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        <title>Die wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Begehren der Tessiner Landwirtschaft</title>
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        Mitteilungen des Schweizerischen Bauernsekretariates

Ur. 123

Die wirtschaftlichen und
wirtschaftspolitischen Begehren

Tessiner Landwirtschaft

Bericht des 3
Schweizerischen Bauernsekretariates⸗ *
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Brugg
Verlag des Schweizerischen Bauernsekretariates
1939

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2
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        Mitteilungen des Schweizerischen Bauernsekretariates.

Nr.

1.

Der Wagenmangel beim or
den von Obst auf nä— ——— Ine für die Spe⸗
andwirtschaftliche en. Vergriffen.
*— che Enqueten. Ein Beitrag zur schweigerischen Gewerbe⸗Enquete.
rster Jahresbericht des leitend
8* Sp eene nehe eege awein —————
rotokoll der Delegi en
eee iorienversamcalant des Schweiz. Bauernverbandes vom 6. Fe⸗
utachten zum Entwur für ei 311.76
ne und n n Vundetcese 23 Verlehr uln ve—
utachten betreffend de g ,1.7b
—9— erde — zu einem Bundesgefetze über das Tarifwesen
Beiträge für die Verorduu . 77— 7 7 12
Stenogramm der a.⸗bo. — di Zobenemicteige sev Teu228
Zweiter Jahresbericht. 180080 ung bom 11. Dez. 1800 in Bern 120
dre nunedueri —XW 12
rotokoll der Delegiertenversammlu g. ä · 14
Entwurf für ein schweiz. Zivilg een iarg 100o51. 41.
tigsten Bestimmungen. J. Teil: Personen-⸗, Fa n für die Landwirtschaft wich⸗
inter Iadredierh. oc Familien- und Erbrecht.1.20
aiterf ue esabeineZiviigesetbuch in feinen' für die Landivirtshaft wich;:
tigften Bestimmungen: ————— sur die Dandeletschast wih
debn der Delegiertenversammlung vom 22. Februar 1doe in Bern r
ntwurf für ein schweig. Zivilgesetzbuch in seinen für die Landwirtfch twich.
äigsten Bestimmungen. III. Teil: Das Sachenrecht (Schluß ast ai
Fünfter Jahresbericht. 1d7 J. *
Sien ogramm der Deiegiertenversarimlung vom 4. April 10080 in Bern 7
— ge für ein e Zivilgesetzbu he ineWcung 1.4
d .Kantonalvereine zum Liegenschaftsvorteil i ä i —
Sechster Jahresbericht. 1903. s isch r ten sn dauerlichen Cedreche 2*
Siebenier Jahrebbericht. i9b6c... iaee
 ii e seeie. Ziigesebbuch in seinen für die Landwirtschaft wich ⸗·
tigsten Bestimmungen. IV. Teil: Das Obligationenrecht. . — i n Ah 1.20
Stenogramm der Delegiertenversammlung vom 20. Vaärz 1805 in Bern. .1.-Der
 Verkehr mit Wein in den eidgenössischen Niederlagshäufern. . 1.20
Achter Jahresbericht. 1906 W . 1.-Stenogramm
 der Delegiertenversammlung vom 17. Februar 1006 in Bern.
Vergriffen.
Beiträge für die Verordnungen zum schweiz. Lebensmittelgesetze. II. Teil:
Fleisch und Fleischwaren, Most, Obst Gemuüse und Eier. 110770
die Stellung der Landwirtschaft zum bundesrätlichen Entwurfe eines Bundes⸗
gesetzes betr. die Kranken⸗ und Unfallversicherung (vom 10. Dezember 19060) 120
Reunter Jahresbericht. 1906 . * WE . . 14—-Stenogramm
 der Delegiertenversammlung vom 2. September 1907 in Bern. 1.
Die landwirtschaftliche Arbeiterfrage in der Schweiz. J. Teil: Die Verhältnisse
der schweizerischen Landarbeiter in Vergangenbeit und Gegenwart. 2.
Zehnter Jahresbericht. 1907 . æ— . .4 . .1.
die für die Landwirtschaft wichtigen Bestimmungen der kantonalen Einfüh⸗
rungsgesetze zum schweizerischen Zivilgesetzbuch W ...—6.
Die Einführung eines schweizerischen Geiceide- und Mehlmonopols und die Land⸗
wirtschaft. Gutachten des Bauernsekretariates .. . —6
Der Einfluß des neuen Zolltarifes auf die Lebenshaltung der schweizerischen BDe
völkerung * .. 27716
Elfter Jahresbericht. 1908 . .. —* 1.4
Stenogramm der Delegiertenver sammiung vom 16. März 1900 in Bern. I.-Zwölfter
 Jahresbericht. 1909 — *
Dreizehnter Jahresbericht. 1910 .
die landwirtschaftliche Arbeiterfrage in der Schweiz. II. Teil: Vorschläge zut
Lösung des Problems: Allgemeines. — Die Verbesserung der landwirtschaftlichen
Arbeitsbedingungen. — Die Arbeitsvermittlung. : 448*
41. Stenogramm der Delegiertenversammlung vom 20. September 1911.
42. Vierzehnter Jahresbericht. 1911 *

3.

8.

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5.

6.

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16.
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80.
31.5

82.
83.

34.

356.

86.
87.
88.
809.
40.
        <pb n="3" />
        Mitteilungen des Schweizerischen Bauernsekretariates

3

Ur. 123

Die wirtschaftlichen und
wirtschaftspolitischen Begehren

vor

Tessiner Landwirtschaft

Bericht des
Schweizerischen Bauernsekretariates

August 1939

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Verlag des Schweizerischen Bauernsekretariates
1939
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Vorwort.

Wir unterbreiten hiermit dem Leitenden Ausschuß und dem
Vorstand des Schweizerischen Bauernverbandes sowie den zuständi⸗
gen eidgenössischen Behörden einen kurzen Bericht über die das
Tätigkeitsgebiet des Schweizerischen Bauernverbandes betreffenden
Begehren der Tessiner Landwirte.
Obwohl die Ausführungen durch die schweizerische Grenzbeset⸗
zung und deren wirtschaftliche Auswirkungen zum Teil überholt
werden dürften, möchten wir die Empfänger doch bitten, den Be⸗
richt zu studieren, damit den berechtigten Begehren der Tessiner
Landwirte in einer hoffentlich bald wieder kommenden Friedens⸗
wirtschaft durch gemeinsame Arbeit der Behörden von Bund und
Kanton und der landwirtschaftlichen Organisationen Nachachtung
verschafft werden kann.

Brugg, den 30. August 1839.

Für das Schweizerische Bauernsekretariat
Der Vorsteher:
Dr. Osk. Howald.

Der Adjunkt:
Dr. A. Vorel.

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        — 4 —

Inhaltsverzeichnis.

Vorwort..—
J. Vorbemerkung.
II. Der Wortlaut der Begehren —.
III. Die Lage der Tessiner Landwirtschaft...
IV. Zu den Maßnahmen zur Hebung der Tessiner Land⸗
wirtschaft.
1. Förderung der Güterzusammenlegung....
2. Milchproduktion und Milchabsazzz...
3. Schlachtviehproduktion und Schlachtviehabsatze.
4. Gemüse⸗, Obst- und Weinproduktion..
5. Unterstützung und Förderung des Maisanbaues
8. Tarif- und Transportfragen. .
V. Zusammenfassung und Schlußwort

2
—20

22
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85
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38
39
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        5 —

J. Vorbemerkung.

Mit Datum vom 5. Dezember 1938 hat der Staatsrat des Kan⸗
tons Tessin dem hohen Bundesrat, gestützt auf einen Beschluß des
Großen Rates des Kantons Tessin, unter dem Titel „Die neuen
Tessiner Begehren“ in einem ausführlichen Bericht die Wünsche
und Forderungen unterbreitet, die dazu beitragen sollen, das wirt⸗
schaftliche und kulturelle Leben des Kantons Tessin zu heben und
zu fördern. Diese neuen Tessiner Begehren enthalten auch einige
Wünsche und Forderungen der Tessiner Landwirtschaft. Sie bezie⸗
hen sich zum Teil auf die technische Hebung der Agrikultur im Kan⸗
ton Tessin, zum großen Teil erstrecken sie sich jedoch auf Begehren
wirtschaftlicher und wirtschaftspolitischer Natur.
Vorgängig der Einreichung der Tessiner Begehren hat Herr
Staffieri, Bauernsekretär des Kantons Tessin und Mitglied des
leitenden Ausschusses des Schweizerischen Bauernverbandes, dem
Schweizerischen Bauernsekretariat in einem Schreiben vom 28. No⸗
vember 1938 die besondern Wünsche der Tessiner Landwirtschaft
zum Studium und zur wohlwollenden Befürwortung übermitielt.
Das Schweizerische Bauernsekretariat erachtet es sowohl in Er⸗
ledigung des ihm von Herrn Staffieri durch den Bauernverband
erteilten Auftrages, als auch aus einem Gefühl der Sympathie
und der eidgenössischen Solidarität mit den Tessiner Landwirten
heraus als geboten, zu den Begehren der tessinischen Landwirt⸗
schaft, insbesondere soweit sie sich auf wirtschaftliche und wirtschafts⸗
politische Fragen erstrecken, in einem begutachtenden Berichte zu⸗
handen des Vorstandes des Schweizerischen Bauernverbandes und
der eidgenössischen Behörden Stellung zu nehmen.

II. Der Wortlaut der Begehren.

In den „Neuen Tessiner Begehren“ des Staatsrates des Kan—
tons Tessin vom 5. Dezember 18838 interessieren uns im Rahmen
dieses Gutachtens namentlich folgende Postulate:
Für alle Vahntransporte vom Tessin nach dem Landesinnern,
sowohl für den Waren⸗ wie für den Personenverkehr, für den
Transvort von Rohstoffen für die tessinische Industrie aus dem
        <pb n="8" />
        Landesinnern nach dem Tessin und für den gesamten Fremden⸗
verkehr werden die Taxen auf Grund der Bahn⸗ oder Tarifkilo⸗
meter erhoben, jedoch stets unter Abzug der 133 Kilometer
Bahnlänge, oder der 165 Tarifkilometer.
Schaffung von Spezialtarifen für den Bahntransport landwirt⸗
schaftlicher Produkte nach den Märkten im Landesinnern.
Beschleunigung der Transporte nach dem Landesinnern, damit
leicht verderbliche Tessinerprodukte, wie Gemüse und Obst, ge⸗
genüber den stark beschleunigten Transporten ausländischer Er⸗
zeugnisse nicht benachteiligt sind.
Erhöhung der Beiträge des Bundes an Bodenverbesserungen,
insbesondere an Güterzusammenlegungen, und Anpassung der
bezüglichen Bundesbeschlüsse an die besondern Verhältnisse des
Kantons Tessin.
Durchführung einer außerordentlichen Aktion für die Einfüh—⸗
rung des Weinbaues in allen Gebieten des Tessins, die sich
dazu eignen, wobei beabsichtigt ist, einen roten Tessiner Tisch⸗
wein zu produzieren, der in den vier Genossenschaftskellereien
von Mendrisio, Lugano, Locarno und Biasca gepflegt würde.
Die tessinische „Grappa“ sollte von der Steuerbelastung befreit
und dafür einer Fabrikations- und Verkaufskontrolle unterstellt
werden, mit dem Ziel, aus ihr einen hochwertigen Likör von
stets gleicher Qualität und höchster Reinheit zu machen.
Durchführung einer außerordentlichen Aktion für die Heran⸗
bildung eines tessinischen Obstbaues.
Der Kanton sollte Beiträge erhalten für die Schaffung kan⸗
tonaler Obstbaustationen und Baumschulen und die Durchfüh—⸗
rung von Obstbaukursen.
Durchführung einer außerordentlichen Aktion für die Regelung
der tessinischen Milchproduktion durch:
a) — für eine Einheitsorganisation der Milchproduzen⸗
en;
Ueberlassung des von den tessinischen Produzenten bezahlten
Beitrages (Krisenrappen) an den Kanton;

2.

3.

I

5.

6.

7.

8.
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        — 7 —

Beiträge an die Schaffung von Genossenschaftskäsereien, von
Milchentrahmungsstellen und einen Beitrag an die Weich—
käseindustrie.
Die Milch und Milchprodukte aus dem Tessin sollen ein
Minimum an Gleichbehandlung mit denen aus andern Lan⸗
desteilen erfahren.
9. Dem Kanton Tessin soll keine Beschränkung der Schweinehal⸗
tung auferlegt werden.
Es fehlen nämlich alle Vorbedingungen für eine über—
mäßige Schweineproduktion.
Der Schweinebestand hat in den Jahren von 1866 bis 1936
in der Schweiz von 100 auf 287 (Inderzahlen) zugenommen,
im Tessin nur von 100 auf 118.
10. Gleichstellung des Maises mit den Brotgetreidearten hinsichtlich
der Abnahmepflicht seitens des Bundes.

