A. Der Zeitraum von 1820. $ 3.

Verhältnisse des Landes unter des Königs sparsamer Regierung bald.
Eine beträchtliche Erhöhung der Steuern, die Einführung des Tabakmonopols,
 neue Acecisen und Zölle u. s. W. ermöglichten es dem grossen
König, bei seinem Tode (1786) seinem Nachfolger einen Staatsschatz
von cirea 165 Mill. Mark zu hinterlassen. Daneben bestanden allerdings
 noch Staatsschulden, deren Höhe sich nicht mehr ermitteln
lässt, von denen aber nach dem Berichte der Hauptverwaltungen der
Staatsschulden über ihre Geschäftsführung von 1820-1882 (Drucksachen
 der 2. Kammer 1850 Nr. 513), im Jahre 1827 noch 837,5 Millionen
unberichtigt waren. Unter König Friedrich Wilhelm II. erreichten die
ausserordentlichen Bedürfnisse des Staats in Folge der mit der französischen
 Revolution ausbrechenden Kriegsstürme bald ein so hohes
Mass, dass nicht nur die Schätze Friedrichs des Grossen davon verschlungen
 wurden, sondern auch noch mehrfache neue Anleihen zum
Theil im Auslande aufgenommen werden mussten (Holländische Anleihe
 von 8 Mill. holländische Gulden 1793—1794). Nach wiederhergestelltem
 Frieden liess der König zum ersten Male einen Etat der
Staatsschulden aufstellen, welcher indessen nur einen Theil derselben
mit rund 79 Mill. M. umfasste, zu deren Verzinsung und Tilgung
3 Mill. M. aus den Ueberschüssen der Generalaccise- und Zollkasse,
ausserdem die Ueberschüsse aus dem Salzeinkommen und dem wiedereingeführten
 Tabakmonopol, sowie aus dem Geschäftsbetrieb der Seehandlung
 (damals etwa 1'%, Mill. M.) angewiesen wurden. Beim
Tode des Königs (1797) belief sich die Staatsschuld auf rund 144 Mill. M.')
Auf den Kopf der damaligen Bevölkerung stellte die Schuldenlast
16.5 Mark dar. Unter Friedrich Wilhelm IM. wurden zunächst
vor Allen die ausländischen Anleihen unter Vermittlung der Seehandlung
 mittels Aufnahme inländischer Kapitalien zum grössten
Theile getilgt. Auch sonst wurden die richtige und pünktliche Verwendung
 der etatsmässig ausgesetzten Tilgungsfonds sichergestellt.?)

8 3. Die Hoffnung, auf diese Weise die Staatsschuld baldmöglichst
 tilgen zu können, erfüllte sich nicht. Die kriegerische
Stellung, zu welcher ganz Europa Anfangs des 19. Jahrhunderts durch
Napoleon gezwungen wurde, machte auch für Preussen einen. bedeutenden
 aussergewöhnlichen Aufwand an Kosten nothwendig, und indem
 auf der einen Seite die Verpflichtungen gegen die älteren Gläubiger
 gewissenhaft erfüllt wurden, musste man auf der anderen neue
Anleihen (u. A. eine solche vou 6 Mill. M. zu Kassel, Münster,
Fürth und Danzig) aufnehmen. Im Februar 1806 wurden ferner zum
ersten Male unverzinsliche Tresorscheine ausgegeben, welche

1) Davon waren 28,5 Mill. im Auslande aufgenommen.
2) Bereits im Jahre 1797 war bei der erstmaligen Aufstellung eines Staatsschuldenetats
sin besonderer Amortisationsfonds bei dem Seehandlungsinstitute der Seehandlung gestiftet
 worden.