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Leider ist im Getreidegesetz unterlassen worden, auch die
Abnahmepflicht des Bundes für Körnermais vorzusehen, sodaß
ein allfälliger Produktionsüberschuß der Maisproduzenten ent⸗
weder nur zu den Marktpreisen verkauft werden kann oder ver⸗
füttert werden muß. Eine Ergänzung des Gesetzes im Sinne
der Berücksichtigung des für die südlichen Alpentäler und auch
für einzelne andere Produktionsgebiete der Schweiz wichtigen
Maisbaues erscheint uns angezeigt. In der Zwischenzeit wird
es möglich sein, die Maisproduktion durch den Bundesbeschluß
über Maßnahmen zur weiteren Förderung des Ackerbaus vom
6. April 1939 zu begünstigen. Die Ausrichtung der Anbau—
prämie genügt jedoch nicht. Es ist aber bereits vorgesehen, eine
Sonderregelung zu treffen, um eine Kombination von Anbau⸗
prämie und Mahlprämie zu erreichen und um namentlich auch
die Saatgutproduktion von Polentamais zu begünstigen. Wir
möchten diese Vorschläge nachdrücklich unterstützen.
Tarif⸗ und Transportfragen: Der Staatsrat des Kantons Tes⸗
sin verlangt in seinen Begehren eine Beschleunigung
der Transporte und eine Ermäßigung der Tarife.
Beide Begehren erscheinen uns gerechtfertigt. Es ist festzustel⸗
len, daß die ausländischen Produkte oft rascher spediert werden
als die einheimischen und dann in der Lage sind, den inländi⸗
schen Saisonprodukten für den Frischkonsum den für sie absolut
notwendigen Entfernungsschutz immer mehr zu nehmen.
Die Beschleunigung der Transporte inländischer Erzeugnisse
muß in Kollaboration der Bahnverwaltung mit den Verwer⸗
tungsorganisationen an die Hand genommen werden. Die Ver⸗
wertungsorganisation muß sich für eine bessere Sammlung und
Bereitstellung des Angebotes einsetzen, die Bahnverwaltung
ihrerseits für eine rasche Uebernahme und Abfertigung. Mit
gutem Willen und einer zweckmäßigen Organisation kann auf
diesem Gebiete noch viel erreicht werden.
Die neuen tarifarischen Begehren des Tessins sind von den
Schweizerischen Bundesbahnen abgelehnt worden. Es ist ver⸗
ständlich, daß die Bahnverwaltung sich nicht ohne weiteres ent⸗
schließen kann, die im Bahnverkehr zwischen dem Tessin und der
Innerschweiz gelegene Strecke von 183 Bahnkilometern oder 165
Tarifkilometern in Wegfall kommen zu lassen. Eine solche Lösung

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