Außerdem werden noch verlangt die Bewilligung eines außer⸗
ordentlichen Bundesbeitrages für die Ausbildung von Berufsarbei⸗
tern für einen Zeitraum von 10 Jahren und die Schaffung einer
Filiale einer eidgenössischen Versuchsstation im Kanton Tessin.
Diese Begehren werden namentlich damit begründet, daß dem
Kanton Tessin infolge seiner besonderen Lage und der eigenartigen
wirtschaftlichen Struktur des Landbaues aus der Bundesgesetz⸗
gebung über die Milch- und Getreideversorgung und über das Alko—
holwesen im wesentlichen nur Lasten und keine erheblichen Vorteile
erwachsen seien.

Herr Staffieri formulierte die Wünsche und Forderungen
der Tessiner Landwirte wie folgt:
Verpflichtung der Eidgenossenschaft, den im Tessin angebauten
Eßmais abzunehmen wie den mahl⸗ und backfähigen Weizen
und Roggen. Der Mais ist eine Kulturart, die sich namentlich
gut eignet für meliorierte Böden und niederschlagsreiche Ge⸗
hiete.

J.

Die Begünstigung des Maisbaues würde es ermöglichen,
verschiedene in letzter Zeit meliorierte Niederungen, z. B. in der
Magadino-Ebene, im Vedeggiotal und Sottoceneri auszudeh⸗
        <pb n="10" />
        nen und die heutige Produktion von schlechtem Heu durch eine
intensive Kultur zu ersetzen. Der Maisanbau würde namentlich
auch größere Beschäftigungsmöglichkeiten für weibliche Einwoh—
ner bieten.
Beschränkung der Einfuhr von fettem Schlachtvieh und von
Fleisch aus der Innerschweiz in den Kanton Tessin, in den
Perioden, in welchen die Tessiner Schlachtviehmärkte stattfinden.
Der Tessiner Bauer kann sein Schlachtvieh infolge seiner höhe⸗
ren Produktionskosten nicht zum gleichen Preise abgeben wie
der Bauer aus der innern Schweiz. Außerdem ist die Qualität
des Tessiner Schlachtviehs in Geschmack und Aussehen besser als
das in den Kanton eingeführte Vieh. Aus diesem Grunde sollten
für das Tessiner Schlachtvieh mindestens 10 Rp. je Kilo mehr
bezahlt werden als in der Innerschweiz. Sollte diese Zu⸗
fuhrbeschränkung nicht möglich sein, so müßte der Kanton Tes⸗
sin fordern, daß ihm ein Einfuhrkontingent von ausländischem
bezw. italienischem Schlachtvieh gewährt wird, damit die Metz⸗
ger in der Lage sind, durch die Gewinne aus diesem Importvieh
das Tessiner Schlachtvieh angemessen zu bezahlen.
3. Revision des Alkoholgesetzes. Man hat den Tessiner Weinbauern
in Aussicht gestellt, daß durch Annahme des Verfassungsartikels
über die gebrannten Wasser ihre „Grappa“ besser verwertet
werden könnte. Leider ist das Gegenteil eingetreten. Die erho⸗
bene Steuer von Fr. 1.20 je Liter hatte zur Folge, daß die
Bauern ihre Produkte nur mit Verlust verkaufen können. Dazu
kommen eine als lästig empfundene Kontrolle und das Bestre⸗
ben der Alkoholverwaltung, die Destillation einzuschränken. Es
wird eine Revision des Alkoholartikels verlangt in dem Sinne,
daß die Steuer auf dem Tessiner Branntwein auf Fr. 0.50 je
Liter ermäßigt wird.
Schutz des Weinbaues. Es wird, bezugnehmend auf ein schon
1929 eingereichtes Begehren, neuerdings verlangt, daß die Im⸗
porteure von fremden Weinen verpflichtet werden sollen, be⸗
stimmte Mengen von inländischem Kurantwein, bezw. Wein⸗
oder auch Tafeltrauben zu übernehmen, wie dies bei Gemüse
und Früchten der Fall ist.

4.
        <pb n="11" />
        9 —

5. Gewährung von Beiträgen an landwirtschaftliche Melioratio—
nen, nicht nach Maßgabe dessen, was der Kanton Tessin selber
leistet, sondern in einem Ausmaße, das seiner Sonderstellung
als Bergkanton und der eigenartigen klimatischen Verhältnisse
Rechnung trägt und die so bemessen sind, daß die absolut not—
wendigen Bodenverbesserungen heute in Angriff genommen
werden können.

Der Schweizerische Bauernverband hat sich entschlossen, die wirt—
schaftlichen und wirtschaftspolitischen Begehren der Tessiner Land—
wirte in einer Konferenz zu behandeln. Diese fand am 3.4. August
1939 in Faido statt. Es nahmen daran teil:

Aus dem Kanton Tessin die Herren:
Bernardoni, Camponovo, Cattaneo, Huter, Juri, Lanini, Mar—
tignoni, Olgiati, Reali, Staffieri;

aus der deutschen Schweiz die Herren:
Bretscher, Ryf und Schwaller.
Den Vorsitz führte Dr. Howald, Vorsteher des Schweizerischen
Bauernsekretariates.

Der Konferenz wurde seitens des Bauernverbandes folgende
Liste von Verhandlungsgegenständen unterbreitet:
1. Allgemeine Orientierung über die Lage der Tessiner Landwirt⸗
schaft.
2. Verbesserungsmöglichkeiten durch Bundeshilfe:
a) Milchproduktion und Milchabsatz,
b) Schlachtviehproduktion und Schlachtviehabsatz,
e) Gemüse⸗ und Weinproduktion und ⸗absatz,
d) andere Maßnahmen (Maisproduktion, Tariffragen usw.).
Im folgenden werden wir unsere Ausführungen im wesent⸗
lichen auf die Ergebnisse dieser recht fruchtbaren Aussprache mit
Vertretern der Tessiner Landwirtschaft stützen.
        <pb n="12" />
        III. Die Lage der Tessiner Landwirtschaft.
Ueber die Lage der Tessiner Landwirtschaft ist von berufener,
leider aber auch von wenig oder nicht berufener Seite in den letzten
Jahren und Monaten in der Tages-, zum Teil auch in der Fach—
presse und in verschiedenen Publikationen schon wiederholt berichtet
worden. Auch die „Neuen Tessiner Begehren“ des Staatsrates vom
5. Dezember 1938 enthalten einige Hinweise auf die im allgemeinen
ungünstige Situation der Tessiner Landwirtschaft. Dieser Eindruck
wurde an der Konferenz vom 3./4. August durch ein einleitendes
Referat von Herrn Staffieri bestätigt.
Um sich in vollem Maße Rechenschaft zu geben über die Lage
der Tessiner Landwirtschaft, müssen alle erhältlichen Daten in syste⸗
matischer Weise zusammengetragen und verarbeitet werden. Ohne
Anspruch auf Vollständigkeit der Ausführungen zu erheben, möchten
wir aus dem uns zur Verfügung stehenden Unterlagenmaterial
namentlich folgende Tatsachen herausstellen:
Die tesfinische Landwirtschaft scheint besonders im untern Kan—
tonsteil durch das insubrische Klima begünstigt. Dieses ist
gekennzeichnet durch hohe mittlere Temperatur, zahlreiche
warme Tage, verhältnismäßig warme Winter, geringe Zahl
der Frosttage, reichliche Niederschläge namentlich im Sommer
und Herbst bei geringer Zahl der Regentage, hohe Luftfeuchtig⸗
keit, intensive Besonnung. Die Bodenverhältnisse sind unein⸗
heitlich, für den Pflanzenbau jedoch im allgemeinen günstig.
Sehr nachteilig wirkt dagegen die starke Durchtalung des ganzen
Kantons, namentlich des nördlichen Teiles, die hauptsächlich
im Zusammenhang mit den großen Niederschlägen häufig zu
Zerstörungen des Kulturlandes in Form von Felsstürzen, Rut⸗
schungen, Ueberschwemmungen usw. führt.
Der Kanton Tessin ist gekennzeichnet durch eine große 3 ahl
von meist stark parzellierten, kleinen land—
wirtschaftlichen Betrieben. Nach der eidgenössischen
Betriebszählung von 1929 besaß der Kanton 14 792 Landwirt⸗
schaftsbetriebe mit 30488 beschäftigten Personen. Dabei ist,
nach den Viehzählungsergebnissen zu schließen, die Zahl der
Betriebe von 1900 1831 offensichtlich zurückgegangen, in ein⸗
zelnen Bezirken (Livinental, Bedretto) über 303.

2.
        <pb n="13" />
        — 11 —

Von 100 Betrieben sind 1929 ausgeschieden worden als:
Kantone Schweiz
Zürich Waadt

Tessin
Waldbetriebe mit Landwirtschaft 3,1 31 131
Weidebetriebe 11,4 1,6 3,0
Weinbaubetriebe mit 26—75 5 Rebland 33 4,0 1,5
Weinbaubetriebe mit über 75 5 Rebland 0.7 5,6 2,0
Landwirtschaftliche Gemüsebaubetriebe ben —E 0,3
Streuebetriebe —X 0,3 — 0,1
Reine Graswirtschaften 15,8 18,5 4,9 19,6
Graswirtschaften mit etwas Ackerbau 32,8 19,1 b,0 16,8
Grasackerbetriebe: Futter-Hackfruchtbau 53 15,1 331 12,7
Gras⸗Ackerbaubetriebe: Getreidetypus *7 23 b, b 9,9
Kunstfutterbaubetriebe 1 1,33 12,5 6,8
Futter⸗ und Hackfruchtbaubetriebe 366 102 22,9 12,6
Getreidebaubetriebe 3,65 12,8 15,0 733
Kleinpflanzer 1.7 72 5,1 7,3
Total 100 100 100 100

Im Kanton Tessin dominieren im Vergleich zu den Kan—⸗
tonen Zürich und Waadt und dem schweizerischen Mittel in aus—
gesprochenem und auffallendem Maße die Weidebetriebe und die
Graswirtschaften mit Ackerbau, währenddem die Betriebsfor⸗
men, die nach den klimatischen und Bodenverhältnissen erwartet
werden könnten, nämlich Futter- und Hackfruchtbaubetriebe, Ge⸗
treidebaubetriebe und Weinbaubetriebe stark zurücktreten. Ge⸗
genüber 1905 ist auffällig die Verminderung der Zahl der Wein⸗
baubetriebe um 1870 Einheiten, der Rückgang der Betriebe
mit erheblichem Ackerbau um 3045 Einheiten und die Ver⸗
mehrung der reinen Graswirtschaften und Graswirtschaften mit
etwas Ackerbau um 1754 Einheiten.
Die Durchschnittsgröße der landwirtschaftlichen Betriebe im
Kanton Tessin betrug 1905 171 Aren (ohne Weiden und Wald);
1929 in den vergleichbaren Größenklassen 177 Aren und im
Mittel sämtlicher 1929 erfaßten Betriebe 158 Aren. Ihre Durch⸗
schnittsfläche ist unter allen schweizerischen Kantonen weitaus
am niedrigsten. An zweiter Stelle folgt Wallis mit 217 Aren,
an dritter Stelle Appenzell A.“Kh. mit 368 Aren. Das schweize—
rische Mittel beträgt 476 Aren (ohne Weiden und Wald). Das
Tessin ist in ganz ausgeprägtem Maße ein Zentrum des Klein-
        <pb n="14" />
        14

ja des Zwergbesitzes. Das gilt für den ganzen Kanton. Selbst
im obern Livinental, wo die pflanzenbaulichen Möglichkeiten
viel geringer sind als im Sottoceneri, erreicht die durchschnitt—
liche Betriebsgröße selten mehr als 4 Hektaren. Sie beträgt
z. B. für Airolo 339 Aren, für Faido 281 Aren, für Bedretto
339 Aren und für Prato-Fiesso 588 Aren. In vielen Gemeinden
sinkt die Betriebsgröße unter 1 Hektare, z. B. Brione s. Minusio
88 Aren, Gerra⸗-Gambarogno 67 Aren, Maroggia 66 Aren,
Melide 43 Aren usw.
Man hat deutlich den Eindruck, daß im Kanton Tessin viele
dieser Landwirtschaftsbetriebe trotz der günstigen Vegetations⸗
bedingungen wegen ihrer Kleinheit keine vollbäuerliche Exi⸗
stenz bieten können, sondern seit alters her nur als Nebenbe⸗
trieb oder Ergänzungsbetrieb eines gewerblichen oder ander⸗
weitigen Unternehmens, oder einer Familie mit Haupterwerb
in andern Berufen in Betracht kommen. Mit einem gewissen
Recht ist von berufener Seite auch die Meinung vertreten wor⸗
den, daß das Tessin, infolge der Kleinheit seiner Betriebe und
der starken Abhängigkeit der Bevölkerung von nichtlandwirt⸗
schaftlicher Erwerbstätigkeit, keinen eigentlichen Berufsbauern⸗
stand besitze, sondern in der Hauptsache nur eine nebenberufliche
Landwirtschaft aufweist, die zum großen Teil von Angehörigen
der in Industrie und Gewerbe, im Handel oder in Verkehrs⸗
anstalten beschäftigten männlichen Einwohner betrieben wird.
Leider sind die Ergebnisse der eidgenössischen Volkszählung
von 1930 in bezug auf die die Landwirtschaft im Nebenberuf Ve⸗
treibenden nicht kantonsweise ausgezählt worden, so daß wir
über diese Verhältnisse zu wenig orientiert sind. Dagegen ist be⸗
kannt, daß von den nach dieser Zählung festgestellten 26299
hauptberuflich in der Urproduktion Tätigen 1820 noch neben⸗
beruflich in andern Wirtschaftszweigen beschäftigt sind.
Durch die Tatsache der starken nebenberuflichen Landwirt⸗
schaft werden alle Maßnahmen zur technischen und ökonomischen
Förderung des Landbaues erschwert und verzögert.
Aus den Darlegungen über die Betriebsgrößenverhältnise
im Kanton Tessin geht eines klar hervor: Der tessinische Bau⸗
ernbetrieb kann infolge seiner Kleinheit ohne die ausgiebige
        <pb n="15" />
        — 13 —

