38 II. Hauptabschnitt. Der gegenwärtige Stand der Staatsschuld im Einzelnen.

nicht beendigt war, Die voraussichtlich zu übernehmenden Schuldposten in Höhe von
35 893 044 M. wurden einstweilon als Passiva der Staatskasse gebucht, wie dies auch mit
den Entschädigungsrenten, die bisher auf den Etats der neuen Landestheile standen
(216 042 M.), geschah,
Das Gesetz von 1868 bestimmte, dass die Rechte der Staategläubiger
 ungeschmälert fortbestehen sollten. Dagegen führt.es für
die Zinsverjährung allgemein den vierjährigen Termin ein und bestimmt,
dass für die Verwaltung der übernommenen Schulden die in den älteren
Provinzen geltenden Grundsätze zur Anwendung zu bringen seien.
Ausserdem verfügte das Gesetz die Einziehung der Kurhessischen Kassenscheine und
die von der Nassauischen Landesbank ausgegebenen Banknoten unter gleichzeitiger Vernehrung
 der preussischen Kassenanweisungen um 7222 959 M.
Da die Zahl der einzelnen mit den neuen Landestheilen übernommenen
 Schuldtiteln eine ausserordentlich grosse war (zusammen
7/3, ohne die Frankfurter Schulden), zudem auch die meisten einen
ziemlich hohen Zinsfuss (4 bis 5 Proz.) und 21 verschiedene Zinstermine
 (zum Theil ganz-, zum Theil halbjährlich) hatten, so suchte
die Staatsregierung, soweit dies nach den bestehenden Vorschriften
zulässig war, möglichst bald diese Schulden der neuen Landestheile
abzustossen. Zunächst erwiesen sich die in Folge des glücklichen
Krieges von 1870/71 und des darauf folgenden wirthschaftlichen Aufschwungs
 dem Staate zur Schuldentilgung zur Verfügung stehenden
Mittel für diesen Zweck günstig. Es wurden in Folge dessen in der
arsten Hälfte der 70er Jahre getilgt mehrere nassauische Kisenbahnanleihen,
 ferner (Ges. v. 26. Mai 1874) 26 Anleiheposten der früheren
hannoverschen Generalstaatskasse, fünf mit 4 Proz. verzinsliche
hannoversche Kisenbahnschulden, zwei 4 proz. Hessen-Homburgische
Anleihen vom Jahre 1829, und einige weitere hannöversche, nassauische,
kurhessische Schuldposten.. Nach dem Etat für 1875 war die Zahl
der Schuldposten für die neuen Landestheile bereits von 73 auf 29
reduzirt, Wozu noch sieben mittlerweile auf den Etat der Staatsschulden
übernommene alte Frankfurter Anleihen hinzukamen. Der Schuldbetrag
 selbst hatte sich fast auf ein Drittel vermindert.

1869 1875
M. M.
Hannoversche . . 123 481 514 4 578 979,89
Kurhessische . . 49 605 750 42 975 866,74
Nassauische . 61 550 765 28 343 828,55
Hessen-Homburgische .. 483 428 188 571,43
Schleswig-Holsteinische . 1174 971 764 145,—
Frankfurter . . . . . 358938 044 20 708 400,—
Summe . . 272189472 97 559 791,61
In den folgenden Jahren verminderten sich die Schuldbeträge allmälich
 nach Massgabe der fortschreitenden Tilgung weiter. 1887/88
verschwand zuerst der letzte Rest der Hessen-Homburgischen Schuld

Schulden