Erster Abschnitt. Die Staatsschuld, ihre Verzinsung und Tilgung. $$ 33, 54. 37

Theilstücken zu 500 fl. ausgegeben. Am 2. Januar und 1. Juli sind die Zinsen fällig. Die
Vilgung hat durch Ausloosung innerhalb 40 Jahren nach einem besonderen auf den Oblizationen
 abgedruckten Plan zu erfolgen, sodass die Kündbarkeit von beiden Seiten ausreschlossen
 ist und der letzte Rest im Jahre 1902 zur Rückzahlung gelangen wird. Die
Schuldsumme war am 31. März 1903 gänzlich abgetragen,
5a 3% proz. Prioritätsobligationen der Bergisch-Märkischen Eisenbahn
UL Serie und III. Serie Lit. B. Die IIL Serie beruht auf dem Privileg v. 20. Okt. 1856
and zerfällt in Theilstücke zu 100 Thlr. Serie III B beruht auf dem Privileg v, 25. Aug, 1862
und zerfällt in 'Theilstücke zu 1000, 500, 200 und 100 Thlr. Im Uebrigen gelten dieselben
Bestimmungen für beide Arten und werden sie deshalb als eine Anleihe behandelt. Ihre
Zinsen sind füllig am 2. Januar und 1. Juli, ihre Tilgung erfolgt durch jährliche Ausloosung
von 1/, Proz. der ursprünglichen Schuldsumme unter Zuschlag der Zinsersparnisse in Folge
ler Amortisation. Eine allgemeine Kündigung ist unter Innehaltung einer sechsmonatlichen
Kündigungsfrist zulässig. Die Tilgung wird im Jahre 1932 ihr Ende erreichen, Am 31. März
1903 war die Schuld bis auf 39 615 300 M. getilgt.
5b. Die 3! proz. Prioritäfscbligationen der Bergisch-Märkischen Eisenbahn.
 IM. Serie Lit. CI und IL Emission beruhen auf den Privilegien v. 14, Febr,
1870 und 19. Mai 1879 und zerfallen in Theilstücke zu 300 M, Die Zinstermine und Tilgungsverpflichtungen
 stimmen mit denen der vorigen Anleihe überein, jedoch ist bei diesen
Ybligationen eine allgemeine Kündigung nicht statthaft. Die Tilgung wird im Jahre
1942/43 beendet.
Die ursprüngliche Schuldsumme war am 31. März 19038 auf 15 519 300 M. vermindert.
6. Die unverzinsliche Anleihe der Westholsteinischen Eisenbahn bei der
Provinz Schleswig-Holstein wurde im Jahre 1883 zum Bau der Bahn von Wesselburen nach
Büsum im Betrage von 90000 M. aufgenommen, Sie ist unkündbar von Seiten der Provinz,
Ihre Tilgung erfolgt in der Weise, dass seit dem Jahre 1884 alljährlich 3 600 M. zurückyozahlt
 werden, sodass die Tilgung im Jahre 1008 ihr Ende erreichen wird. Am 81. März
(903 war noch ein Rest von 21 600 M. vorhanden.
7. Die unverzinsliche Anleihe der Schleswig-Holsteinischen Marschbahn
 wurde im Jahre 1884 im Betrage von 200000 M. zum Bau eines sog. Industriegeleises
von Marne nach Frederick VIL Koog aufgenommen. Sie ist unkündbar von Seiten der
Provinz. Ihre Tilgung erfolgt in der Weise, dass vom Jahre 1885 an jährlich 8000 M.
zurückgezahlt werden, sodass die ganze Schuld im Jahro 1909 abgetragen sein wird. Anı
31. März 1903 waren noch 56000 M. vorhanden,
Ss 83. Zu Ziffer 6 vergl. $ 35.
S 34, Zu 7. Vormals Hannoversche Schulden.

Allgemeines über die Schulden der neuen 1864 und 1866 hinzugekommenen
Landestheile überhaupt.
Für das Jahr 1868 wurde zum ersten Male der gemeinschaftliche
Ataatshaushaltsetat für die alten und neuen Landestheile aufgestellt.
Gleichzeitig fand auch die Vereinigung der Schuldenverwaltung statt.
In Betreff‘ der künftigen Behandlung der auf diesen Landestheilen
lastenden Staatsschulden erschien ein besonderes Gesetz am 29. Febr.
1868 (Ges.-Samml. 8. 169), welches die in einer Zusammenstellung
zum Betrage von 236 296 428 M. aufgeführten Schuldkapitalien dieser
Landestheile förmlich für Staatsschulden Preussens erklärte und ihre
Verwaltung der Hauptverwaltung der Staatsschulden übertrug.
Nur die Schulden der Stadt Frankfurt a. M. wurden in diesem Gesetze noch unberücksichtiet
 gelassen, weil die Vermögensauseinandersetzung zwischen Staat und Stadt noch