16 I. Hauptabschnitt, Entwicklung und Geschichte der preussischen Staatsschuld.

von 1820 verwalteten sog. öffentlichen Schuld die in der Zwischenzeit
ohne Mitwirkung einer reichsständischen Versammlung aufgenommenen
Renten- und Schuldverpflichtungen des Staates unter einer besonderen
Rubrik „Passiva der Generalstaatskasse“ untergebracht hatte, wurden
bei der ersten Budgetberathung 1850 vom Etat der letzteren der Rest
der Prämienanleihe von 1832 (s, &amp; 13) — die ausländische Anleihe
von 1822 (s. 8 13) war schon 1834 getilgt worden — und die Kautionsschulden
 auf den Etat der öffentlichen Schuld übertragen. Einige
andere Titel (Entschädigungsrenten für aufgehobene Rechte u. s. w.)
blieben aber auf jenem Nebenetat (Passiva der Generalstaatskasse)
stehen.
$ 15. Für die Entwicklung des preussischen Staatsschuldenwesens
in materieller Hinsicht in der Zeit von 1848-- 1866 ist es bezeichnend,
dass gleichzeitig alte Schuldposten durch Tilgung vermindert und
neue Schulden eingegangen wurden. Die neuen Schulden entstanden
durch Ahleihen, deren nicht weniger als 13 aufgenommen wurden und
zwar in Abweichung von den auf Unifikation gerichteten Absichten
der Verordnung von 1820 zu verschiedenem Zinsfuss und mit
besonderem Tilgungsfonds. Die Anleihen datiren von 1848,
1850, 1852, 1853, 1854, 1855, 1856, 1851, 1859, 1862 und 1864. In die
Jahre 1855 und 1859 fielen je 2 Anleihen. 7 dieser Anleihen (diejenigen
 von 1852, 1853, 1855a, 1857, 1859a, 1862 und 1864 im Betrage
von zusammen rund 230 Mill. M.) wurden lediglich zum Bau von
Staatseisenbahnen aufgenommen. Ausserdem wurden den Kriegsanleihen
 von 1854 und 1855 noch 18,9 Mill. M. zu gleichem Zwecke
entnommen. Die nicht zu Eisenbahnzwecken aufgenommenen Anleihen
dienten zumeist zu militärischen Ausgaben, sowie zur Deckung von
Etatsdefizits und ausserordentlichen Ausgaben. Was die unverzinsliche
 Schuld angeht, so wurde die durch die Verordnung von 1820
festgesetzte Summe der Kassenscheine von 33,7 Mill. M. durch Gesetz
vom 7. März 1850 auf 62,5 Mill. M. und durch Gesetz vom 30. April
1851 auf 92,5 Mill. M. erhöht. Erst die Veränderung der Ordnung
der Preussischen Bank und die vermehrte Ausgabe von Banknoten
im Jahre 1856 gab Anlass zu einer Verminderung des Staatspapiergeldes
 auf etwa 45 Mill. M., zu deren Durchführung die aus der Anleihe
 von 1856 gewonnenen Mittel dienten. Während die Schuldenlast
 am Schluss des Jahres 1748 417,5 Mill. M. betragen hatte (s. 8 13
a. E.), stellte sie sich Anfang 1866 nach dem Berichte der Hauptverwaltung
 der Staatsschulden auf 831,6 Mill. M. Die nicht von der
Hauptverwaltung ressortirenden Schuldposten stellten (nach Richter)
1866 einen Kapitalwerth von rund 837 Mill. M. dar, sodass die Gesammtsumme
 der Staatsschuldenlast im Jahre 1866 auf rund 868 Mill.
Mark zu berechnen war (auf den Kopf der Bevölkerung 53 M.).
$ 16, Um den Krieg von 1866 zu führen, wurden 60 Mill. M. dem
Staatsschatz entnommen, 18 Mill. M. Anerkenntnisse als Vergütung