Pflege der Neben⸗ und Ergänzungszweige, insbesondere ohne
Gemüsebau, Weinbau, Schweine⸗ und Geflügelhaltung, keine
vollbäuerliche Existenz bieten. Die Förderung dieser Betriebs⸗
zweige muß deshalb am Anfang aller Maßnahmen zur Hebung
der Lage des tessinischen Bauernstandes stehen.
Zur starken Aufteilung des Grundbesitzes tritt eine überaus
starke Parzellierung der einzelnen Kleinbetriebe. Die
Zahl der Parzellen ohne Wald erreicht je Betrieb im Kanton
Tessin durchschnittlich 25, mit einer mittleren Parzellengröße
(ohne Wald und Weiden) von 6 Aren. Das schweizerische Mit—⸗
tel beträgt 11 Parzellen je Betrieb bei einer mittleren Parzel⸗
lengröße von 45 Aren. Das dem Tessin am nächsten kommende
Ergebnis des Kantons Wallis ist 27 Parzellen mit einer Durch—
schnittsfläche von 8 Aren. Demgegenüber seien erwähnt:
Parzellenzahl

3.

Mittlere Größe
der Parzellen
20 Aren
31,
67 ,
55
237

Graubünden
Schaffhausen
Waadt
Zürich
Luzern

22
12
10

i

Im Zeitraum 18905/1929 ist die Zahl der Parzellen auch
im Kanton Tessin um 24,6 5 zurückgegangen. Die Abnahme
beruht jedoch nicht in erster Linie auf Zusammenlegung, son⸗
dern vielmehr darauf, daß früher vorhandene Parzellen heute
durch Ueberbauung usw. nicht mehr landwirtschaftlich genutzt
werden können.
Der Kanton Tessin weist unter allen schweizerischen Kan⸗
tonen nicht nur die kleinsten Betriebe, sondern auch die stärkste
Parzellierung auf. Diese Feststellung gilt mehr oder weniger
für das ganze Kantonsgebiet. Am ungünstigsten sind die Arron⸗
dierungsverhältnisse im obern Kantonsteil, am wenigsten un⸗
günstig im Mendrisiotto.
Die starke Parzellierung, die oft einer eigentlichen Pulve—
risierung nahe kommt, erschwert und verunmöglicht aus nahe—
liegenden Gründen insbesondere einen intensiven Ackerbau. Sie
        <pb n="16" />
        14 —

benachteiligt jedoch infolge Fehlens von Feldwegen auch den
Futterbau und die Tierhaltung.
Die Besitzformen der Tessinerbetriebe sind im Vergleich zu
denen anderer Kantone recht uneinheitlich.

4.

Von 100 Betrieben entfielen 1929 auf:

Eigentümerbetriebe mit ausschließ⸗
lich eigenem Land
Eigentümerbetriebe mit vorwiegend
eigenem Land 28,8 23,3 23,8 28,9
Miteigentümerbetriebe 3,9 431 431 3,4
Pachtbetriebe mit ausschließlich ge⸗
pachtetem Land 10,7 4,0 13,2 7,9
Pachtbetriebe mit vorwiegend ge⸗
pachtetem Land 6,5 23 8,9 b6,3
Rutznießerbetriebe mit vorwiegend
Nutznießungsland
Verwalterbetriebe

Kantone Schweiz
Tessin Zürich Waadt
45,5 64,4 48,3 50,6

41 02 02 1,9
os 17 15 106

Im Vergleich zu den Kantonen Waadt und Zürich ist im
Tessin namentlich die Zahl der Nutznießerbetriebe verhältnis—
mäßig hoch. Die Tessiner Pachtbetriebe befinden sich zur über—⸗
wiegenden Hauptsache im Besitz von nichtlandwirtschaftlichen
Einzelpersonen, zu einem erheblichen Teil jedoch auch im Eigen⸗
tum von nichtlandwirtschaftlichen Unternehmungen und von
Erbschaften. Auch diese Besitzverhältnisse begünstigen im allge—
meinen den landwirtschaftlichen Fortschritt nicht.
Die Betriebszählung von 1929 enthält noch andere Er—
gebnisse, aus denen auffällige Besonderheiten der tessinischen
Landwirtschaft hervorgehen. Zu erwähnen ist beispielsweise der
hohe Prozentanteil der Betriebe mit nur einer oder zwei stän⸗
digen Arbeitskräften von 15 und mehr Jahren, sowie der ge⸗
ringe Besatz mit den gebräuchlichen landwirtschaftlichen Ma—
schinen (in nur 43 von 1000 Betrieben). Im Kanton Waadt
dagegen machen 561 von 1000 Betrieben von diesen Maschinen
Gebrauch.
        <pb n="17" />
        15

5. Aus den eidgenössischen Volkszählungen ist ersichtlich, daß die
Bevölkerungszahl in verschiedenen Gebieten des Kan⸗
tons Tessin zum Teil sehr stark gesunken ist. Die Landflucht hat
teilweise einen bedenklichen Umfang angenommen. Auffallend
ist auch die geringe Heiratsfrequenz und insbesondere der ganz
bescheidene Geburtenüberschuß des Kantons. Er betrug pro
1937 auf 1000 Einwohner nur 12 gegenüber 3,7 im schweize⸗
rischen Mittel und 8,4 im Wallis. Die Bevölkerungsschrump⸗
fung tritt namentlich in bäuerlichen Gebieten zutage. Sie ist
vor allem darauf zurückzuführen, daß die heutigen Produk—
tionsmöglichkeiten in der Landwirtschaft nicht mehr im Ein⸗
klang stehen mit den Lebensansprüchen der jungen Erwerbs⸗
tätigen, wodurch diese zur Abwanderung veranlaßt werden.
Sehr lehrreich sind auch einige Vergleiche aus den Anbau⸗
statisti ken über den Kanton Tessin. Auffallend ist insbeson⸗
dere der starke Rückgang der Getreideanbaufläche, der in allen
Gemeinden des Kantons in mehr oder weniger ausgeprägtem
Maße festzustellen ist. Es verminderte sich diese Anbaufläche von
1919 auf 1934 in

Cadenazzo 54,3 auf 27,9 Hektaren
Leventina 11,4, 630
Airolo „ 21,9, 334
Mendrisio (Bezirk) „551,99 ,„ 363,8

Innerhalb des Getreidebaues ist namentlich der Rückgang
des Anbaues von Körnermais bemerkenswert und bedauerlich.
Auch diese Erscheinung tritt im gebirgigen Teil des Landes
stärker hervor als im Hügelland des südlichen Kantonsteiles.
Beim Kartoffelbau war die Entwicklung uneinheitlich. Es
gibt Gemeinden und Bezirke mit Anbauvermehrungen gegen⸗
über 1919, in andern wieder — speziell im Sopraceneri — ist
auch der Kartoffelanbau leicht zurückgegangen. Erfreulich ist die
Zunahme des Anbaues von Gemüse und Tabak. Beim Gemüse⸗
bau ist sie allgemein, beim Tabakbau erstreckt sie sich hauptsäch—
lich auf das Sottoceneri.
        <pb n="18" />
        16 —

Die Gesamtflächen haben sich im Tessin seit dem Jahre 1917
für die wichtigsten Kulturarten wie folgt verändert:
Zahre Gehe Ifeten 3 Roggen Gerste Kartoffeln Tabak
ha ha ha —
1281 205 205 30
1501 307 296 18
1047 196 198 22
924 178 177 16
734 148 168 17

1917
1919
1926
1929
1934

ha ha
831 8
774 10
755 37
812 170
768 238

Bei wenig veränderter Anbaufläche für Kartoffeln ist die An⸗
baufläche für die Getreidearten einschließlich Körnermais nur
seit 1926 von 1047 auf 734 Hektaren im Jahre 1834 zurück⸗
gegangen. Eine bedeutungsvolle Zunahme weist dagegen der
Anbau von Tabak auf.
In unserm Bericht „Zeitgemäße Produktionsorientierung
der schweizerischen Landwirtschaft“ (Mitteilung Nr. 120 des
Schweizerischen Bauernsekretariates, Brugg 1938) glaubten wir
dem Kanton Tessin einen Mehranbau von 500 Hektaren Ge⸗
treide oder 5 Aren je Rindviehbesitzer zumuten zu dürfen, damit
der Prozentanteil der Getreidefläche am Kulturland (ohne Wald,
Alpweiden und Streue) im Kantonsmittel doch wieder 5,2 aus⸗
macht, gegenüber 20,1 im Kanton Waadt, 8 im Kanton Wallis,
27.22 im Kanton Genf und 23,8 im nördlichst gelegenen Kanton
der Schweiz, in Schaffhausen.
Aus den Viehzählungsergebnissen ist namentlich eine
Abnahme der Zahl der Viehbesitzer mit Landwirtschaftsbetrieb
von 14 270 im Jahre 1901 auf 11454 im Jahre 1936 ersichtlich.
Die Viehbestände haben sich im Kanton Tessin wie folgt
verändert:
Jahre
1866
1911
1931
1936
1938
1939

7.

Rindvieh
Stück
45 020
41 800
35 430
32 102
35 543
35612

Schweine
Stück
11 841
12 705
14 546
13 989
16 424
15399
        <pb n="19" />
        —

17 —

Die Bestände an Rindern, Schafen und Ziegen weisen einen
zum Teil sehr empfindlichen Rückgang auf, nur der Schweine⸗
bestand hat sich leicht gehoben. Wenn auch anzunehmen ist, daß
die heute gehaltenen Nutztiere — insbesondere die Rinder —
schwerer und leistungsfähiger sind als 1866, so muß doch fest—
gestellt werden, daß im Kanton Tessin im Gegensatz zu den
übrigen schweizerischen Kantonen und trotz des Rückgangs des
Ackerbaues keine oder nur eine unerhebliche Vergrößerung der
viehwirtschaftlichen Produktion eingetreten ist. In den einzel—
nen Gemeinden und Bezirken ist die Entwicklung etwas un—
gleich. Dies gilt insbesondere für den Schweinebestand, bei dem
die Verminderung des Bestandes in kleinbäuerlichen Betrieben
durch die Bestände einiger neuer Schweinemästereien kompen—
siert worden ist. An bemerkenswerten Tatsachen sind noch her⸗
vorzuheben der Rückgang der Zahl der Schafhalter von 6757
im Jahre 1866 auf 2341 im Jahre 1936 und die Abnahme der
Zahl der Ziegenbesitzer von 7936 auf 4990.
Eine beachtenswerte und erfreuliche Zunahme weisen der
Geflügelbestand und die Zahl der Bienenvölker
auf. Der Hühnerbestand hob sich z.B. von 988646 Stück im
Jahre 1918 auf 303 790 Stück im Jahre 1936, die Zahl der
Bienenvölker weist seit 1911 eine Zunahme von 5156 auf 8045
anno 1936 auf. Mit der Vermehrung der Bestände geht bei bei⸗
den Nutztiergattungen auch eine Zunahme der Besitzer einher.
Die Zahl der Geflügelbesitzer stieg in der angeführten Zeitspanne
von 17 247 auf 20347 an, die Zahl der Bienenbesitzer von 927
auf 1074.

8.

