3 I. Hauptabschnitt. Entwicklung und Geschichte der preussischen Staatsschuld.

14. Jahrhundert an die Markgrafen und späterhin die Kurfürsten von
Brandenburg vielfach in finanzielle Nöthe geriethen und, soweit sie
sich nicht mit Verpfändungen und Veräusserungen von domanialen
Gütern und Rechten oder durch besondere von den Ständen bewilligte
Steuern (sogen. Beden) helfen konnten, durch Vermittlung der Landstände
 Schulden in den verschiedensten Formen aufnahmen, zu deren
Verzinsung und Tilgung dann wieder vielfach steuerliche und zollartige,
 häufig von den Ständen selbst verwaltete Abgaben bestimmt
wurden.

So übernahmen z. B. 1470 bei Antritt der Regierung von Albrecht
Achilles die Stände von der vorgefundenen Schuldenlast von 124 000
Gulden 80000, um sie „in 4 Jahren durch Landbede, Ungeld und
Kopfsteuer je nach ihrem Gutdünken“ aufzubringen. Der Kurfürst
Joachim II. (1535—1571) bekannte, „dass die Stände binnen 12 Jahren
24 Tonnen Goldes allein an herrschaftlichen Schulden hätten bezahlen
müssen“. Unter Joachim II. Nachfolger, Johann (1572—1598) wurde die
Summe der von den Landständen zu übernehmenden Schulden auf 3,6 Mill.
Thaler festgesetzt, wovon die Städte 1,5 Mill. Thaler übernahmen,
während 2,1 Mill. Thaler besonderen Biergeldsteuern zur Verzinsung
und Tilgung überwiesen wurden. Unter den Nachfolgern wurden
neue Bewilligungen nothwendig, das Biergeld musste erhöht werden,
die Staatsdomänen waren schliesslich so belastet, dass sie vielfach gar
keinen Ueberschuss ergeben konnten. Der Grosse Kurfürst, welcher
durch die vielfachen Kriege, die er führte, besonders grosse Ausgaben
zu militärischen Zwecken machen musste,') wozu nicht einmal die
Kontributions- und ausserordentlichen Kopfsteuern hinreichten, half
sich damit, dass er den Staatsgläubigern Zwangsakkorde aufdrängte,
durch welche in gutem Gelde belegtes Kapital nur zu ?/ bezw. !/, neu
verbrieft wurde, und enthielt anderen Gläubigern die Zinsen der Schuld
einfach vor, um sie zu Kapitalnachlässen zu bestimmen. Erst
der sparsame König Friedrich Wilhelm I. fand in der Erhöhung
der regelmässigen Kriegsgefälle und der Domäneneinkünfte die
Mittel, das bedeutend vergrösserte Heer ohne Anleihen und
Subsidien zu erhalten und dazu noch einen Staatsschatz von
26 Mill. Mark seinem Nachfolger zu hinterlassen, aus dem dieser in
der Hauptsache die beiden ersten schlesischen Kriege führen konnte.
Obgleich Friedrich der Grosse nach diesen Kriegen bis zum Jahre 1756
wieder etwa 43 Millionen als Staatsschatz angesammelt hatte, musste
ar doch zur Fortführung des Krieges zu finanziell sehr bedenklichen
Massnahmen (Münzverschlechterungen, Einbehaltung von
Beamtenbesoldungen und -Pensionen) schreiten. Doch vervesserten.
 sich nach Beendigung des 7]ährigen Krieges die finanziellen

') In den Jahren 1677—1688 wurden allein über 20 Mill. M. zur Bestreitung von
Militärausgaben nothwendie.