B. Der Zeitraum von 1820—1869, $$ 15, 16, ; 17
für Kriegsleistungen (Ges. v. 11. Mai 1851) ausgestellt, für 13 Mill. M.
an im Staatsbesitz befindliche Eisenbahneffekten veräussert, und der
Rest durch Vorauseinziehung von direkten und indirekten Steuern ete.
gedeckt. Nach dem Kriege wurde der Regierung ein Kredit von
180 Mill. M. bewilligt, wovon aber nur 135 Mill. M. erhoben wurden
(30 Mill. Schatzanweisungen, der Rest 4'/, proz. Schuldverschreibungen).
Aus Kriegsentschädigungsgeldern standen im Ganzen rund 185 Mill. M.
zur. Verfügung, von denen aber 82,5 Mill. M. zur Dotation des Staatsschatzes
 verwendet werden mussten.
Eine erhebliche Schuldvermehrung fand in Folge des Hinzutritts
 der neuen Provinzen Hannover, Hessen-Nassau (einschl. Frankfurt
 a. M.) und Schleswig-Holstein statt. In Betreff der künftigen Behandlung
 der auf diesen Landestheilen') lastenden Staatsschulden
erging ein besonderes Gesetz unter dem 29. Februar 1868 (G.-S.
S. 169). Dasselbe erklärte die in 17 Schuldtiteln vorhandenen
236 296 428 M. Schuldkapitalien dieser Länder förmlich für Staatsschulden
 Preussens, übertrug deren Verwaltung der Hauptverwaltung
der Staatsschulden und traf Bestimmungen über die Sicherung der
bestehenden Rechte der Gläubiger. Ausserdem verfügte es die Einziehung
 der kurhessischen Kassenscheine (3 Mill. M.) und der Banknoten
 der Nassauischen Länderbank (3,2 Mill. M.) und dafür die Vermehrung
 der preussischen Kassenanweisungen um 7,2 Mill. M.
Das 1868 übernommene Schuldkapital der neuen Provinzen betrug
im Einzelnen (Mark)

Gesammtschuld

Hannover . . . ‚23 481 514
Kurfürstenthum Hesse::; 49 605 750
Herzogthum Nassau . 61 550 765
Hessen-Homburg . . . 483 428
Schleswig-Holstein . . 1174971
Frankfurt a. M... . . . 35898 044 11 048 625
Summe . . . 272189472 184 585 776.

Endlich wurden in den Jahren 1867 und 1868 noch einige weitere
Anleihen aufgenommen (9 Mill. M. für Entschädigung an Thurn und
Taxis für Aufgabe von Postgerechtsamen, 30 Mill. M. zur Entschädigung
 für aufgehobene Grundsteuerbefreiungen, 72 Mill. M. und
120 Mill. M. zu Eisenbahnbauten — in den Etat für 1869 kamen davon
 nur 60 Mill. M.).

1) Zunächst mit Ausnahme von Frankfurt a. M., deren Schulden bis zur vollständigen
Vermögensauseinandersetzung auf den Etatsabschnitt „Passiva der Generalstaatskasse“ mit
35,8 Mill. übernommen wurde. Die auf diesem Kapital stehenden Renten vermehrten sich
natürlich ebenfalls durch Hinzutritt der neuen Provinzen,
Schwarz u. Strutz, Staatehaushalt und Finanzen Preussens. IIL