In die Buchhaltungsstatistik konnten wir leider bis
anhin nur verhältnismäßig wenig Tessinerbetriebe einbeziehen.
Immerhin gestatten diese Abschlüsse doch einige Hinweise auf
die innere Struktur der berufsbäuerlichen Betriebe des Kan—
tons Tessin. Die Ergebnisse können aber nicht ohne weiteres
verallgemeinert werden und lassen sich insbesondere nicht auf
die nebenberuflichen Zwergbetriebe übertragen. Wir unterschei⸗
den in der Buchhaltungsstatistik sogenannte Talbetriebe, wie sie
namentlich im Bellinzonese und im Sottoceneri anzutreffen
sind, und die Bergbetriebe des obern Kantonsteiles. Die ver—
        <pb n="20" />
        18

gleichbaren Ergebnisse lauten für den Durchschnitt der drei
Rechnungsjahre 1935, 1936 und 1937 wie folgt:

Zahl der Abschlüsse
Größe mit Wald
Wald in S der Gesamtfläche
Vom Kulturland ohne Wald sind
Wiesland
Ackerland
Rebland
Landgutskapital je ha
Pächterkapital je ha
Summa Akbtivkapital je ha
Summa Passivkapital je ha
Einnahmen aus der Tierhaltung
in des Totals * 74,81
Ausgaben je ha ohne Wald für
Löhne
Dünger
Kraftfutter
haushaltungskosten je Männer⸗
verpflegungstag „1.99
Gesamt-Rohertrag je ha mit Wald „1324
Betriebsaufwand je ha mit Wald „11136
Reinertrag je ha mit Wald „188
Landwirtschaftliches Einkommen
je Betrieb „2173
Volkswirtschaftliches Einkommen je ha, 837

Talbetriebe

20
ha 6,655
* 1761

—A
1638
527
Fr. 7510
,1678
9185
2456

Bergbetriebe
25
b,84
18,74

—X
—
070
4601
—E
578
1568

84.96

31
7
44

l.g0
775
684
91

2377
561

Die Ergebnisse beider Gruppen müssen als ungenügend
bezeichnet werden. Sie stehen sowohl bezüglich des Reinertra—
ges, als auch des landwirtschaftlichen Einkominens unter dem
schweizerischen Mittel.
Aus den Wirtschaftszahlen ist ersichtlich, daß den Tal⸗
betrieben unzweifelhaft große Möglichkeiten für einen inten⸗
siven und vielseitigen Betrieb offen stehen, der aber erst dann
erreicht werden kann, wenn die technischen und ökonomischen
Voraussetzungen allgemein vorhanden sind. Das ist heute noch
nicht der Fall.
Bei den Tessiner Bergbetrieben stellt fich das gleiche
Problem wie im übrigen —
nach dem Sparprinzip arbeiten; insbesondere ist eine Ver⸗
        <pb n="21" />
        19 —

hütung der Ueberzahlung und der Ueberschuldung anzustreben
und es muß eine zweckmäßige und möglichst umfassende Selbst⸗
versorgung der bäuerlichen Familie erreicht, bezw. beibehal⸗
ten werden. Der Verschuldungsgrad ist nicht sehr hoch, es zeigt
sich vielmehr, daß viele Betriebe über zu wenig Kredit verfügen,
weil die Geldaufnahme gegen Hypothek infolge des Fehlens
einer Landvermessung erschwert, wenn nicht verhindert wird.
Der Mangel an Möglichkeiten der Kreditbeschaffung hat nicht
zuletzt auch die starke Zersplitterung des Kulturlandes bewirkt.
An der Konferenz in Faido ist uns der Wunsch unterbreitet
worden, wir möchten untersuchen, wie sich die unheilvolle
Güterzerstückelung auf die Betriebsergebnisse
auswirke. Leider ist die Zahl der Buchhaltungskontroll⸗
betriebe zu klein, um eine einwandfreie statistische Untersuchung
durchzuführen. Immerhin können die Ergebnisse über das Jahr
1936, in dem die Gesamtzahl der Kontrollbetriebe 24 erreichte,
annäherungsweise zu einem solchen Vergleich herangezogen wer⸗
den. Es betrugen bei Aufreihung nach dem Arrondierungsgrade
in Fr. je Hektar:

)

Arbeits⸗ Betriebs⸗ Roh⸗ Rein⸗
Arrondierungs⸗ aufwand aufwand ertrag ertrag
grad Fr. Fr. Fr. Fr.
Talbetriebe
sehr ungünstig
ungünstig
mittel
günstig
sehr günstig
Bergbetriebe
sehr ungünstig 408 635
ungünstig 463 626
mittel 400 766
günstig 762 1187
sehr günstig —
Wenn auch keine absolute Gesetzmäßigkeit zu Tage tritt, so
ist doch ersichtlich, daß sich insbesondere der Rohertrag, bei den
meisten Gruppen auch der Reinertrag, in dem Maße verbesserte,
als die Arrondierung günstiger wird. Sehr lehrreich ist nach
        <pb n="22" />
        20 —

dieser Richtung der Vergleich von zwei Betrieben aus der glei—
chen Gemeinde des Bezirkes Leventina. Betrieb A bewirtschaftet
19 Parzellen ohne Wald, Betrieb B nur deren 7.
Betrieb A Betrieb B
Betriebsgröße a 726 574
Arbeitsaufwand Fr. 3405 3353
Betriebskosten 851 1234
Total Betriebsaufwand „4811 5557
Zahl der Kühe Stk. 556 56
Viehkapital Fr. 5148 5700
Rohertrag aus Rindviehzuwachs,1270 2196
Rohertrag aus Milch „2740 3553
Gesamt⸗Rohertrag 53381 7961
Reinertrag „S570 2503
Reinertrag in 5 des Aktivkapitals 0.53 3.48
Landwirtschaftliches Einkommen„„2060 3718
Zweifellos ist die erhebliche Differenz zugunsten des besser
arrondierten Betriebes nicht ausschließlich auf die geringere
Parzellierung zurückzuführen, sondern auch auf andere innere
und äußere Faktoren. Bei einem arrondierten Betrieb sind aber
sicherlich gerade im Kanton Tessin die Möglichkeiten des bessern
Einsatzes und der bessern Ausnützung der Betriebsmittel zum
Zwecke der Steigerung des Rohertrages bedeutend größer als
im parzellierten. Ein Betrieb im Gesamtausmaße von 559 Aren
mit einer Parzellenzahl von 212 () erreichte pro 1836 folgende
Ergebnisse:
Betriebsaufwand, total
Rohertrag
Reinertrag
Landwirtschaftliches Einkommen
des sozusagen schuldenfreien
Betriebes

„1588

Unter solchen Parzellierungsverhältnissen, wie sie leider im
Tessin nicht vereinzelt dastehen, ist es schlechthin unmöglich,
selbst bei einer relativ großen Gesamtfläche einen angemessenen
Rohertrag und ein nur einigermaßen genügendes Einkommen
für eine bäuerliche Familie herauszuwirtschaften.
        <pb n="23" />
        21 —

10. Der volkswirtschaftliche Ertrag einer Unternehmung
und der volkswirtschaftliche Ertrag der Landwirtschaft wird vor
allem ausgedrückt durch den Endrohertrag, d. h. die Wertsumme
der im Laufe eines Jahres durch eine Erwerbsgruppe neu er—
zeugten oder veredelten Güter. Wir schätzten den Endrohertrag
der tessinischen Landwirtschaft pro 1936 im Vergleich zu dem der
gesamten schweizerischen Landwirtschaft für die wichtigsten Be—
triebszweige wie folgt:

Tessin
Fr.
Getreidebau 300 000
Kartoffelbau 950 000
Tabakbau 540 000
Weinbau 3650 000
Obstbau 2800000
Gemüsebau 2100 000
Rindviehmast 4500 000
Milch 2 320 000
Schweinehaltung 2730 000
Schafhaltung 290 000
Ziegenhaltung 460 000
Kaninchenhaltung 960 000
Geflügelhaltung 4030000
Bienenhaltung 100 000
Uebrige Roherträge 270 000
Total Endrohertrag 36 000 000 1164,5 Millionen
Der Endrohertrag der tessinischen Landwirtschaft erreicht
nur gut 3 5 des Endrohertrages der gesamten schweizerischen
Landwirtschaft, während der Anteil des Kantous Tessin am
ganzen land- und alpwirtschaftlich genutzten Areal der Schweiz
rund 65 ausmacht, der Anteil der landwirtschaftlichen Be—
völkerung 5,22 5. Der Rohertrag der Tessiner Landwirtschaft ist
absolut und namentlich im Vergleich mit andern schweizerischen
Kantonen zu niedrig.
Die Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion ist im
Kanton Tessin trotz anerkennenswerter Einzelleistungen als Gesamt⸗
heit hinter derjenigen der meisten übrigen Kantone zurückgeblieben.

Schweiz
Fr.
Millionen
2
        <pb n="24" />
        22

Als Gesamtergebnis unserer Antersuchung ist festzustel⸗
len, daß die Lage der Tessiner Landwirtschaft heute ungünstig ist
Die Ursachen sind mannigfaltig. Sie sind zum Teil durch die allge—
meine Krisenlage der schweizerischen Landwirtschaft bedingt, zum
Teil jedoch durch besondere wirtschaftliche und außerwirtschaftliche
Momente, die sich aus der speziellen Lage und den Verhältnisen
dieses Landesteiles ergeben. Unter diesen besonderen „endogenen
Ursachen sind namentlich aufzuführen:
Die Ungunst der Produktionsbedingungen, wie sie sich aus—
drückt in der überaus großen Zahl kleiner Betriebe und der
fast unglaublichen Güterzerstückelung.
Ungenügende Marktproduktion bei gleichzeitiger zu großer Ein⸗
seitigkeit der Produktionsorientierung vieler Betriebe.
Zu wenig ausgebaute, zu wenig integrale Selbstversorgung
vieler Betriebe.
Zu wenig berufsbäuerliche Einstellung vieler landwirtschaft⸗
licher Produzenten.
Die Möglichkeiten der Produktion sind jedoch im Kanton Tesin
noch recht groß, und sie sollen aus wirtschaftlichen, aber auch aus
politischen und kulturellen Erwägungen heraus besser als bisher
ausgenützt werden. Das Mittel, das zum Ziele führt, ist eine
integrale, d. h.alles in sich schließende, ganzheit—
liche Organisation der Produktion und des Ab—
satzes der Tessiner Landwirtschaft. Im Vordergrund
stehen die Verbesserung der Produktionsbedingungen durch syste⸗
matische Förderung der Güterzusammenlegung, die Steigerung der
Produktion, insbesondere auf pflanzenbaulichem Gebiete, und die
Verbesserung der Absatzverhältnisse für die Erzeugnisse der Tessner
Landwirtschaft im Kanton selber und in die deutsche Schweiz, na⸗
mentlich nach den Konsumzentren der Ostschweiz.

IV. Zu den Maßnahmen zur Hebung der Tessiner Landwirtschaft.
Wir haben schon einleitend bemerkt, daß wir uns in diesem Bo⸗
richte im wesentlichen auf die Besprechung der wirtschaftlichen und
wirtschaftspolitischen Fragen beschränten müssen, die sich auf die
Sebung der Landwirtschaft im Kanton Tessin beziehen. Die land⸗
wirtschaftlich-technischen Probleme können wir nus streifen. Sie be⸗
        <pb n="25" />
        23

stehen in der Hauptsache in der weiteren Hebung der Viehzucht im
Kanton Tessin, in der technischen Verbesserung und in einer gewissen
Standardisierung der Produktion auf dem Gebiete des Weinbaues,
des Gemüsebaues, des Obstbaues, in der Förderung des Anbaues
von geeigneten Sorten von Kartoffeln, Körnermais, Weizen und
Roggen, in der Begünstigung des Anbaues von Tabak und andern
den klimatischen Verhältnissen angepaßten Spezialkulturen. Dazu
kommt die Veredlung des Edelkastanien-Bestandes durch Auf—
pfropfung von marktgängigen Sorten, usw.
In betriebswirtschaftlicher Hinsicht ist vor allem eine größere
Vielseitigkeit der Produktion anzustreben. Viele Betriebe, insbe—
jondere im oberen Kantonsteil, sind viel zu einseitig auf Gras—
wirtschaft und eine nicht sehr intensive Viehhaltung eingestellt. Der
Milchertrag je Kuh und Jahr wird z. B. im Mittel auf nur etwa
2WOo Kilo geschätzt, während er, wenn nicht 3000, doch immerhin
00-2800 Kilo betragen könnte. Der Tessiner Boden
muß besser genutzt werden.
Auf verschiedenen Gebieten sind in den letzten Jahren in ver⸗
hältnismäßig kurzer Zeit erfreuliche Fortschritte erzielt worden. Auf
dem Gebiete des Weinbaues bringt zum Beispiel die vor etwas
über 10 Jahren eingerichtete Kelterei der landwirtschaftlichen
Schule in Mezzana-Balerna ein hervorragendes Getränk auf den
Markt, das nicht nur im Kanton selber, sondern auch in der
deutschen Schweiz Anklang findet. Auf guten Wegen ist ferner die
Produktion der Cantina Sociale in Giubiasco. Die Markterzeu⸗
gung von Tomaten betrug im Jahre 1937 3700 9, pro 1939 er⸗
wartet man bereits eine Ernte von 10 000 q. Der Ernteertrag an
Tabak dürfte in diesem Jahre gegen 4000 9 erreichen, was einem
Rohertrage von nahezu einer Million Franken entspricht, an dem
gegen 2000 Bauernfamilien beteiligt sind (pro 1936 540 000 Fr.).
— Seit das Tessiner Obst gut sortiert nach Zürich geliefert wird,
erklären sich die Abnehmer gerne bereit, ihre Bezüge stark zu er—
höhen. Anerkennenswerte Fortschritte sind auch auf dem Gebiete des
Kartoffelbaues zu verzeichnen, wo die Versuche von Professor
Volkart in Nante beispielgebend gewirkt haben. — Im Jahre
1939 sind bereits 26 000 Kastanienbäume veredelt worden, gegen—
über 13 500 im Jahre vorher. Die Zahl wird in den nächsten
Jahren noch wesentlich ansteigen.
        <pb n="26" />
        24

