40 IL Hauptabschnitt. Der gegenwärtige Stand der Staatsschuld im FKinzelnen.

I. September fällig. Für die Entstohung, Kündigung und Berechtigung zum Zinsgenusse
gelten dieselben Bestimmungen wie für Nr. 2 und 5.
g) Supplementarzinsen auf die 4- und 3’ ,proz. von Grote-Stillhornschen
Lehenskapitalien, Die Supplementarzinsen für die mit 5 Proz. zu verzinsonden v. Grote-Stillhornschen
 Lehenskapitalien werden auf die unter den 4 proz, lüneburgischen Schulden
“Nr. 5) verbriefton 51000 Speziesthaler = 77 511 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf. herkömmlich nur mit
1! Thlr. Kassenwert (9 Thlr. Kassenmünze == 10 Thlr. Konventionsmünzo und 36 "Thlr.
Konvontionsmünze == 37 'Thlr. Courant) vom Hundert, im Ganzen mit 582 'Uhlr. 12 Sgr. 3 Pf.
Courant bezahlt, Auf die unter Lit. D (Nr. 6) verbrieften 16000 Thlr. in neuen 2/,-Stücken
= 18666 Thlr. 20 Sgr. werden dagegen 1’, Proz. in neuen ?/, Stücken (1 'Thlr. in neuen
'/a Stücken == 1 Thlr. 5 Ser, Courant) im Ganzen 280 Thlr. Courant gezahlt. (Bemerkungen
zum Staatsschuldenetat für 1868.) Gesammtzinsenbetray: 2587,23 M.
B. Schulden der vormaligen Goeneralkasse.')
a) Die 5proz. Obligationen Lit. A, zerfallen in zwei Theile. Den Haupttheil macht
die zu den von Grote-Stillhornschen Lehenskapitalien gehörige Summe von 209625 M. aus,
welche von Seiten des Schuldners nicht gekündigt werden darf, oder auf welche, wenn sie
zurückgezahlt und zu einem geringeren Zinsfusse als 5 Proz, belegt wird, seitens der Landeslehensherrschaft
 das an 5 Proz, fehlende zugelegt werden muss, Die Zinsen sind am 1. Mai
lem Lehensnachfolger des Freiherrn v. Grote-Stillhorn zu zahlen.
Den zweiten Bestandtheil bildet eine Stiftung des Landrentmeisters Meinhelf zu Stade
vom Jahre 1722 zum Besten armer Soldaten- und Invalidenkinder in Höhe von 59400 M..
welche unkündbar ist. Auch ihre Zinsen sind am 1. Mai fällig.
Der Gesammtbetrag der 5 proz. Obligationen Lit. A, beläuft sich auf 269025 M. Für
die Schuld besteht kein Tilgungsfonds,
b) Die 4proz. Obligationen Lit. S, bilden ausser den bisher behandelten unkündbaren
 oder nur hbodingungsweise kündbaren Stiftungs- und Lehenskapitalien den einzigen
noch vorhandenen Ueberrest der früher hannoverschen Staatsschulden in Höhe von 2715812,69
Mark Diese Anleihe entstammt dem Jahre 1860 und ist zur Tilgung älterer Anleihen auszegeben.
 Ihre Verschreibungen lauten auf den Inhaber und über 500 und 1000 'hlr. in
Gold. Ihre Zinsen sind fällig am %. Januar und 1. Juli. Für die Schuld besteht die gesctzliche
 Verpflichtung, zur Tilgung alljährlich 1 Proz. der ursprünglichen Schuldsumme zu verwenden,
 Dieselbe betrug 1405 000 "Thlr Gold == 4670 100,50 M. in Reichswährung. Zur
l’ilgung werden jährlich 46 537,80 M. soit den Etat für 1875 oingestellt. Dieselbe weschicht
lurch Ausloosung und wird imuthmasslich im Jahre 1961 erst ihr Ende erreichen, Die An-(eihe
 ist unkündbar von Seiten der Gläuhicer

Il. Schwebende Schulden (Schatzanweisungen).
$ 35. Die Schatzanweisungen?) sind eine Art der schwebenden
Schuld und zwar eine solche, welche verzinst wird. im Gegensatze
zur unverzinslichen schwebenden Schuld.
Die ältere Form der schwebenden Schuld in Preussen waren die
anverzinslichen sogen. Tresorscheine und später die Kassenanweisungen.
 Krstere wurden zuerst 1806 durch das Tresorscheinedikt
 v. 4. Febr. 1806 ausgegeben zu 5, 50, 100 und 250 Thalern (etwa
27 000000 M.). Ursprünglich hatten sie Zwangskurs, später war der
Börsenkurs massgebend. Dieser sank abor 1808 bis auf 22%/4, 1809
yab man 6 Mill. M. kleinere Tresorscheine (sog. Uhalerscheine) aus.
') s. Anmerkung 1 auf S. 39.
 E. Richter. S. 942