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Vorwort.

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Mit dem vorliegenden von mir bearbeiteten dritten Bande findet
das von Herrn Geheimrath Dr. Strutz und mir herausgegebene Werk
über den Staatshaushalt und die Finanzen Preussens seinen Abschluss.
In diesem Bande sind die Staatsschuldenverwaltung — Buch I —,
die beiden Häuser des Landtags — Buch II — und die Allgemeine
Finanzverwaltung — Buch IIT — einschliesslich eines Schlussabschnittes,
enthaltend Gesammtergebniss und Rückblick, behandelt. Anhang I
giebt ferner ausser einigen Ausführungen über die formelle Ordnung
des Staatshaushalts vor Allem den Wortlaut des Gesetzes über den
Staatshaushalt (sog. Komptabilitätsgesetz) vom 11. Mai 1898 wieder,
auf welches vielfach in den früheren Bänden Bezug genommen ist.
Anhang II enthält Nachträge zu früheren Büchern, sodass das Werk
nunmehr in allen wichtigeren Punkten bis auf die neueste Zeit
ergänzt ist. Soweit dabei Ueberschussverwaltungen in Betracht kommen,
stammen diese Nachträge aus der Feder von Herrn Geheimrath
Dr. Strutz.
Endlich ist dem vorliegenden dritten Bande ein von uns gemeinsam
bearbeitetes ausführliches Sachregister beigegeben worden, welches
im Verein mit dem jedem Buche vorgedruckten Inhaltsregister eine
schnelle Orientirung des Lesers gestattet und damit die praktische
Brauchbarkeit des Werkes erheblich erhöhen wird.
Es ist mir Bedürfniss, in gleicher Weise, wie dies schon von
meinem Herrn Kollegen in dem Schlussbuche der Ueberschussverwaltung
 geschehen ist, allen Herren Chefs, Räthen und Bureaubeamten
 der Ministerial- und Centralbehörden, welche von mir während
der Bearbeitung des Werkes in Anspruch genommen sind. meinen ver-1



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