So sehen wir auf vielen Gebieten der Produktion dank der
Tätigkeit weitsichtiger Förderer, der Schaffung der kantonalen land⸗
wirtschaftlichen Schule in Mezzana und einer zielbewußten Anter⸗
stützung der privaten Initiative durch die kantonalen und eidgenös⸗
sischen Behörden erfreuliche Ansätze zu einer durchgreifenden Stei—
gerung der Erzeugung. Wenn es gelingt, mit diesen Förderungs⸗
maßnahmen auch die berufsbäuerliche Bevölkerung und das bäuer—
liche Bewußtsein zu stärken, dann werden wir im Tessin einen
ähnlich raschen Fortschritt erleben dürfen wie in den letzten zwei
Dezennien im Kanton Wallis.
Zu den wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Fragen möch
ten wir folgendes ausführen:
Förderung der Güterzusammenlegung: Die Güterzusammen⸗
legung ist für den Kanton Tessin eine absolute Notwendig⸗
keit. Sie muß mit allen Mitteln gefördert werden. Man
sollte vor allem die Gebiete bearbeiten, wo die Kosten nicht
allzu hoch sind und in denen alle übrigen Voraussetzungen
für eine rasche und nachhaltige Steigerung der landwirtschaft⸗
lichen Produktion vorhanden sind. Nur dann führt eine Güter⸗
zusammenlegung zu einem rasch sichtbaren Erfolg, wenn die
Landwirte des Zusammenlegungsgebietes hernach auch in der
Lage sind, die größeren, ev. noch drainierten Grundstücke richtig
und entsprechend den neuzeitlichen Anforderungen an die Pro⸗
duktionsorientierung zu bewirtschaften.
Die Tessiner verlangen die volle Kostendeckung durch Vund
und Kantone, aus der Ueberlegung heraus, daß der weniger
bemittelte Tessiner Landwirt nachher ohnehin noch besondere
Aufwendungen zu machen hat für die Aufnahme und Steige⸗
rung der Produktion. Das Begehren erscheint uns nicht un⸗
begründet. Immerhin wird man den Grundbesitzern aus Konse⸗
quenzgründen doch auch eine gewisse Quote an die Kosten zu⸗
muten müssen. Damit sie jedoch die für die folgende Bewirt—
schaftung notwendigen Mittel aufbringen können, ist auch die
Kreditorganisation im Kanton Tessin zu verbessern. Zu empfeh⸗
len ist namentlich die Anwendung der Meliorationspriorität
durch die Staatsbank und die Gründung von genossenschaftlichen
Darlehenskassen nach System Raiffeisen für die Vermittlung von
Betriebskrediten.
        <pb n="27" />
        25 —

Die Kosten für die Güterzusammenlegungen im Kanton
Tessin stellen sich je nach dem Umfang der damit in Zusammen—
—
je m, oder im Mittel pro 1938 auf 1426 Fr. je Hektare. Diese
Kosten scheinen uns sowohl privat- wie volkswirtschaftlich trag—
bar zu sein. Für die Unterstützung des Bodenverbesserungs—
wesens im Kanton Tessin durch den Bund sollte künftig zum
mindesten wieder der Bundesbeschluß vom 27. Oktober 1925 in
Kraft treten. Darin wurden folgende Subventionierungsgrund⸗
sätze festgelegt:

a) Die maximalen Bundesbeiträge von 40 bezw. 50 5 werden
an alle Bodenverbesserungsarbeiten, inbegriffen Bau der
Güterwege und andere vereinzelte Meliorationsarbeiten be—
willigt, wo besonders schwierige Verhältnisse wie hohe
Kosten, kleiner Perimeter, arme Bevölkerung usw. vorliegen,
die die Gewährung dieser hohen Subventionen rechtfertigen.
Diese Verhältnisse sind von Fall zu Fall genau zu prüfen.
b) An die Arbeiten in Verbindung mit der Grundbuchvermes⸗
sung und Bodenverbesserungen im Perimetergebiet der Gü⸗—
terzusammenlegung werden folgende Bundesbeiträge ge—
währt:
ein Bundesbeitrag von 50— 70 5 (durchschnittlich 60 5) für
die Güterzusammenlegungen mit Weganlagen, d. h. alle
geometrischen Arbeiten, Absteckungen, Vermarkung und
Bau der Weganlagen;
ein Bundesbeitrag von 50 5 für die Meliorationsarbeiten
— Entwässerung usw. — die gleichzeitig mit der Güter—
zusammenlegung ausgeführt werden;
ein Bundesbeitrag von 70 5 an Güterzusammenlegungen,
welche ohne Weganlagen und andere Bodenverbesserungen
ausgeführt werden. Diese sind als Vorarbeiten der offi⸗
ziellen Grundbuchvermessung zu betrachten und fassen alle
technischen Vermessungsarbeiten und die Vermarkung der
Grenzen nach der Neuzuteilung zusammen.
Damit auf dem Gebiete der Verbesserung der Arrondie—
rungsverhältnisse in absehbarer Zeit greifbare Erfolge erzielt
werden können, sollte ein eigentlicher Plan für die Durchfüh—
        <pb n="28" />
        26

rung der ganzen Arbeit innert ca. 15 Jahren aufgestellt werden.
Dieses planmäßige Vorgehen ist namentlich deshalb angezeigt,
damit die Vorbereitungen in den einzelnen Gemeinden recht⸗
zeitig in Angriff genommen werden.
Für weitere Details auf dem Gebiete des Bodenverbesse⸗
rungswesens sei auf die einschlägigen Publikationen, insbeson⸗
dere auch auf den Rechenschaftsbericht des Departementes für
Landwirtschaft und Forstwirtschaft des Kantons Tessin pro 1938
verwiesen.

2.

Milchproduktion und Milchabsatz: Das Milchproblem erscheint
im Kanton Tessin infolge der zeitlich und räumlich sehr un—
gleichen Entwicklung der Produktions⸗ und Absatzverhältnisse
besonders kompliziert. Trotz des verhältnismäßig großen Kuh—
bestandes von rund 20000 Stück wurden bis vor wenigen
Jahren noch täglich 2000 2500 Tagesliter Konsummilch durch
den Gotthard geliefert. Die Marktmilchproduktion hat noch
lange nicht den gleichen Umfang erreicht wie in andern Lan—⸗
desteilen. Der Milchviehbestand der rund 1400 dem Tessiner
Milchverband angeschlossenen Produzenten betrug auf 1. Mai
1938 4167 Stück, d. h. ein Fünftel des Gesamtbestandes. Ver⸗
hältnismäßig zahlreich sind im Kanton Tessin die nichtorgani⸗
sierten Produzenten, die vorwiegend an der Peripherie der
Tessiner Städte anzutreffen sind und die ihre Milch direkt aus⸗
messen können oder sie an private Händler liefern, die ihr
Geschäft in Konkurrenz mit dem Milchproduzentenverband
betreiben. Im Milchjahr 1937/38 haben im Kanton Tessin
518 nichtorganisierte Produzenten und Milchhändler den Kri—
senrappen abgeliefert. Die effektive Zahl ist aber vermutlich
noch größer. Von der gesamten in den Verkehr gebrachten Milch⸗
menge von 69046 9 sind im Milchjahr 1937/38 43 084 q von
den organisierten Produzenten eingeliefert worden und 2 962 9
von den erfaßten nichtorganisierten. Milcheinlieferung und
Milchverwertung der „Federazione ticinese dei produttori di
latte“ gestalteten sich in den letzten Jahren wie folgt:
        <pb n="29" />
        — 27 —

Milcheinlieferung und Milchverwertung
des Tessiner Milchverbandes.
Eingelieferte Verwertung als
Milch Konsummilch

Jahre

1930
1831
1932
1933
1834
1935
1936
1937
1938

4q
30 242
8408
32503
34 364
34477
33811
35 597
38 763
43 074

24 924
23 209
22 618
21464
22 705
23603
24 941
28615
30567

Verarbeitete
Milch

9
5318
5 199
9885
12 900
11772
10 208
10 656
10 148
12507

Seit 1938 ist ein weiteres Ansteigen der Milcheinlieferun⸗
gen festzustellen. — Die Butterproduktion der Latteria Luganese
betrug im ersten Semester 1939 12 729 Kilo gegenüber 13 659
Kilo im ganzen Jahr 1838. 50 5 der in Lugano eingelieferten
Milchmenge muß heute verarbeitet werden, und zwar vorwie⸗
gend auf Butter, da der Käseproduktion, abgesehen von einigen
Spezialitäten, im Tessin aus fabrikationstechnischen Gründen
nur eine geringe Bedeutung zukommen kann.
Der Konsummilchpreis vermag die Produktionskosten des
Landwirtes zu decken. Ein großer Teil der angebotenen Milch
kann jedoch nicht direkt als solche verkauft werden, sondern ge⸗
langt zur Verarbeitung. Aus der Verarbeitung zu Butter und
Käse entstehen Verluste. Diese müssen heute infolge der unge⸗
nügenden Organisation der Tessiner Produzenten hauptsächlich
von den dem Tessiner Milchverbande angeschlossenen Produ⸗
zenten getragen werden. So erhalten die glücklichen Landwirte,
welche ihre Milch direkt ausmessen können, je Liter einen Preis
von 35—40 Rappen, während die Verbandsmitglieder außer⸗
halb des Weichbildes der Konsumorte nur 19-23 Rappen er⸗
halten können. Wo die nichtorganisierten Produzenten einen
Zwischenhändler bedienen, kann ihnen dieser bei Beanspruchung
einer reichlichen Marge von 1014 Rp. immer noch einen
Preis von ca. 26 Rp. per Liter bezahlen. Die Situation beim
        <pb n="30" />
        28

Verbande ist namentlich deshalb so ungünstig, weil die Milch—
menge, die zur Verarbeitung kommen mußte, in den letzten
Jahren stark zugenommen hat, während der private Händler
sozusagen keine Ueberschußmilch verwerten mußte.
Aus dieser Schilderung der Verhältnisse geht deutlich her⸗
vor, daß das Milchproblem im Kanton Tessin vor allem eine
Frage der Organisation der Milchproduzenten und des Milch⸗
handels ist. Das ist den Fachleuten sehr wohl bekannt und es
ist verdankenswert, daß sich speziell auch der Vorsteher des Land⸗
wirtschaftsdepartementes des Kantons Tessin, Herr Staatsrat
Martignoni, nachhaltig für eine Verbesserung der milch⸗
wirtschaftlichen Organisation eingesetzt und hiezu im Einver⸗
ständnis mit den Interessenten und den eidgenössischen Instanzen
auch bereits ein Statut ausgearbeitet hat. Dieses lautet in sei⸗
ner Fassung vom 13. Juni 1938 wie folgt:

Milchwirtschaftliches Statut vom 13. Juni 1938.
„Die unterzeichneten Vertreter des Verbandes der Tessiner Milch⸗
produgenten (Federazione ticinese dei produttori di latte),
Verbandes der Genossenschaften tessinischer Milchproduzenten
(Unione cooperativa ticinese produttori di latte),
Tessiner landwirtschaftlichen Vereins (Corporazione agricola
ticinese),
der Sektion Bellinzona des Verbandes der Genossenschaften tessini⸗
scher Milchproduzenten (Sezione di Bellinzona dell' Unione
cooperativa ticinese produttori di latte)
beschließen nach längerer Diskussion folgendes:
1. Bis Ende Mai 1939 werden die Milchproduzenten von Lugano,
Bellinzona, Locarno ihre Milch bringen:
nach Lugano: in die Latteris Luganese und Latteria Andina;
nach Bellinzona: Latteria di Bellinzona della federazione
ticinese produttori di latte; Latteria Eredi Ghisletta Cesare
und Latteria Ghisletta Emilio in Giubiasco:
nach Locarno: Latteria Cattori Per Ia federazione ticinese
produttori di latte; Latteria Garbani per l'Dnione cooperativa
 ticinese produttori di latte
        <pb n="31" />
        29 —

