Erster Abschnitt. Die Staatsschuld, ihre Verzinsung und Tilgung. $$ 40, 41. 49

Il. Kapitel.

Ausgaben zur Verzinsung, Tilgung etc. der Staatsschulden.

„. Allgemeines und Geschichtliches.
8 41. Zinsfuss ist das Verhältniss des jährlichen Entgelts für die
Kapitalnutzung zu dem nominellen Kapitalwerthe der Schuld. Seine
Höhe pflegt in finanziell geordneten Staaten unter dem landesüblichen
Durchschnitts-Zinsfusse zu stehen.
Wie nun der landesübliche Kapitalzins, die Kapitalrente im Laufe
des 19, Jahrhunderts in Preussen und anderen Kulturländern überhaupt
 zurückgegangen ist, so war auch der Zinsfuss für die preussischen
 Staatsschulden zu Ende des 19. Jahrhunderts ein erheblich
niedriger als im Beginne desselben. Während seit 1896 die preussische
Staatsschuld grösstentheils aus 3'/ proz. Titres besteht und in den
letzten Jahrzehnt sogar nur noch 3 proz. Consols neu ausgegeben worden
sind, betrug bei den ersten Staatsanleihen aus der Regierungszeit
Friedrich Wilhelms III. u. IV. der Zinsfuss noch 4, 4'/, oder 5 Proz. Wenn
auch einmal, im Jahre 1804, der Zinsfuss der kündbaren Seehandlungsobligationen
 von 4 auf 3 Proz. herabgesetzt werden konnte,') so
war das doch nur ein vorübergehend günstiges Verhältniss. Nach
dem Tilsiter Frieden musste eine 1808 von Königsberg ausgeschriebene
preussische Anleihe von 3 Mill. M. sogar mit 6 Prozent verzinst werden.
Im Jahre 1810 wurde eine Zwangsanleihe in Scheidemünze ausgeschrieben
 gegen 5 Proz. Zinsen. Die an Frankreich 1809 zur Deckung
der Kriegskontribution gegebenen Domänenpfandbriefe trugen 4 und
5 Proz. Zinsen. Die Staatsschuldscheine, die von 1810 an ausgegeben
wurden, waren allerdings 4 proz. Titres. Die auswärtigen Anleihen von
1818 und 1820 mussten aber wieder mit 5 Proz. Zinsen aufgenommen
werden. In den Jahren 1820—1830 besserte sich mit dem wiederaufblühenden
 Erwerbsleben unter Neuregelung der Staatsfinanzen auch
der Staatskredit wieder. So konnte man seit Anfang der 40er Jahre
nach dem Vorgange anderer europäischer Staaten zu einer allgemeinen
Convertirung der Staatsschulden schreiten. 1839 convertirte man die
4proz. kurmärkische Kriegsschuld, 1840 die neumärkischen Schuldverschreibungen
 auf 3'/, Proz. Seit 1843 wurden auch die 4proz.
Staatsschuldscheine: im Betrage von rund 195 Mill. M. in 8'/proz.
zonvertirt. Die Ereignisse von 1848 brachten wieder eine allgemeine
Erschütterung des Staatskredits. Die Anleihe von 1848 konnte nur zu
3 Proz. untergebracht werden. In den folgenden Jahren ging man

j. Verzinsung der Staatsschuld.
(Kap. 35 des Staatsschuldenetats.)

1) E, Richter S. 265.
Schwarz uw Strutz, Staatshaushalt und Finanzen Preussens. III.