10 I. Hauptabschnitt. Entwicklung und Geschichte der preussischen Staatsschuld.

Privatvermögens und von 5 Proz. Steuer auf nicht fundirtes Einkommen
 eingeführt, während die Verordnung von 1809 wegen Ankauf
des Gold- und Silbergeräths als wenig wirksam aufgehoben wurde.
Durch Verordn. v. 24, Mai 1812 wurde die Regierung zur Ausgabe von
3 Mill. M. Tresorscheine und v. 20. Juni 1812 von 10'%A Mill. M.
unverzinslichen Anweisungen au porteur ermächtigt. Zur Erleichterung
der Staatsangehörigen, welche Armeelieferungen ınachen mussten,
wurde bestimmt, dass Rückstände an Pächten, Steuern und anderen
Zahlungsverbindlichkeiten an die Staatskasse durch Lieferung an
Weizen, Roggen und Hafer in natura erfolgen konnten. Soweit dies
nicht möglich war, wurden für die Liefernden sogen. Compensationsanerkenntnisse
 vom Staate ausgestellt.
Am 15, Jan. 1813 musste auch wieder die Zinsenzahlung .der
Staatsschulden eingestellt werden. Am 19. Jan. wurden neue Tresorscheine
 bis zum Betrage von 380 Mill. M. angeordnet, — ausgegeben
wurden nur etwa 24 Mill. — welche Zwangskurs enthielten, was bei
dem niedrigen Kursstande (Juli 1813: 25 Proz.) eine starke Benachtheiligung
 der Staatsgläubiger war. Durch Verordn. v. 5. März 1813
wurde der Verkauf von Domänen weiter erleichtert, wobei Tresorscheine
 zum vollen Nennwerth auf den Kaufpreis aufgerechnet wurden.
Durch Zwangsanleihen wurden 12 Mill. M. aufgebracht.

$ 4. Alle diese Mittel reichten aber nur hin, um die Kosten der
ersten Heeresausrüstung zu bestreiten, für die weitere Unterhaltung
 war man lediglich auf Requisitionen von Naturallieferungen
angewiesen. Die erneute Kürzung der Beamtengehälter war beveits
 beschlossene Sache, als endlich in Folge des Friedens vom
30. Mai 1814 wieder allmälig geregeltere Verhältnisse eintraten. Bereits
 mit dem 1. Juli 1814 fing man an, die rückständigen Zinsen der
Staatsschulden zu zahlen. Ueber die Armeelieferungen aus 1813 und
1814 wurden Lieferungsscheine ausgestellt, die in Staatsschuldscheine
umgetauscht werden konnten. Auch die Kompensationsanerkenntnisse
(s. 0.) konnten in Lieferscheine und damit in Staatsschuldscheine
umgetauscht werden. Man löste nunmehr auch die Tresorscheine
durch Ausloosung wieder ein und liess sie als Zahlungsmittel zum
vollen Nennwerth bei den Staatskassen zu. Als man im Jahre 1818
die Mittel immer noch nicht hatte auftreiben können, um die Liefe-"ungsscheine,
 die insgesammt 1812 eine Höhe von rund 107 Mill. M.
erreicht hatten, auszuloosen, zwang man die Besitzer, sie gegen 4proz.
Staatsschuldscheine umzutauschen, was bei dem damaligen Kursstande
der letzteren von 66—68 einer zwangsweisen Kapitalsverminderung um
ain Drittel gleichkam.
Im Jahre 1817 sah man sich schliesslich sogar genöthigt, wieder
zu ausländischen Anleihen zu schreiten und nahm 1817 bei dem
Rothschildschen Hause in Frankfurt eine Anleihe von 5 Mill. Gulden