2. Alle diese Molkereien stehen unter der Aufsicht des eidgenössi—
schen Volkswirtschaftsdepartementes, soweit es sich handelt um:
a) die Kontrolle der eingelieferten Milch und deren Verarbei—
tung,
b) die Kontrolle der Milchlieferanten,
c) den bezahlten Milchpreis.
Sämtliche Schwierigkeiten, die auftreten könnten, werden von
einem Schiedsgericht entschieden, welches aus einem Vertreter
jeder Partei sowie aus einem Delegierten des eidgenössischen
Volkswirtschaftsdepartementes besteht.
Vom 1. Juli 1938 an bezahlen Wiederverkäufer, welche sich
der oben genannten Zentralen nicht bedienen, sowie Produzen⸗
ten, welche die eigene Milch ausmessen, eine Kompensations⸗
gebühr von 2,5 Rappen sowie einen halben Krisenrappen.
Diese Abmachung gilt provisorisch bis zum Inkrafttreten der
endgültigen Ordnung (spätestens Ende Mai 1839), die das kan—
tonale Landwirtschaftsdepartement nach Rücksprache mit den be—
teiligten Kreisen und nach Genehmigung des eidgenössischen
Volkswirtschaftsdepartementes auf Grund der bisher vorliegen⸗
den und besprochenen Entwürfe ausarbeiten wird, und zwar
stets im Hinblick auf eine einheitliche und obligatorische Organi⸗
sierung der Milchproduzenten und der Wiederverkäufer.
Die unterzeichneten Milchgenossenschaften verpflichten sich, die
Liste ihrer Mitglieder mit Angabe der Kuhzahl und der produ⸗
zierten Milchmenge der in Art. 2 bezeichneten Kontrollstelle zu
unterbreiten.
Vorstehende Vereinbarung wird von den Unterzeichnenden
ihren Organisationen zur Genehmigung vorgelegt werden.“

Auf Grund dieser Vereinbarung war das kantonale Land⸗
wirtschaftsdepartement beauftragt, bis spätestens Ende Mai
1939 die endgültige Ordnung aufzustellen. Der Vorentwurf
wurde den interessierten Kreisen am 30. Nopember 1938 unter⸗
breitet und sah folgendes vor:
Einheitliche Organisation der Milchprodu—
zenten:
a) Einführung eines kantonalen Patentes für die Milchprodu⸗
zenten.

1.
        <pb n="32" />
        30 —

bD)

Verzeichnis (auf Grund der Patente) der Produzenten nach
Einzugsgebiet der verschiedenen Verbrauchszentren,
Ernennung der Gemeindevertreter für die Kreisversamm⸗
lung durch die unter b) zusammengefaßten Produzenten,
Ernennung der Vertreter in den kantonalen Ausschuß durch
die Kreisdelegierten. Das kantonale Landwirtschaftsdeparte⸗
ment hat ebenfalls Anrecht auf einen Delegierten,
Bestellung des neuen Komitees, welches die definitive Ord⸗
nung treffen wird.

)

d)

2)

2 Organisation des Milchhandels.
Einführung eines kantonalen Patentes für die Milchver—
käufer,
Festsetzung des Milchpreises für Produzenten und Konsu⸗
menten,
Festsetzung der Verschleißspanne,
Krisen⸗ und Kompensationsgebühr,
Vereinbarungen über Milcheinsammlung, Aufteilung der
Verkaufsgebiete usw.

3. Organisation der Milchverwertung außerhalb
der Einzugsgebiete der Verbrauchszentren.
a) Errichtung von Käsereigenossenschaften,
b) Errichtung von Milchsammelstellen mit Zentrifugen,
e) Verwertung von Milchprodukten (Butter, Käse, Molkerei—
produkte usw.).

Leider konnte das Statut infolge verschiedener sachlicher
und rechtlicher Schwierigkeiten, die sich nachträglich einstellten
und auch im kantonalen Parlament ihren Widerhall fanden,
noch nicht in allen Teilen in Kraft treten. Herr Staatsrat
Martignoni und mit ihm die ganze Tessiner Regierung werden
sich jedoch zweifellos Mühe geben, das, was auf diesem Gebiete
als notwendig und dringlich erkannt worden ist, zu verwirk⸗
lichen.
Mit Datum vom 23. August 1839 unterbreitet denn auch
das tessinische Landwirtschaftsdepartement den kantonalen und
        <pb n="33" />
        — 31 —

eidgenössischen Instanzen einen Statutenentwurf für die defi—
nitive Organisation der Milchproduzenten und des Milchhan—
dels im Kanton Tessin in einem Einheitsverband, der eine
geeignete Diskussionsgrundlage für die Regelung des ganzen
Fragenkomplexes darstellt.
Bei dieser Gelegenheit wird anhand der Viehzählung vom
21. April 1939 auch eine genaue Ausscheidung der Produzenten
und Lokalitäten vorgenommen, welche im Einheitsverband für
die Lieferung von Konsummilch ermächtigt werden sollen. Wir
entnehmen der Uebersicht folgende Zahlen:

Erhebung über die Organisation der Konsummilchproduzenten und deren
Kuhbestand vom 21. April 1939.

Zahl der Kühe
der der nicht
ange⸗ ange⸗
——
senen senen Total
Produzenten
Mendrisio 488 279 970 568 1538
Lugano 1250 280 2694 485 3179
Locarno 290 581 870 1049 1919
V. Maggia 28 76 VF 51 138 189
Bellinzona 261 394 655 1055 730 1785
Riviera 164 150 314 444 315 759
Blenio — — — — — —
Leventina 1 5 37 42 10 72 82
Kanton 104 2486 1797 4283 6094 3357 9451
in * 58 42 100 64 36 100

Bezirk Gemeinden

9 Dem heutigen Tessiner Milchproduzentenverband.

Seitens der schweizerischen Organisation und der eidgenös⸗
sischen Behörden ist man den Tessiner Milchproduzenten in der
Weise besonders entgegengekommen, daß man die Milchzufuhr
aus der deutschen Schweiz in den Jahren 1933 und 1334 voll-⸗
ständig unterbunden hat. Leider fehlte bis anhin die rechtliche
Handhabe, um auch die von nichtorganisierten Milchhändlern
noch immer getätigten Rahmlieferungen in den Kanton Tessin
einzustellen. Die Krisenabgabe wurde nur in reduziertem Um—
fange erhoben, die daherigen Einnahmen wurden nicht vom
        <pb n="34" />
        32

Zentralverband zur allgemeinen Milchpreisstützung beansprucht,
sondern dem kantonalen Milchverband zwecks teilweiser Deckung
seiner Verarbeitungsverluste überwiesen. Außerdem ist der
Tessinerverband für einige wenige Genossenschaften mit lokaler
Butterbereitung in den Genuß des Zuschusses der sogenannten
Aktion C gesetzt worden. Die diesbezüglichen Postulate in den
„Neuen Tessiner Begehren“ sind durch die bisherigen Bemühun⸗
gen größtenteils verwirklicht oder gegenstandslos geworden.
Wenn einmal die Organisation der Tessiner Produzenten
vollständiger ist als heute, wenn namentlich die Verarbeitung
der Ueberschüsse in geordnete Bahnen gelenkt ist und sämtliche
Lieferanten oder Ausmesser von Konsummilch zur Leistung des
Krisenrappens und der Ausgleichsgebühr herangezogen werden,
dann wird es seitens des Zentralverbandes auch eher möglich
— D
nen für Butter, Käse usw. einzubeziehen. Es ist mit Sicherheit
anzunehmen, daß sowohl der Bund wie der Zentralverband
schweizerischer Milchproduzenten den Wünschen der Tessiner
Milchproduzenten soweit als möglich entgegenkommen. Heute
fehlt jedoch für diese Unterstützung noch zum Teil die kantons⸗
interne organisatorische Grundlage.
Für die technische Förderung der Milchwirtschaft, insbe⸗
sondere die Verbesserung der Käseproduktion und die Ausdeh—
nung der Weichkäseindustrie, dürften ähnliche Lösungen getrof⸗
fen werden, wie sie zur Zeit für die Kantone Graubünden und
Wallis im Gange sind. Die Ordnung der Einzelheiten muß in
Anpassung an die lokalen Verhältnisse erfolgen. Wichtig ist vor
allem die Bereitstellung gewisser Spezialkredite seitens des Bun⸗
des zur Verbesserung der Käserei- und Buttereieinrichtungen
in den Berggebieten, in denen die Milch verarbeitet werden
muß. Diesen Forderungen kommt deshalb erhöhte Bedeutung
zu, weil die vergrößerte Marktmilchmenge nur durch Verarbei—
tung zu Butter und Käse verwertet werden kann. Der Konsum⸗
milchverbrauch läßt sich kaum steigern und auch der Rahmver⸗
brauch nur in bescheidenem Umfange.
Schlachtviehproduktion und Schlachtviehabsatz: Der südliche Teil
des Kantons, das sogenannte Mendrisiotto, ist seit Jahren be⸗
kannt als ausgesprochenes Mastgebiet für Ochsen. Früher wurde

3.
        <pb n="35" />
        33 —

diese Produktion stark konkurrenziert durch die Schlachtviehein⸗
fuhr aus Italien. Seitdem es möglich geworden ist, die Schlacht⸗
vieheinfuhr nur noch dem wirklichen Bedarfe des Landes anzu⸗
passen, hat sich die Situation für die Tessiner Viehmäster wieder
günstiger gestaltet. Die Preise für fette Ochsen und Rinder sind
im Kanton Tessin durchwegs um etwa 10 Rp. je Kg. Lebend⸗
gewicht höher als in der deutschen Schweiz. Zur Förderung des
Absatzes sind auch im Tessin Schlachtviehmärkte eingerichtet wor⸗
den, und bei gelegentlichen Absatzstockungen griff in den letzten
Jahren die Zentralstelle für Schlachtviehverwertung in Brugg
entlastend ein. Da in den Kanton Tessin immer noch ziemlich
viel Schlachtvieh aus der deutschen Schweiz eingeführt wird, ist
eine weitere Förderung der Schlachtoiehproduktion durchaus
angezeigt. Sie sollte erfolgen durch Begünstigung der Aufzucht
von Jungochsen, sogenannter „Mocc“, unter Benützung von
wenig abträglichen Weiden im oberen Kantonsteil, und durch
zweckmäßige Vermittlung dieser Jungtiere an die Mäster des
südlichen Kantonsteils. Den tessinischen Landwirten ist empfoh⸗
len worden, für die Durchführung dieser Aktion eine besondere
Kommission einzusetzen, die dann in Zusammenarbeit mit der
Zentralstelle für Schlachtviehverwertung in Brugg auch den Ab⸗
satz von Schlachtkälbern aus dem Verzascatal usw. fördern und
die Faselviehvermittlung an wenig bemittelte Viehhalter und
Viehmäster an die Hand nehmen könnte. Die Gewãährung spe⸗
zieller Einfuhrkontingente von Schlachtvieh an die Tessiner
Metzgerschaft kann dagegen seitens der schweizerischen Schlacht⸗
viehproduktion wegen der Konsequenzen für andere Grenz⸗
gebiete nicht gebilligt werden. Sie ist auch nicht notwendig
zur Stützung der Preise. Wenn im Kanton Tessin eine aktions⸗
fähige Instanz für die Förderung der Schlachtviehverwertung
und den Schlachtviehabsatz geschaffen wird, so wird es in enger
Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Zentralstelle für
Schlachtviehverwertung ohne weiteres gelingen, der Tessiner
Schlachtviehproduktion eine privilegierte Stellung zu schaffen
und zu erhalten.
Als bodenständiger Zweig der Viehverwertung ist für den
Kanton Tessin die Salami- und Mortadellafabri—
kation anzusprechen. Zur Verarbeitung gelangten allerdings
        <pb n="36" />
        34 —

früher vornehmlich importierte Mastschweine. Die landwirt—
schaftliche Produktion zog aus diesem Verarbeitungszweige nur
geringen Nutzen. Heute werden die Schlachtschweine vorwiegend
im Inland aufgezogen, zum großen Teil jedoch in der deutschen
Schweiz. Es scheint uns aber nicht unmöglich zu sein, daß die
empfohlene Schlachtviehverwertungskommission auch auf diesem
Gebiete fördernd eingreifen kann, indem in vermehrtem Maße
Gebrauch gemacht wird vom Abschluß von Mastverträgen mit
solventen Verarbeitungsbetrieben.
Das Schweizerische Bauernsekretariat hat sich bereits im
Jahre 1929 in einem Gutachten zur Ausdehnung der Tessiner
Salamifabrikation geäußert und darin namentlich die inzwi—⸗
schen verwirklichte Einführung einer Qualitätsmarke für
Schweizer Salami (88-Salami) empfohlen. Mit der vermehrten
Mast von Salamischweinen könnten die Tessiner Landwirte je—
doch leicht in Konflikt kommen mit der sogenannten Schweine—
kontingentierung. In den „neuen Begehren“ wird denn auch
verlangt, daß dem Tessin keine Beschränkung der Schweinehal—
tung auferlegt werden solle. Eine solche ist aber gar nicht in
Erscheinung getreten. Die Kontingentierung brachte jedenfalls
den Schweinehaltern, die ihre Produktion auf betriebseigener
Futterbasis aufbauten, keinerlei Einschränkung. Vier Fünftel
aller Tessiner Schweinebesitzer halten nur 12 Schweine und
sind, da die Kontingentierung erst bei einem Besitzstand von
mehr als 2 Stück einsetzt, von dieser Maßnahme gar nicht be⸗
troffen worden. Trotzdem kann die Abschaffung der Kontingen⸗
tierung für den Kanton Tessin nicht empfohlen werden, da es
doch eine Reihe industrieller Schweinemästereien gibt, welche
nicht zuletzt in Rücksicht auf die bäuerlichen Schweinemäster auf
die betriebs⸗ oder zum mindesten landeseigene Futterbasis zu⸗
rückgeführt werden müssen. An der reinen Veredlung impor⸗
tierter Futtermittel kann auch der Kanton Tessin kein Interesse
haben, wenn dies, wie in den Jahren 1932 und 1885, zu einem
allgemeinen Preiszusammenbruch auf dem Schweinemarkt
führt. Gegen die Art und Weise der bisherigen Handhabung
sind keine oder nur wenig berechtigte Klagen bekannt geworden,
so daß auf dem Gebiete der Regelung der Schweineproduktion
keine besonderen Vorkehren getroffen werden müssen.
        <pb n="37" />
        35 —

