8 I. Hauptabschnitt. Entwicklung und Geschichte der preussischen Staatsschuld.

Durch all diese Schuldvermchrungen, denen allerdings erhebliche
Tilgungen und Abschreibungen gegenüberstanden, erreichte die auf
dem Schuldenetat der Hauptverwaltung für 1869 stehende Kapitalschuld
die Höhe von 1803,5 Mill. M. Wurden die sonstigen Schuldposten
ainschliesslich kapitalisirte Renten eingerechnet, so ergab sich eine
Gesammtschuldenlast von 1438 Mill. M. (auf den Kopf der Bevölkerung
 60 M.), gegen 1866 ein Mehr von 471,9 bezw. 570 Mill. M.
Die 1303,5 Mil. M. Schulden auf dem Hauptetat hatten einen
Kurswerth von etwa 1200 Mill. M., die gesammte Schuld von
14838 Mill. M. einen Kurs- bezw. Kaufwerth von 1335 Mill. M. =92,7 Proz.
des Nominalwerthes.
Die Verzinsung der auf dem Hauptetat stehenden Schuld betrug
1869 50920911 M., die Verzinsung (einschl. Rentenzahlungen) der gesammten
 Schuld 566200835 M.

C. Der Zeitraum von 1869 an.
I. Gesetz vom I9. Dezember 1869,
$ 17, So günstig der Schuldenstand Preussens Anfang 1869 auch
im Allgemeinen (60 M. pro Kopf der Bevölkerung) war,') so war doch
das Systom, welches in dem Staatsschuldenwesen herrschte, in zwei
wesentlichen Punkten mangelhaft:
1. es fehlte der Staatsschuld an Einheit, .
2. für alle Anleihen bestanden von vornherein festgestellte unabänderliche
 Tilgungspläne, welche den Staat beengten und
und auch den Gläubigern unter Umständen mehr lästig als
erwünscht waren.
$ 18, ad 7. Nach Beendigung der Kriege im Anfange des 19. Jahrhunderts
 hatte man (vergl. die Verordn. v. 17. Jan. 1820) auf eine
Unifikation der Staatsschuld Bedacht geuommen, Die preussische
Staatsschuld bestand am Schlusse des Jahres 1847 — abgesehen von
ainigen wenigen aus jener Kriegszeit herrührenden provinziellen
Schuldtiteln von verhältnissmässig geringem Belang — in einer einheitlichen
 8'/, proz. Schuld, von welcher unter dem für die Verbriefung
dieser Schuld speziell gebräuchlich gewordenen Namen „Staatsschuldscheine“
 am Schlusse des Jahres 1869 noch etwas über
192 Mill. M. im Umlauf waren. Bei den neuen Anleihen, die vom
Jahre. 1848 ab aufgenommen wurden, liess man den Gesichtspunkt der
Einheit der Staatsschuld dagegen wieder aus dem Auge. Es wurde
jedesmal, wie schon in $ 15 angedeutet ist, je nach dem Bedürfniss
eine besondere, für sich bestehende Anleihe aufgenommen, die ihre be-')

 Nach E. Richter (S. 86) entfielen auf den Kopf der Bevölkerung in den Vereinigten
 Staaten 297 M., Frankreich 273 M., England 534 M, Italien 216 M, Oesterreich
 168 M., Russland 78 M., während auf Preussen nur 60 M. kamen.