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I. Hauptabschnitt. Entwicklung und Geschichte der preussischen Staatsschuld.

Zwangskurs hatten, aber an bestimmten Stellen gegen Silber eingewechselt
 werden konnten. Immerhin betrug die Staatsschuld am
1. Jan, 1807, also unmittelbar nach Ausbruch des Krieges mit Frankreich
 nur rund 160 Mill. M., davon 10 Mill. ausländische Anleihen
und 15 Mill. Tresorscheine: pro Kopf der Bevölkerung waren das
15 Mark.
Das unglückliche Ende des Krieges (1807) stürzte Preussen in tiefe
Verschuldung. Die Kriegskontribution wurde auf 120 Mill. Franes
festgesetzt, erhöhte also die Schuldenlast des Staates mit einem Schlage
um das Zweidrittelfache; dazu kam, dass Frankreich nicht nur die
Uebertragung eines verhältnissmässigen Theils der Gesammtschuld auf
die von der Monarchie getrennten Zweifünftel ihres früheren Länderbestandes
 und ihrer Einnahmequellen verweigerte, sondern ‚selbst das
30 geschmälerte Staatseinkommen fast zwei Jahre lang mit der
schonungslosesten Strenge für eigene Rechnung eintrieb, einzelne Provinzen
 mit unerschwinglichen Summen brandschatzte, „alles, was auch
nur den Anschein von Staatseigenthum hatte, ja selbst Forderungen
der Privatpersonen und vom Staate ganz unabhängige Institute mit
Konfiskationen belegte und zugleich, den Handel vernichtend und die
Gewerbethätigkeit lähmend, ein von der rücksichtslosesten Militärdespotie
 unterstütztes, die Gesammtheit wie den Einzelnen durch die
drückendsten Requisitionen gleich entkräftendes Aussaugungssystem
organisirte“. Es darf angenommen werden, dass bis 1812, ungerechnet
ca. 700 Mill. M., welche allein die diesseits der Elbe gelegenen Provinzen,
mit Ausschluss des ehemaligen Südpreussen, durch Brandschatzung
verloren und an Einquartirung, Naturalienlieferungen, Transporten und
Handarbeiten aller Art u. s. w. zu leisten hatten, jener Zustand der
Unterdrückung den preussischen Staatskassen an Ausrüstungsaufwand,
Revenuenverlusten und baaren Abzahlungen auf die allgemeine Kriegskontribution
 von 120 Mill. Frances, eine Summe von ungefähr
133 Mill. M. kostete (s. auch $ 5).
In dieser Nothlage sah sich die Regierung zunächst genöthigt, die
Verzinsung der Staatsschulden gänzlich einzustellen, wie auch
Gehalts- und Pensionszahlungen an die Beamten zu
sistiren. Ebenso unterblieb die Einlösung der Tresorscheine. Die
Kriegskontribution sollte zum Betrage von 70 Mill. Franes in Domänenpfandbriefen
 und von 50 Mill. Franes in Wechseln gezahlt werden.
Um die erforderlichen Mittel aufzubringen, wandte man die mannigfachsten
 Aushilfemittel an, Zwangsanleihen u.s.w. Unter anderem wurde
z. B. durch die Kab.-O. v. 12. Feb. 1809 die Einlieferung aller Goldund
 Silbergeräthe gegen Ausstellung von Münzscheinen vorgeschrieben,
von welcher Verpflichtung man sich durch Zahlung einer Steuer im
Werthe von ein Drittel des Werthes loskaufen konnte. Bis 1812
wurden aber nur 4,4 Mill. M. Edelmetalle eingeliefert und die Steuer
orachte nur 2,8 Mill. M. ein. Bis Mai 1810 waren denn auch von den