auf dem Gebiete des Weinbaus nicht be—
einträchtigt werden.
Im Zusammenhang mit dem Weinbau sind auch die Be—
gehren um die Förderung des Absatzes der Grappa zu wür—
digen. Durch die Aufdeckung der Spritfälscheraffäre hat sich
allerdings die Situation für die Spezialitätenbranntweine er—
heblich gebessert. Die Nachfrage nach dem echten, unverfälschten
Branntwein ist gestiegen. Während der Engrospreis für Trauben—
trester⸗ und Weinhefebranntwein im Juli 1938 Fr. 2.80 bis 3.—
je Liter 50 Vol. F betrug, ist er im Sommer 1939 bereits auf
Fr. 424 und darüber angestiegen. Bei diesen Verkaufspreisen
sollte es den Tessiner Weinproduzenten auch bei einer Steuer
von Fr. 1.20 möglich sein, einen Nettoerlös zu erzielen, der die
Produktionskosten zu decken vermag. Sehr erwünscht wäre ferner
auf diesem Gebiete eine gewisse Standardisierung der Produk⸗
tion in Verbindung mit einer ansprechenden Absatzpropaganda.
Die Schweizerische Landesausstellung in Zürich gibt Fingerzeige,
durch welche Vorkehren der Absatz von Spezialitäten aller Art
—
Unterstützung und Förderung des Maisanbaues: Auf die große
Bedeutung dieser Kulturart für den Kanton Tessin ist im all⸗
gemeinen Teil dieses Berichtes bereits hingewiesen worden.
Der Körnermaisbau ist im Tessin traditionell. Er wird begün⸗
stigt durch die natürlichen Produktionsbedingungen. Ein Anbau
in größerem Ausmaße ist jedoch nur möglich, wenn ein Teil der
Erzeugnisse verkauft werden kann zu einem die Gestehungs⸗
kosten einigermaßen deckenden Preis. Durch den Zusammenbruch
des Getreidemarktes Ende der Mer Jahre sind jedoch die Mais—
preise so tief gesunken, daß sich die Marktproduktion nicht mehr
lohnte. Die Selbstversorgung wird gefördert durch die Ausrich—
tung der Mahlprämie von im Minimum Fr. 7.50 für 100 Kilo
vermahlenes Getreide. Im Jahre 1938 wurde die Mahlprämie
für insgesamt 10868,6 ꝗ Getreide ausgerichtet, wovon 7956,49
auf Körnermais entfielen. Die Mahlprämie erreichte eine Summe
von 88532 Fr. oder rund Fr. 8.50 je 100 Kilo Mahlgetreide.

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