4. Gemüse⸗, Obst- und Weinproduktion: Ueber das Produktions⸗
problem auf diesen Gebieten haben wir uns bereits oben ge—
äußert. Die Marktproduktion speziell für die Konsumzentren
der deutschen Schweiz ließ bis anhin in bezug auf Qualität und
Aufmachung sehr zu wünschen übrig. Auf diesem Gebiete muß
in erster Linie die Produktion standardisiert und besser organi—
siert werden. Als sehr wirksam erweist sich insbesondere die
Qualitätskontrolle der zum Versand gelangenden Erzeugnisse.
Die Absatzwöglichkeiten für Produkte des Tessiner Obst- und
Gemüsebaus in der deutschen Schweiz erscheinen relativ günstig.
Die Zürcher Bevölkerung z. B. bringt den Tessinern aus alter
Anhänglichkeit und auf Grund von Erlebnissen während der
Grensbesetzungszeit 1914/18 so große Sympathien entgegen, daß
sie bei geschickter Propaganda leicht veranlaßt werden kann, den
Tessiner Produkten vor den Primeurs aus den Mittelmeer⸗
ländern den Vorzug zu geben. Die Propagandazentrale für
Erzeugnisse der schweizerischen Landwirtschaft in Zürich stellt
ihre Tätigkeit auch sehr gerne in den Dienst des Absatzes von
marktgängigen Erzeugnissen der Tessiner Landwirtschaft. Zu
prüfen ist auch die Frage, ob nicht die industrielle Herstellung
von Obst⸗ und Gemüsekonserven im Kanton Tessin in stärkerem
Maße an die Hand genommen und durch den Bund gefördert
werden könnte, damit auch die nicht gut transportfähigen Er⸗
zeugnisse zweckmäßig verwertet werden können.
Auf dem Gebiete des Weinbaues darf auf ein Gutachten
des früheren Direktors der Propagandazentrale in Zürich,
Dr. E. Feißt. aus dem Jahre 10832 verwiesen werden.
Dr. Feißt hat empfohlen:
Sanierung der Weinproduktion im Sinne der Hebung der
Qualität;
Gründung von Produktionsgenossenschaften nach dem Bei⸗
spiel der Cantina Sociale in Giubiasco, um ein gleichmäßiges
quantitativ und qualitativ genügendes Angebot bereitzustellen;
Durchführung einer Spezialpropaganda für die qualitativ
hochwertigen Tessiner Weine;
Förderung der Tafeltraubenproduktion, Studium der
Frage der Gewinnung von alkoholfreiem Traubensaft, Sauser—
gewinnung aus weniger guten Traubensorten usw.
        <pb n="38" />
        36 —

Seit 1932 sind in der Richtung dieser Vorschläge einige
Verbesserungen getroffen worden. Sie genügen aber noch nicht,
um dem Tessiner Weinbau zu der Stellung zu verhelfen, die er
auf Grund der Naturbedingungen einnehmen sollte. Eine große
Bedeutung erlangte insbesondere die Verarbeitung der Tessiner
Trauben zu alkoholfreiem Traubensaft. Dieses Produkt würde
wohl in noch größerem Maße als bis anhin Absatz finden,
wenn, ähnlich wie beim Süßmost, in den größeren Gaststätten
des Landes der offene Ausschank eingeführt würde. In
einzelnen Jahren kommt auch dem Versand von Americano⸗
Trauben zum Zwecke der Herstellung eines Hausgetränkes in
bäuerlichen Haushaltungen der Nordwestschweiz eine gewisse
Bedeutung zu. Dagegen haben die Produktion und der Versand
von Tafeltrauben noch nicht das erwünschte Ausmaß erreicht.
Die weißen Tessiner Tafeltrauben sind noch zu wenig „doré“
und werden deshalb weniger geschätzt als die Erzeugnisse aus
den Mittelmeerländern. Die Versuche, die Weißweinproduktion
auszudehnen, erscheinen uns nicht sehr angezeigt, weil in der
Schweiz ohnehin zu viel Weißwein und zu wenig Rotwein an⸗
gebaut wird.
Bei aller Anerkennung des Nutzens der Ausdehnung der
Tafeltraubenproduktion und der Gewinnung von alkoholfreiem
Traubensaft liegt das Hauptgewicht für die Verwertung der
Erzeugnisse des Tessiner Rebbaus nach wie vor bei der Her⸗
tellung und dem Vertrieb eines bekömmlichen roten Tisch—
weines, der hauptsächlich in Wettbewerb treten muß mit den
besseren Tiroler⸗Erzeugnissen und der auch in der Lage ist, den
Chianti weitgehend zu ersetzen. Für diese Produktion erscheint
namentlich der Anbau der Burgundertraube und des Merlot
geeignet. In beschränktem Umfange kommt neben der Etzeu⸗
gung eines nicht allzu teuren Kurantweines die Produktion von
eigentlichem Qualitätswein in Betracht.
Von etwelcher Bedeutung dürfte für den Kanton Tessin
auch die Weinkonvention vom 11. August 1839 wer⸗
den, durch welche sich die Weinimporteure verpflichten, pro
Jahr bis zu 200 000 Hektoliter Weine geringerer Qualität vor
allem aus der romanischen Schweiz zu übernehmen und in Ver⸗
schnitt mit den Importweinen umzusetzen. Je nach dem Ernte⸗
        <pb n="39" />
        37

ausfall sollte dem Kanton Tessin ein Kontingent bis zu 10000
Hektoliter zugeteilt werden. Es darf aber durch diese neu er—
schlossene Verwertungsmöglichkeit der geringeren Weine die
Qualitätsproduktion auf dem Gebiete des Weinbaus nicht be—
einträchtigt werden.
Im Zusammenhang mit dem Weinbau sind auch die Be—
gehren um die Förderung des Absatzes der Grappa zu wür—
digen. Durch die Aufdeckung der Spritfälscheraffäre hat sich
allerdings die Situation für die Spezialitätenbranntweine er—
heblich gebessert. Die Nachfrage nach dem echten, unverfälschten
Branntwein ist gestiegen. Während der Engrospreis für Trauben—
trester⸗ und Weinhefebranntwein im Juli 1938 Fr. 2.80 bis 3.—
je Liter 50 Vol. F betrug, ist er im Sommer 1939 bereits auf
Fr. 424 und darüber angestiegen. Bei diesen Verkaufspreisen
sollte es den Tessiner Weinproduzenten auch bei einer Steuer
von Fr. 1.20 möglich sein, einen Nettoerlös zu erzielen, der die
Produktionskosten zu decken vermag. Sehr erwünscht wäre ferner
auf diesem Gebiete eine gewisse Standardisierung der Produk⸗
tion in Verbindung mit einer ansprechenden Absatzpropaganda.
Die Schweizerische Landesausstellung in Zürich gibt Fingerzeige,
durch welche Vorkehren der Absatz von Spezialitäten aller Art
—
Unterstützung und Förderung des Maisanbaues: Auf die große
Bedeutung dieser Kulturart für den Kanton Tessin ist im all⸗
gemeinen Teil dieses Berichtes bereits hingewiesen worden.
Der Körnermaisbau ist im Tessin traditionell. Er wird begün⸗
stigt durch die natürlichen Produktionsbedingungen. Ein Anbau
in größerem Ausmaße ist jedoch nur möglich, wenn ein Teil der
Erzeugnisse verkauft werden kann zu einem die Gestehungs⸗
kosten einigermaßen deckenden Preis. Durch den Zusammenbruch
des Getreidemarktes Ende der Mer Jahre sind jedoch die Mais—
preise so tief gesunken, daß sich die Marktproduktion nicht mehr
lohnte. Die Selbstversorgung wird gefördert durch die Ausrich—
tung der Mahlprämie von im Minimum Fr. 7.50 für 100 Kilo
vermahlenes Getreide. Im Jahre 1938 wurde die Mahlprämie
für insgesamt 10868,6 ꝗ Getreide ausgerichtet, wovon 7956,49
auf Körnermais entfielen. Die Mahlprämie erreichte eine Summe
von 88532 Fr. oder rund Fr. 8.50 je 100 Kilo Mahlgetreide.

z.
        <pb n="40" />
        38

Leider ist im Getreidegesetz unterlassen worden, auch die
Abnahmepflicht des Bundes für Körnermais vorzusehen, sodaß
ein allfälliger Produktionsüberschuß der Maisproduzenten ent⸗
weder nur zu den Marktpreisen verkauft werden kann oder ver⸗
füttert werden muß. Eine Ergänzung des Gesetzes im Sinne
der Berücksichtigung des für die südlichen Alpentäler und auch
für einzelne andere Produktionsgebiete der Schweiz wichtigen
Maisbaues erscheint uns angezeigt. In der Zwischenzeit wird
es möglich sein, die Maisproduktion durch den Bundesbeschluß
über Maßnahmen zur weiteren Förderung des Ackerbaus vom
6. April 1939 zu begünstigen. Die Ausrichtung der Anbau—
prämie genügt jedoch nicht. Es ist aber bereits vorgesehen, eine
Sonderregelung zu treffen, um eine Kombination von Anbau⸗
prämie und Mahlprämie zu erreichen und um namentlich auch
die Saatgutproduktion von Polentamais zu begünstigen. Wir
möchten diese Vorschläge nachdrücklich unterstützen.
Tarif⸗ und Transportfragen: Der Staatsrat des Kantons Tes⸗
sin verlangt in seinen Begehren eine Beschleunigung
der Transporte und eine Ermäßigung der Tarife.
Beide Begehren erscheinen uns gerechtfertigt. Es ist festzustel⸗
len, daß die ausländischen Produkte oft rascher spediert werden
als die einheimischen und dann in der Lage sind, den inländi⸗
schen Saisonprodukten für den Frischkonsum den für sie absolut
notwendigen Entfernungsschutz immer mehr zu nehmen.
Die Beschleunigung der Transporte inländischer Erzeugnisse
muß in Kollaboration der Bahnverwaltung mit den Verwer⸗
tungsorganisationen an die Hand genommen werden. Die Ver⸗
wertungsorganisation muß sich für eine bessere Sammlung und
Bereitstellung des Angebotes einsetzen, die Bahnverwaltung
ihrerseits für eine rasche Uebernahme und Abfertigung. Mit
gutem Willen und einer zweckmäßigen Organisation kann auf
diesem Gebiete noch viel erreicht werden.
Die neuen tarifarischen Begehren des Tessins sind von den
Schweizerischen Bundesbahnen abgelehnt worden. Es ist ver⸗
ständlich, daß die Bahnverwaltung sich nicht ohne weiteres ent⸗
schließen kann, die im Bahnverkehr zwischen dem Tessin und der
Innerschweiz gelegene Strecke von 183 Bahnkilometern oder 165
Tarifkilometern in Wegfall kommen zu lassen. Eine solche Lösung

6.
        <pb n="41" />
        39 —

wäre übrigens für die Tessiner Landwirtschaft nicht in allen
Teilen vorteilhaft, da vermutlich seitens der Tessiner Konsu—
mentenschaft sehr bald das Begehren gestellt würde, es möchten
auch Nahrungsmittel aus der Innerschweiz, namentlich Vieh
und Milchprodukte, zum reduzierten Tarif in das Tessin geliefert
werden. Wir sind der Auffassung, daß der Tessiner Landwirt—
schaft viel besser geholfen werden kann durch Spezialtarife
für einzelne ihrer Erzeugnisse, besonders für Obst und Gemüse.
Es erhebt sich die Frage, ob es nicht möglich wäre, auf dem
Wege der Abmachung mit der F. O.F.T. (Federazione Ortofrutticola
 Ticinese), das heißt der Verwertungsorganisation
für Gemüse und Obst, eine spezielle Reduktion des Aus—
nahmetarifes Nr. 50 zu erwirken, wenn diese sich ihrerseits ver⸗
pflichtet, ihre Erzeugnisse ausschließlich mit der Eisenbahn zu
befördern mit Ausnahme der Transporte im Nahverkehr bis zu
25 Straßenkilometer. Solche Abmachungen hat die General—⸗
direktion der 8BB. beispielsweise auch u. a. am 1. August 1936
mit der E. G. Portland für den Transport von Zement, Kall
und Gips getroffen. Darin wurde dieser Organisation auf den
Sätzen des Ausnahmetarifes Nr. 13 noch ein Sonderrabatt von
10 3 gewährt. Sollte diese Lösung nicht möglich sein, so müßte
versucht werden, den Tessiner Produzenten von Gemüse und
Obst auf dem Wege der Frachtzuschüsse zu helfen.

V. Zusammenfassung und Schlußwort.

Das eingehendere Studium der Tessinerfrage ergibt, daß der
südlich der Alpenscheide gelegene Landesteil tatsächlich in fast allen
Beziehungen besondere Verhältnisse aufweist. Es gilt das nicht zu⸗
letzt auch für das ganze Gebiet der landwirtschaftlichen Produktion
und des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Aus der Sonder⸗
stellung der Tessiner Landwirtschaft, die durch einen Komplex von
Wirkungen aus Klima, Boden, Agrarverfassung, Absatzlage, Ver—
kehrslage zur übrigen Schweiz bedingt ist, resultieren auch spezielle
Maßnahmen zur Förderung der Tessiner Landwirtschaft und zur
Hebung der wirtschaftlichen und kulturellen Lage des Tessiner Bau—
ernstandes. Neben den bisherigen und laufenden Aktionen des Bun—
des und der landwirtschaftlichen Organisationen sind heute sowohl
        <pb n="42" />
        VI,

40

aus wirtschaftlichen und kulturellen, als politischen Gründen neue
Vorkehren erforderlich, welche vor allem den technischen Fortschritt
beschleunigen und die verhältnismäßig ungünstige wirtschaftliche
Lage verbessern sollen. Die neuen Maßnahmen müssen den gegebe⸗
nen Verhältnissen angepaßt sein und an die bisherigen Förderungs⸗
bestrebungen im Sinne der Aktivierung und Beschleunigung an⸗
knüpfen.
Wir haben im vorstehenden skizziert, was geschehen soll, um das
Ziel einer Verbreiterung der Existenzmöglichkeiten der Tessiner
Landwirtschaft zu erreichen. Wir hoffen, daß die Landwirte der
deutschen und der französischen Schweiz sowie ihre Organisationen
die berechtigten Tessiner Begehren wohlwollend prüfen und sich so—
weit als möglich dafür einsetzen, daß auch die Tessiner Landwirte
durch Selbsthilfe und mit nachhaltiger Unterstützung seitens de—s
Staates den Anschluß an den allgemeinen wirtschaftlichen und tech—
nischen Stand der schweizerischen Landwirtschaft finden können.

Diese Arbeit gelangte vor dem Ausbruch des europüischen Krieges
vom September 1939 zum Abschluß. Durch die schweizerische Kriegs⸗
wirtschaft werden verschiedene der angeschnittenen Probleme vor—
läufig eine andere Lösung finden. Für eine hoffentlich bald wieder
eintretende Friedenswirtschaft sollte man die gemachten Vorschläge
aber gleichwohl im Auge behalten. So weit als möglich sollte
auch die Kriegswirtschaft bereits in den Dienst der späteren Frie—
denswirtschaft gestellt werden. Dies kann namentlich geschehen durch
eine besondere Förderung der landwirtschaftlichen Produktion,
hauptsächlich des Anbaues von Mais, Kartoffeln und Gemüse,
durch einen raschen und zwangsmäßigen Zusammenschluß der Markt—
produzenten und durch Verbreiterung der Absatzwege in die deutsche
Schweiz.

O 2697
        <pb n="43" />
        Nr.

48.

44.

45

46.
47.

48.
49.
50.
51.
52.

53.
54.

655.
856.
57.
58.
50.
bO.
61.
bB.
83.

34

65.
66.
67.
88.

69.
70

71.
72.
73.
74.
—75.
—76.
77.
78.
79.
80.
81.
32.
83.
24

865.
38

87

88.
809.
dOo.
X
92

Preis
Fr.
Borschläge für die Einrichtung der freiwilligen Unfallversicherung der Landwirt⸗
schaft . ..
Erhebungen über den Stand des landwirtschaftlichen Vereinss und Genossenschaftswesens
 in der Schweiz. .2.20
Die landwirtschaftliche Arbeiterfrage in der Schweis. III. Teil: Die Vermehrung
des Angebotes landwirtschaftlicher Arbeitskräfte. .2.20
Fünfzehnter Jahresbericht. 1912 . XE . 1.-GBründe
 und Vorschläge für die Einrichtung von Krankenkassen in bäuerlichen
Berhältnissen. . 23.—
Stenogramm der Delegiertenversammlung vom 19. Juli 1918. Vergriffen.
Sechzehnter Jahresbericht. 19y31838 .. 23*
Siebzehnter Jahresbericht. 1914 . — .
Stenogramm der Delegiertenversammlung vom 9. März 1915 in Bern.
Butachten betreffend die Förderung des inländischen Kartoffelbaues durch das
chweizerische Alkoholmonopol.
Achtzehnter Jahresbericht. 1915
Die landwirtschaftliche Arbeiterfrage in der Schweiz. IV. Teil: Die Einschrän—
kung des Bedarfes an landwirtschaftlichen Arbeitskräften 2.20
Neunzehnter Jahresbericht. 1916. .1.650
Zwangigster Jahresbericht. 1917 — . 2.—
Stenogramm der Delegiertenversammlung vom 4. Dezember 1917 in Bern 1—
Einundzwanzigster Jahresbericht. 1918. . 2.-„weiundzwangzigster
 Jahresbericht. 1919 w . 2.—
Stenogramm der Delegiertenversammlung vom 26. Märg 1020. Vergriffen.
Dreiundzwanzigster Jahresbericht. 1920 .
Statutenvorlagen für schweiz. landwirtschaftliche Vereinigungen.
Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung für die Prüfung land⸗, milchund
 forstwirtschaftlicher Maschinen und Geräte. Vergriffen.
Die Revision des Bundesgesetzes betreffend die Förderung der Landwirtschaft
durch den Bund * *
Stenogramm der Delegiertenversammlung vom 8. Oktober 1921 in Bern.
Bierundzwangigster Jahresbericht. 1921 F F
die Revision des schweizerischen Genossenschaftsrechts
Erhebungen über den Stand des landwirtschaftlichen Vereins- und Genossen⸗
schaftswesens in der Schweiz im Jahre 1920
der Schweizerische Bauernverband. 1897 1922. Festschrift . —
die Bar⸗- und Akkordlöhne in der schweizerischen Landwirtschaft. Enquete vom
Jahre 1921 . . — F
Stenogramm der Delegiertenversammlung vom 5. Juni 1022 in Brugge.
Fünfundzwanzigster Jahresbericht. 1922 *
Stenogramm der Delegiertenversammlung vom 2. Vai 1928. Vergriffen.
Erhebungen über Stand und Rentabilität des Rebbaus in der Schweig
Sechsundzwangigster Jahresbericht. 1923 —
Die Viehverpfändung
Siebenundzwanzigster Jahresbericht. 192141 ⸗
Erhebungen über die Rentabilität der Geflügelhaltung. Vergriffen.
Das bäuerliche Erbrecht des schweigerischen Zivilgesezbuches. Vergr. (Siehe Nr. 122.)
Stenogramm der Delegiertenversaämmlung vom 12. Wai 1926 in Bern.
Die genossenschaftliche Milchverwertung und Milchverarbeitung in der Schweig
Achtundzwangzigster Jahresbericht. 19258 . * .
Die Revision des eidgenössischen Expropriationsgesetzes —
Untersuchung über die Besteuerung des landwirtschaftlichen Besitzes und Ein⸗
ommens. J. Teil *
Veunundzwanzigster Jahresbericht. 1926.
Die Qualitütskontrolle von Nahrungsmitteln und der Schutz der Produktion durch
eine amtliche nationale Warenmarke. Vergriffen.
Untersuchung über die Besteuerung des landwirtschaftlichen Besitzes und Ein⸗
ommens. II. Teil * *
Stenogramm der Delegiertenversammlung vom 6. Dezember 1927 in Bern.
Dreißigster Jahresbericht. 1927
Die Organisation der Schlachtviehverwertung im Auslande und in der Schweiz
Neuzeitliche Bestrebungen zur Förderung der Landwirtschaft. Vergriffen.
Untersuchungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse kieinbäuerlicher Betriebs⸗
zweige. Bienenzucht — Geflügelhaltung — Rebbau
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        Nr.

93.
94.
95.
90.
97.
98.

99.
100.

101.
102.

103.
104
106.
106.
107.
108.
10.
110.
111.
ii8.
113
114
115
116.
117.
118.
118.
1260
iei.
122.

123.

Prei
r.
Stenogramm der Delegiertenversammlung vom 22. Januar 1929 in Bern. *
Finunddreißigster Jahresbericht. 1928. — 14
die Ausdehnung des Getreidebaues in der Schweis. — 1
Zzweiunddreißigster Jahresbericht. 1929. 2—
Stenogramm der Delegiertenver sammlung vom 11. März 1980 in Ben..1—
die Bar- und Akkordiöhne und die Arbeitsverhältnisse in der schweizerischen
dandwirtschaft. Enquete vom Jahre 1020/80. F ..
der schweizerische Weinbau und die Förderung des Absatzes feiner Produkte
die Entwicklung des Schweizerischen Bauernverbandes und des Schweizerischen
Bauernsekretariates 1922 -51930 — .
Dreiunddreißigster Jahresbericht. 1930. —
Frhebungen über den Stand des landwirtschaftlichen Vereins⸗ und Genossen⸗
schaftswesens in der Schweiß im Jahre 1930.
Stenogramm der Delegiertenversammlung vom 10. Nobember 1931 in Bern.
Bierunddreißigster Jahresbericht 1931.
die Produktions⸗ und Absatzverhältnisse im schweizerischen Gemüseban.
Fünfunddreißigster Jahresbericht 1932 . *
Stenogramm der Delegiertenversammlung vom 4. September 1983 in Bern
Sechsunddreißigster Jahresbericht 1933. . . 7
Ddie Ueberschuldung und Entschuldung der schweizerischen Landwirtschaft
Ziebenunddreißigster Jahresbericht 198343 . .
Stenogramm der Delegiertenversammlung vom 30. April 1935 in Bern
Maßnahmen zur Bekämpfung der Notlage der Bergbauern. —
die Freizonen von Hochsavoyen und der Landschaft Gerx. * —
Achtunddreißigster Jahresbericht. 1935.
denkschrift über die schweizerische Waldwirtschaft
Reununddreißigster Jahresbericht. 1936
Stenogramm der Delegiertenversammlung vom 5. März 1933.
Statutenvorlagen für schweizerische landwirtschaftliche Vereinigungen
Bierzigster Jahresbericht. 1937. * — —
Zeitgemaße Produktionsorientierung der schweizerischen Landwirtschaft
Einundvierzigster Jahresbericht 1938
Ddas baneruiche Erbrecht des schweizerischen Zivilgesetzbuches. Dritte, umge⸗
arbeitete Auflage von Nr. 79).
Begehren der Tessiner Landwirtschaft.

3.
8.

2.

2. -
1.60
1.80
S0
12860
2.50
3.60
2.⸗
—8
1.50
150
50
1.50
2.
1.50

b⸗
1u

Sämtliche Publikationen sind auch in französischer Sprache erschienen.
Toutes les puhlications ont aussi paru en francais.

— — —
gu beziehen durch das Schweizerische Bauernsekretariat in Brugg, sowie durch jede Buch⸗
handlung des In⸗ und Auslandes.
On peut obtenir les publications au Secrétariat des paysans suisses ainsi que dans toutes le⸗
brairies du pays et de l'étranger.
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